RATGEBER

Fahrtenbuch ordnungsgemäß führen: Wie geht das?

Bußgeldkatalog zum Fahrtenbuch

TBNRTatbestandBußgeld
331980Fahrten­buch nicht bzw. nicht ordnungs­gemäß geführt100 €
331986Fahrten­buch auf Verlangen nicht ausge­händigt100 €
331992Fahrten­buch nach Ablauf der Auflage nicht frist­gerecht aufbewahrt100 €

In Deutschland wird bei Verkehrsverstößen stets der schuldige Fahrer zur Rechenschaft gezogen, nicht der Fahrzeughalter. Doch nicht immer lässt sich eindeutig feststellen, wer zum Tatzeitpunkt mit dem entsprechenden Fahrzeug unterwegs war. Dann kann die Behörde eine Fahrtenbuchauflage erteilen. Wann Sie ein Fahrtenbuch führen müssen und was dabei zu beachten ist, erklären wir in diesem Ratgeber.

FAQ: Fahrtenbuch führen

Wer muss ein Fahrtenbuch führen und ab wann?

Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, erhält stets der Fahrzeughalter. Die Behörde kann dies anordnen, wenn sie von der Möglichkeit ausgeht, dass mit dem Fahrzeug zukünftig Ordnungswidrigkeiten begangen werden, bei denen der schuldige Fahrer auf andere Weise nicht ermittelt werden könnte.

Wie ist ein Fahrtenbuch zu führen?

Was beim Führen eines Fahrtenbuchs zu beachten ist, erklären wir an dieser Stelle.

Was droht Haltern, die kein Fahrtenbuch führen (trotz Auflage)?

Wenn Sie gegen die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuchs verstoßen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Die behördliche Fahrtenbuchauflage: Fahrtenbuch führen für die Polizei

Die Ordnungshüter haben verschiedene Möglichkeiten herauszufinden, wer der schuldige Fahrer bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit war. Sehr einfach ist dies natürlich, wenn sie denjenigen direkt auf frischer Tat ertappen und noch vor Ort seine Personalien aufnehmen können. Auch Blitzer sind bei der Identifizierung oft hilfreich, denn in vielen Fällen können die Beamten anhand der Fotos ermitteln, wer zum Tatzeitpunkt hinterm Steuer saß.

Lässt sich der Schuldige nicht ermitteln, kann das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet werden.
Lässt sich der Schuldige nicht ermitteln, kann das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet werden.

Manchmal bleibt die Suche nach dem Schuldigen jedoch erfolglos, insbesondere dann, wenn es sich dabei nachweislich nicht um den Halter des Fahrzeugs handelte und dieser nicht angeben kann (oder will), wer zum Zeitpunkt des Verstoßes mit seinem Fahrzeug gefahren ist. In einem solchen Fall kann die Behörde davon ausgehen, dass eine ähnliche Situation auch in Zukunft eintreten könnte, und dem mit einer Maßnahme vorbeugen. Dazu erteilt sie dem Fahrzeughalter die Auflage, für eine bestimmte Zeitspanne ein Fahrtenbuch zu führen.

Dies ist ein Dokument, in dem der Fahrzeughalter für jede einzelne Fahrt notieren muss, wer zu welchem Zeitpunkt mit seinem Fahrzeug unterwegs war. Wird dann ein erneuter Verkehrsverstoß mit eben diesem Fahrzeug begangen, genügt den Beamten ein Blick ins Fahrtenbuch, um den Schuldigen zu ermitteln.

Die gesetzliche Grundlage für die Fahrtenbuchauflage bildet § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hier ist auch festgelegt, dass der Fahrzeughalter jederzeit in der Lage sein muss, das Fahrtenbuch auf Verlangen der Beamten vorzuzeigen. Außerdem ist er verpflichtet, dass Dokument noch sechs Monate nach Ablauf der Auflage aufzubewahren.

Fahrtenbuch richtig führen: So geht’s

Es gibt keine vorgeschriebene Form wie das Fahrtenbuch zu führen ist. Sie können sich entsprechende Vordrucke im Schreibwarengeschäft besorgen oder auch selbst eine geeignete Tabelle erstellen. Wichtig ist in jedem Fall, dass folgende Eintragungen in Ihr Fahrtenbuch möglich sind:

  • Angaben zum Fahrer (einschließlich Vor-, Nachname und Adresse)
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs (dies ist vor allem wichtig, wenn Sie mehrere Kfz besitzen)
  • Datum und Uhrzeit zu Beginn der Fahrt
  • Datum und Uhrzeit zum Ende der Fahrt
  • Unterschrift

Die ersten drei Punkte müssen Sie bereits in Ihr Fahrtenbuch schreiben, noch bevor die Fahrt angetreten wird. Die beiden letzten müssen unverzüglich nach Beendigung der Fahrt erfolgen. Es ist deshalb ratsam, das Fahrtenbuch direkt im Fahrzeug mitzuführen. So können Sie es außerdem bei einer Verkehrskontrolle sofort vorweisen, sollten die Beamten Sie dazu auffordern.

Sie sind sich immer noch unsicher, wie Sie Ihr Fahrtenbuch richtig führen sollen? Unser Beispiel zeigt, wie dies aussehen kann:

So könnte ein Fahrtenbuch ausgefüllt werden.

Es ist wichtig, dass Sie die Eintragungen so führen, dass Sie nicht im Nachhinein verändert werden können. Sie sollten deshalb keinen Bleistift als Schreibgerät benutzen und auch keine Korrekturen mit Tipp-Ex oder Ähnlichem vornehmen.

Fahrtenbuch schreiben: Kostenloses Muster zum Download

Im Folgenden geben wir Ihnen ein Muster für ein Fahrtenbuch an die Hand, das die zwingend erforderlichen Inhalte berücksichtigt.

Muster für ein Fahrtenbuch: Für PDF-Download bitte auf das Bild klicken.
Muster für ein Fahrtenbuch: Für PDF-Download bitte auf das Bild klicken.

Fahrtenbuch führen fürs Finanzamt

Bisher haben wir uns nur der behördlichen Fahrtenbuchauflage gewidmet. Es kann aber auch einen Grund geben, freiwillig ein Fahrtenbuch zu führen, nämlich wenn es darum geht, Fahrten mit einem Dienstwagen zu versteuern. Wird dieser auch für private Fahrten genutzt, darf der Halter nur die betriebliche Nutzung versteuern. Das Fahrtenbuch bietet dann eine gute Möglichkeit festzuhalten, welche Fahrten mit dem Dienstwagen privater Natur waren und welche gewerblichen Zwecken dienten.

Auch um Dienstfahrten zu versteuern, können Sie ein Fahrtenbuch führen.
Auch um Dienstfahrten zu versteuern, können Sie ein Fahrtenbuch führen.

Wollen Sie ein Fahrtenbuch fürs Finanzamt führen, gelten im Grunde die gleichen Regeln wie beim Fahrtenbuch für die Polizei: Sie können selbst entscheiden, welche Vorlage Sie nutzen, und müssen das Fahrtenbuch so ausfüllen, dass die Eintragungen nicht nachträglich verändert werden können. Beachten Sie, dass das Finanzamt bei einem handgeschriebenen Fahrtenbuch in der Regel nur ein gebundenes Buch bzw. Heft akzeptiert, keine losen Blätter.

Ein Unterschied besteht darin, was in das Fahrtenbuch fürs Finanzamt eingetragen werden muss. Während es der Polizei bzw. der Bußgeldbehörde darum geht zu ermitteln, wer mit dem Fahrzeug gefahren ist, ist das Finanzamt viel mehr am Zweck der Fahrt interessiert. Die Identität des Fahrers ist ihm hingegen egal. Darum gehören ins Fahrtenbuch fürs Finanzamt folgende Angaben:

  • Datum und Uhrzeit zu Beginn der Fahrt
  • Kilometerstand zu Beginn der Fahrt
  • Reiseroute und Ziel
  • Zweck der Fahrt (z. B. „Fahrt zum Kunden”, „Messebesuch”, „privat”)
  • besuchte Personen, Firmen, Behörden
  • Datum und Uhrzeit zur Beendigung der Fahrt
  • Kilometerstand zur Beendigung der Fahrt
  • Anzahl der gefahrenen Kilometer

Bildnachweise: Fotolia.com/Gina Sanders, Fotolia.com/ghazii, Fotolia.com/M. Schuppich