
Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen, die über ein paar km/h zu schnellem Fahren oder einen Parkverstoß hinausgeht, droht in manchen Fällen ein Fahrverbot laut Bußgeldkatalog. Dieses kann zwischen einem und drei Monaten andauern. Wann Sie ein Fahrverbot antreten müssen und ob es sich auch splitten lässt, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt:
FAQ: Fahrverbot antreten
Als Ersttäter können Sie den Zeitpunkt , an welchen Sie das Fahrverbot antreten, innerhalb einer viermonatigen Frist selbst festlegen. Es beginnt ab dem Zeitpunkt, ab welchem der Führerschein bei der Polizei abgegeben wurde.
Als Wiederholungstäter müssen Sie das Fahrverbot umgehend antreten, sobald die Anordnung rechtskräftig geworden ist. Das gilt auch, wenn Sie sich weigern Ihren Führerschein abzugeben.
Wurde in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot gegen Sie verhängt, können Sie den Beginn der Anordnung innerhalb einer Frist von bis zu vier Monaten selbst bestimmen.
Inhalt:
Das Wichtigste zum Fahrverbot im Video
Wann Sie ein Fahrverbot antreten müssen

Grundsätzlich gilt: Sind Sie Ersttäter, also wurde gegen Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt, so können Sie innerhalb einer viermonatigen Frist den Startpunkt des Verbots frei wählen. Wiederholungstäter, die in den letzten 24 Monaten bereits einmal ein Fahrverbot ableisten mussten, haben diese Entscheidungsfreiheit nicht.
Sie müssen das Fahrverbot direkt nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides antreten. Aber wann tritt diese genau ein?
Wird Ihnen ein Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot zugestellt, so können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt einen Einspruch einlegen. Tun Sie dies nicht, tritt zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids dessen Rechtskraft ein. Im anderen Fall wird die Rechtskraft so weit hinausgezögert, bis eine weitere Entscheidung bezüglich Ihrer Tat, dem Führerschein und dem Fahrverbot gefällt wird.
Kann ein Fahrverbot auch aufgeteilt werden?
Haben Sie ein Fahrverbot erhalten, so müssen Sie dieses direkt an einem Stück ableisten. Das bedeutet: Wird gegen Sie ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt, muss es beispielsweise von Januar bis März abgeleistet werden.
Wichtig: Eine Stückelung in einen und zwei Monaten ist dabei nicht möglich. Das Fahrverbot müssen Sie antreten und ab diesem Zeitpunkt auch komplett ableisten.