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Bußgeldbescheid ohne Unterschrift – Ist dieser gültig?

Ist ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift wirklich gültig?
Ist ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift wirklich gültig?

Wer in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht und dabei erwischt wird – sich also beispielsweise bei überhöhter Geschwindigkeit blitzen lässt – bekommt per Post meist zunächst einen Anhörungsbogen. Konnte dann geklärt werden, wer für das Vergehen verantwortlich war, bekommt diese Person dann einen Bußgeldbescheid zugeschickt. Bezüglich der Form des Bescheides bestehen jedoch viele Fragen. Hartnäckig hält sich unter Betroffenen das Gerücht, dass ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift nicht gültig ist.

FAQ: Bußgeldbescheid ohne Unterschrift

Ist ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift gültig?

Ein Bußgeldbescheid ist grundsätzlich auch ohne Unterschrift gültig, da es sich um ein maschinell erstelltes Dokument handelt. Fehlt die Unterschrift, liegt demnach kein formaler Fehler vor.

Welche Angabe über die Behörde muss der Bußgeldbescheid ohne Unterschrift aufweisen?

Aus dem Bußgeldbescheid muss eindeutig hervorgehen, von welcher Behörde das Verfahren zur Ordnungswidrigkeit durchgeführt und der Bescheid ausgestellt wurde.

Kann ich gegen einen Bußgeld ohne Unterschrift Einspruch einlegen?

Grundsätzlich können Sie gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Eine fehlende Unterschrift ist jedoch keine ausreichende Begründung.

Der Bußgeldgeldbescheid – Gesetzliche Grundlagen

Im Gesetz lässt sich nachlesen, ob ein Bußgeldbescheid, der nicht unterschrieben wurde, gültig ist.
Im Gesetz lässt sich nachlesen, ob ein Bußgeldbescheid, der nicht unterschrieben wurde, gültig ist.

Grundlegende gesetzliche Regelungen bezüglich des Bußgeldbescheids sind im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgelegt.

In Paragraph 1 wird beispielsweise der Begriff der Ordnungswidrigkeit definiert.

Laut diesem gilt, dass eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung ist, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

Zur Form des Bußgeldbescheides finden sich im OWiG jedoch keine Vorschriften. Viele Betroffene konsultieren aus diesem Grund das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

§ 37 Abs. 3 des VwVfG besagt Folgendes:

Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.“

Allerdings ist das VwVfG gar nicht auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, also auch Bußgeldbescheide, anwendbar. Ein Bußgeldbescheid ist auch ohne Unterschrift gültig, da es sich um ein maschinell erstelltes Dokument handelt. Dies ist auch auf dem Schreiben selbst vermerkt. Fehlt also Unterschrift, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist.

Was bedeutet das für die Gültigkeit des Bußgeldbescheids?

Ein Bußgeldbescheid ist auch ohne Unterschrift gültig.
Ein Bußgeldbescheid ist auch ohne Unterschrift gültig.

Es lässt sich daraus ableiten, dass ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift gültig ist.

Allerdings muss aus dem Schreiben eindeutig hervorgehen, von welcher Behörde das Verfahren zur Ordnungswidrigkeit durchgeführt und der Bescheid ausgestellt wurde.

Das eingangs benannte Gerücht, dass eine fehlende Unterschrift als Formfehler zu bewerten ist, stimmt demnach nicht. Sie können Sie für einen Einspruch gegen den Bescheid daher nicht damit begründen.

Fallen Ihnen allerdings andere Ungereimtheiten auf, können Sie gegen einen Bußgeldbescheid grundsätzlich innerhalb einer zweiwöchigen Frist Einspruch einlegen und die damit einhergehenden Tatvorwürfe sowie dadurch drohende Sanktionen anfechten.

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