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Bußgeldbescheid: Wenn der Halter nicht der Fahrer ist – was ist zu tun?

Wer zahlt den Bußgeldbescheid, wenn der Halter nicht der Fahrer ist?
Wer zahlt den Bußgeldbescheid, wenn der Halter nicht der Fahrer ist?

Wurde eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, wird meist zunächst recht zeitnah ein Anhörungsbogen an den Halter des betreffenden Fahrzeugs geschickt. Auf diesem wird von der Behörde vermerkt, um welche Art von Verstoß es sich handelt sowie wo und zu welcher Zeit die Ordnungswidrigkeit stattgefunden hat. Häufig werden auch Beweismittel, beispielsweise ein Foto vom Fahrer, das von der Polizei aufgenommen wurde, beigefügt. Was ist aber zu tun, wenn ein Bußgeldbescheid droht, der Halter jedoch nicht Fahrer war? Was ist im Bußgeldverfahren zu beachten? Müssen Sie angeben, wer wirklich gefahren ist und dass nicht Sie hinterm Steuer saßen?

FAQ: Haftung beim Bußgeldbescheid

Wer muss den Bußgeldbescheid zahlen?

In Deutschland haftet bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr der Fahrer und nicht der Halter des Fahrzeugs.

Was ist zu tun, wenn der Halter nicht der Fahrer war?

Erhalten Sie als Halter einen Anhörungsbogen, können Sie auf diesem angeben, dass Sie nicht der Fahrer waren und gegebenenfalls den tatsächlichen Fahrer benennen.

Was passiert, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann?

Haben Sie als Halter die Ordnungswidrigkeit nicht begangen, müssen Sie zur Fahrerermittlung beitragen. Können Sie dies nicht, können auch Ihnen Sanktionen wie die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuchs drohen.

Wie müssen Sie vorgehen, wenn Sie als Halter einen Anhörungsbogen erhalten?

Bußgeldbescheid bei Halter nicht Fahrer: Wer haftet für Verstöße, wenn Sie Ihr Auto verleihen?
Bußgeldbescheid bei Halter nicht Fahrer: Wer haftet für Verstöße, wenn Sie Ihr Auto verleihen?

Erhalten Sie als Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen von der zuständigen Behörde, so können Sie auf diesen antworten. In jedem Fall müssen Sie die Angaben zu Ihrer Person korrigieren, falls diese inkorrekt sind. Zur Sache müssen Sie sich jedoch nicht äußern.

Droht ein Bußgeldbescheid, der Halter ist aber nicht Fahrer gewesen, müssen Sie angeben, dass Sie nicht für den Verstoß zuständig waren und vermerken, wer tatsächlich mit Ihrem Auto gefahren ist.

Diese Person wird dann ebenfalls von der Behörde angehört. Stellt sich bei den Ermittlungen heraus, dass diese die Ordnungswidrigkeit begangen hat, wird dann recht schnell der Bußgeldbescheid erlassen.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch erheben. Dies ist vor allem dann anzuraten, wenn ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie hier beraten und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Können Sie den Bußgeldbescheid umgehen?

In Deutschland gilt in den meisten Fällen nicht die Halterhaftung beim Bußgeld.
In Deutschland gilt in den meisten Fällen nicht die Halterhaftung beim Bußgeld.

Viele Fahrzeughalter gehen davon aus, dass Sie einen Bußgeldbescheid umgehen können, wenn Sie nicht angeben, wer der tatsächliche Fahrer des Autos war.

Sie begründen dies damit, dass in Deutschland laut Verkehrsrecht keine Halterhaftung existiert.

Ein Bußgeld kann somit nur gefordert werden, wenn dem Halter nachgewiesen werden kann, dass er tatsächlich selbst hinterm Steuer saß.

Gibt der Halter nicht an, wer der Fahrer war, werden jedoch weitere Ermittlungen durchgeführt, beispielsweise durch die Polizei. Im Zuge dessen können dem Halter auch Sanktionen drohen. So kann ihm beispielsweise auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.

Ausnahmen gelten, wenn die Hauptuntersuchung nicht fristgemäß durchgeführt wird. Hier greift tatsächlich die Halterhaftung.

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