
Ein Fahrverbot trifft viele Autofahrer hart. Haben Sie in solch einem Fall die Möglichkeit, ein laut Bußgeldkatalog verhängtes Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln? Welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen? Ist es so einfach, sich vom Fahrverbot „freikaufen“ und den Führerschein behalten zu können? Benötigen Sie zwingend einen Anwalt, wenn Sie das Fahrverbot umwandeln möchten?
Inhalt:
FAQ: Fahrverbot umwandeln
Grundsätzlich kann ein Fahrverbot durchaus umgangen werden, indem stattdessen ein höheres Bußgeld gezahlt wird. Allerdings ist dies nur in Ausnahmefällen möglich.
In Einzelfällen kann das Fahrverbot umgewandelt werden, so zum Beispiel, wenn Sie Ersttäter sind und ggf. ein Augenblicksversagen nachweisen können.
Als Wiederholungstäter, bei Voreintragungen im Fahreignungsregister oder bei Alkohol und Drogen am Steuer ist es nicht oder nur schwer möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln.
Kann man das Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln?

Zunächst sollte klargestellt werden: Das Fahrverbot zu umgehen – beispielsweise durch höheres Bußgeld – ist zwar grundsätzlich möglich, wird allerdings nur in gewissen Einzelfällen erlaubt. Oft ist solch eine Umwandlung vom Fahrverbot in eine Geldstrafe nur bei Ersttätern und in dringenden Notfällen – z. B. wenn Sie zur Pflege von Angehörigen auf Ihren Führerschein angewiesen sind – erlaubt.
Das bedeutet: Hat ein Fahrer innerhalb des letzten Jahres bereits ein Fahrverbot erhalten, liegt eine Wiederholungstat vor – die Umwandlung ist demnach nicht bzw. nur schwer möglich. Auch bei Verstößen mit Alkohol oder Drogen am Steuer oder bei bereits vorhandenen Eintragungen in Flensburg ist es schwierig, das Fahrverbot umwandeln zu können. In der Regel muss der Führerschein in solchen Fällen trotzdem für eine gewisse Zeit abgegeben werden.
Bußgeld statt Fahrverbot: Wie beantragen Sie das?
Wollen Sie Ihr Fahrverbot umwandeln in eine höhere Geldstrafe, so benötigen Sie dafür eine gute Begründung. Diese kann beispielsweise ein Job sein, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt verdienen und für den Sie dringend einen Führerschein benötigen – z. B. als Kraftfahrer.
Auch ein Anwalt kann Ihnen bei dieser Begründung zur Seite stehen und Ihnen helfen, das Fahrverbot umzuwandeln.
Aber auch ohne Anwalt können Sie versuchen, ein nach dem Bußgeldkatalog verhängtes Fahrverbot zu umgehen. Ebenfalls kann die Begründung des Augenblickversagens die Umwandlung vom Fahrverbot begünstigen, beispielsweise weil Sie sich in der Umgebung nicht auskannten oder schlicht ein Verkehrsschild übersehen haben.
Beachten Sie: Es gibt im Verkehrsrecht keinen Rechtsanspruch auf die Umwandlung vom Fahrverbot. Wie hoch das Bußgeld im Endeffekt ausfällt und ob Sie das Fahrverbot überhaupt umgehen können, bestimmt die Bußgeldstelle bzw. das Gericht.