RATGEBER

Bußgeldbescheid mit folgender Mahnung – Was ist zu beachten?

Was passiert, wenn ich die Mahnung zum Bußgeldbescheid ignoriere?
Was passiert, wenn ich die Mahnung zum Bußgeldbescheid ignoriere?

Wer eine Rechnung nicht bezahlt, wird mit einer Mahnung daran erinnert, den fälligen Betrag zu überweisen. Das ist auch bei einem Bußgeld der Fall: Wurde der Bußgeldbescheid nicht bezahlt, folgt eine Mahnung. Was ist aber beim Thema „Bußgeld und Mahnung“ zu beachten? Wann kommen Mahngebühren auf mich zu? Welche Frist ist zu beachten? Ich habe den Bußgeldbescheid nicht erhalten, kommt jetzt eine Mahnung auf mich zu? Dies und mehr wird im folgenden Ratgeber geklärt.

FAQ: Mahnung nach einem Bußgeldbescheid

Wann erhalte ich eine Mahnung für meinen Bußgeldbescheid?

Zahlen Sie das Bußgeld nach einer Ordnungswidrigkeit nicht, so versendet die zuständige Behörde meist sechs Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Mahnung.

Welche Gebühren fallen dabei an?

Für die Mahnung nach einem Bußgeldbescheid fallen meist 5 Euro Gebühren an.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich das Bußgeld nicht bezahle?

Reagieren Sie auch nicht auf die Mahnung und weigern sich weiterhin, das Bußgeld zu zahlen, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden.

Vorgehen der Bußgeldstelle beim Ausbleiben der Zahlung

Zahlen Sie nicht, folgt auf den Bußgeldbescheid zunächst eine Mahnung.
Zahlen Sie nicht, folgt auf den Bußgeldbescheid zunächst eine Mahnung.

Jede Bußgeldbehörde hat sich an gewisse Regeln zu halten, welche die Art und Abfolge der einzuleitenden Schritte beim Ausbleiben der Zahlung eines Bußgeldes festlegen.

All diese Maßnahmen führen zu weiteren Kosten, die das ursprüngliche Bußgeld erhöhen.

Die Vorgehensweise besteht aus folgenden Schritten:

  1. Etwa sechs Wochen nach Ablauf der Frist, die für die Zahlung der Strafe festgesetzt ist, verschickt die zuständige Behörde eine erste Mahnung. Die hierfür erhobenen Mahngebühren betragen meist etwa fünf Euro. Ignorieren Sie einen Bußgeldbescheid, erhöht die Mahnung also Ihre Kosten.
  2. Weigert sich der Betroffene weiterhin, den geforderten Betrag zu zahlen, so leitet die Bußgeldstelle das Verfahren an die Vollstreckungsbehörde weiter.
  3. Letztes Mittel ist schließlich eine Erzwingungshaft, die angeordnet werden kann, wenn der Betroffene weiterhin nicht bezahlt.

Möchten Sie diesen Unannehmlichkeiten aus dem Weg gehen, sollten Sie also stets darauf achten, das Bußgeld fristgerecht zu bezahlen.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie aber immer auch innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Dies ist vor allem anzuraten, wenn es sich um eine hohe Geldstrafe mit Nebenfolgen – zum Beispiel Punkte in Flensburg – handelt.

Sind Sie nicht dazu in der Lage, das Bußgeld zu bezahlen, so können Sie auch eine Ratenzahlung beantragen. Im nötigen Antrag müssen Sie schlüssig darlegen können, warum es Ihnen nicht möglich ist, die Strafe fristgerecht zu begleichen. So können Sie einer auf den Bußgeldbescheid folgenden Mahnung entgehen.

Mahnung ohne vorigen Bußgeldbescheid?

Werden Bußgeld und Mahnung ignoriert, kann eine Erzwingungshaft folgen.
Werden Bußgeld und Mahnung ignoriert, kann eine Erzwingungshaft folgen.

Bei der Zustellung eines Bußgeldbescheides durch die Post handelt es sich in der Regel um eine sogenannte Zustellungsurkunde. Der Zusteller vermerkt hier, wann er den Brief zugestellt hat. Allerdings muss er Ihnen den Bescheid nicht persönlich überreichen, er kann diesen auch in den Briefkasten legen oder an eine Ersatzperson aushändigen.

Trotzdem kann es dazu kommen, dass Sie einen Bußgeldbescheid nicht bekommen und Wochen später von einer Mahnung überrascht werden. In dieser Situation stehen Sie selber in der Beweispflicht und müssen belegen können, dass Sie den ersten Bescheid nie erhalten haben. In diesem schwierigen Fall kann Ihnen unter Umständen ein Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen.

Wenn Sie eine Verwarnung nicht bezahlen, erhalten Sie keine Mahnung. Es wird dann sofort ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

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