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Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) in Deutschland: Regeln und Bußgelder

Worauf müssen Sie beim Fahren mit Elektrokleinstfahrzeugen achten?
Worauf müssen Sie beim Fahren mit Elektrokleinstfahrzeugen achten?

FAQ: Elektrokleinstfahrzeug

Was ist ein Elektrokleinstfahrzeug (eKF)?

Ausschlaggebend für die Einordnung ist u. a., dass die Fahrzeuge über einen elektrischen Antrieb sowie eine Lenk- oder Haltestange verfügen und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h erreichen. Einen Überblick dazu, welche Kriterien eKF gemäß Verordnung erfüllen müssen, finden Sie hier.

Was zählt zu den Elektrokleinstfahrzeugen?

Insbesondere zählen E-Scooter zu den zugelassenen Elektrokleinstfahrzeugen. E-Bikes hingegen fallen nicht hierunter. Und Monowheel und Hoverboard erhalten auf Grundlage der eKFV derzeit keine Straßenzulassung in Deutschland.

Welche Sanktionen sieht die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vor?

Für Elektrokleinstfahrzeuge gibt es einen eigens errichteten Tatbestandskatalog. Welche Sanktionen bei Verstößen möglich sind, zeigt diese Tabelle. Im Übrigen: Auf E-Scootern gelten dieselben Promillegrenzen wie in Kfz. Was ein Alkoholverstoß auf einem solchen Elektrokleinstfahrzeug nach sich ziehen kann, erfahren Sie in dieser Tabelle.

Was passiert, wenn man unter 14 Jahren E-Scooter fährt?

Das Führen des eKF kann untersagt werden. Ein Bußgeld ist ebenfalls möglich. Dieses kann ggf. gegen den Halter erhoben werden, der das Führen des E-Scooters unter 14 Jahren zugelassen hat. Einen Überblick zu weiteren wichtigen Regeln finden Sie hier.

Elektrokleinstfahrzeuge: Bußgeldkatalog nach eKFV

VerstoßBußgeld
Vorge­schriebene Glocke fehlt bzw. ist nicht funktions­fähig15 €
Vorge­schriebene Beleuch­tung fehlt bzw. ist nicht funktions­fähig20 €
nicht zu­läs­sige Ver­kehrs­flächen mit dem Elektro­kleinst­fahr­zeug befahren (Geh­weg, in der Fuß­gänger­zone etc.)15 €
... mit Behin­derung20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall­folge30 €
unerlaubt mit Elektro­kleinst­fahr­zeugen neben­einander gefahren15 €
... mit Behin­derung20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall­folge30 €
Ver­zögerungs­ein­richtung des Elektro­kleinst­fahr­zeugs fehlt25 €
Elektro­kleinst­fahrzeug ent­spricht nicht den Sicher­heits­anfor­derungen25 €
Zu zweit auf einem eKF gefahren10 €
Elektro­kleinst­fahr­zeug mit An­hänger geführt10 €
mit einem Elektro­kleinst­fahr­zeug an ein anderes Kfz angehängt10 €
Frei­händig gefahren10 €
Richtungs­änderung nicht angezeigt10 €
... mit Gefähr­dung20 €
... mit Unfall­folge25 €
unerlaubt mit einem Elektro­kleinst­fahr­zeug ohne ABE am Straßen­verkehr teil­genommen70 €
unerlaubt mit einem Elektro­kleinst­fahr­zeug mit abge­laufener ABE am Straßen­verkehr teil­genommen30 €
Elektro­kleinst­fahr­zeug ohne Fahr­zeug-Iden­tifikations­nummer auf öffent­licher Straße in Betrieb genommen10 €
Fahren ohne Versicherungs­plakette40 €

Bußgeldkatalog: Elektrokleinstfahrzeuge unter Alkohol-Einfluss gefahren

Alkohol­verstoßBußgeldPunkteFahr­verbot
1. Verstoß gegen die 0,5-Promille­­grenze500 €21 Monat
2. Verstoß gegen die 0,5-Promille­­grenze1000 €23 Monate
3. Verstoß gegen die 0,5-Promille­­grenze1500 €23 Monate
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­­einfluss3Ent­ziehung des Führer­­scheins, Freiheits­­strafe oder Geld­­strafe
Trunkenheit im Verkehr (bereits ab 0,3 Promille möglich, spätestens aber ab 1,1 Promille)3Ent­ziehung des Führer­­scheins, Freiheits­­strafe oder Geld­­strafe

Bußgeldkatalog: Rotlichtverstoß (wie für Radfahrer)

Rotlichtverstoß mit FahrradBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
einfacher Rotlichtverstoß (Ampel war seit höchstens 1 Sekunde auf Rot)601
... dabei Gefährdung verursacht1001
... dabei Sachbeschädigung verursacht1201
qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel war bereits länger als 1 Sekunde auf Rot)1001
... dabei Gefährdung verursacht1601
... dabei Sachbeschädigung verursacht1801

Regeln nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

Für das Fahren mit einem Elektrokleinstfahrzeug gibt es gesonderte Vorschriften, die neben den Verkehrsregeln in StVO, StVZO und Co. zur Anwendung kommen. Hierzu wurde eigenes eine Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) errichtet.

Was sind Elektrokleinstfahrzeuge gemäß Verordnung?

Wie müssen Elektrokleinstfahrzeuge beschaffen sein?
Wie müssen Elektrokleinstfahrzeuge beschaffen sein?

Nach § 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung müssen die betreffenden Fahrzeuge folgende Merkmale aufweisen:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h
  • Vorhandensein einer Lenk- oder Haltestange
  • Leistung begrenzt auf 500 Watt (bei selbstbalancierenden Fahrzeugen auf 1.400 Watt)
  • Breite maximal 70 cm
  • Höhe maximal 140 cm
  • Länge maximal 200 cm
  • Gesamtmasse des Fahrzeugs maximal 55 kg (ohne Fahrer)
  • in der Regel ohne Sitz oder selbstbalancierend (E-Scooter, Segway)

Wie müssen Elektrokleinstfahrzeuge ausgestattet sein?

Nach § 4 der eKFV müssen zugelassene Elektrokleinstfahrzeuge über folgende Einrichtungen verfügen:

  • Klingel oder helltönende Glocke als Warnzeichen
  • weißer Scheinwerfer mit weißem Licht
  • weißer Rückstrahler vorne
  • rote Schlussleuchte
  • roter Rückstrahler hinten
  • gelbe Rückstrahler seitlich (oder weiß reflektierende Streifen an den Rädern)

Monowheel und Hoverboard verfügen generell nicht über eine Lenkstange. Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange fallen per Definition jedoch nicht unter die eKFV. Monowheel, E-Skateboard und Hoverboard erhalten deshalb derzeit keine Zulassung in Deutschland und dürfen nach derzeitigem Stand nicht auf öffentlichen Verkehrswegen geführt werden.

Elektrokleinstfahrzeuge: Übersicht zu den wichtigsten Verkehrsregeln

Wollen Sie elektrische Kleinstfahrzeuge führen, müssen Sie gemäß Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Wesentlichen Folgende Regeln beachten:

Gemäß eKFV ist unter anderem die Personenbeförderung untersagt.
Gemäß eKFV ist unter anderem die Personenbeförderung untersagt.
  1. Sie dürfen Elektrokleinstfahrzeuge ab einem Alter von 14 Jahren führen.
  2. Mit Elektrokleinstfahrzeugen dürfen innerorts nur Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen genutzt werden. Fehlen solche Verkehrswege, dürfen Sie ausnahmsweise auch auf der Straße geführt werden.
  3. Außerorts dürfen auch Seitenstreifen befahren werden. Sind weder Radwege noch Radfahrstreifen, Fahrradstraßen noch Seitenstreifen vorhanden, dürfen Sie Elektrokleinstfahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften nicht auf Fahrbahnen führen.
  4. Anders als Fahrradfahrer dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nicht nebeneinander fahren.
  5. Das freihändige Führen von Elektrokleinstfahrzeugen ist verboten.
  6. Es gilt das Rechtsfahrgebot.
  7. Bei der Nutzung von Radverkehrswegen müssen Sie mit einem eKF stets Rücksicht auf den Radverkehr nehmen und Ihre Geschwindigkeit ggf. an diesen anpassen.
  8. Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter können ohne Führerschein betrieben werden.
  9. E-Kleinstfahrzeuge dürfen nicht für den Personentransport oder mit Anhänger geführt werden.

Die folgende Infografik fasst für Sie noch einmal die wichtigsten Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter & Co. zusammen:

Infografik: Diese besonderen Verkehrsregeln gelten auf E-Scooter und Co.
Infografik: Diese besonderen Verkehrsregeln gelten auf E-Scooter und Co.

Hinweis: Einzelne Verkehrswege können durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ von den Behörden für E-Scooter & Co freigegeben werden.

Im Folgenden finden Sie die beiden Verkehrszeichen, die für Elektrokleinstfahrzeuge speziell neu eingeführt wurden:

Zusatzzeichen 1010-68: Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV
Zusatzzeichen 1010-68: Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV
Zusatzzeichen 1022-16: Elektrokleinstfahrzeuge frei
Zusatzzeichen 1022-16: Elektrokleinstfahrzeuge frei

Benötigen Elektrokleinstfahrzeuge ein Kennzeichen?

eKF dürfen nur mit gültigem Versicherungskennzeichen geführt werden.
eKF dürfen nur mit gültigem Versicherungskennzeichen geführt werden.

Zugelassene Elektrokleinstfahrzeuge benötigen ein Kennzeichen. Dieses lässt nicht nur die Zuordnung zu einem bestimmten Halter im Schadensfall zu, sondern gibt auch Auskunft über das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung. Diese kann eintreten, sollte es durch den Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen zu einem Schadensfall kommen.

Das Kennzeichen zeigt zudem an, dass das betreffende Elektrokleinstfahrzeug über eine Zulassung verfügt. eKF bedürfen einer entsprechenden Zulassung, um überhaupt auf öffentlichen Verkehrswegen geführt zu werden.

Für Elektrokleinstfahrzeuge ist eine Versicherung vorgeschrieben. Einen Nachweis über die bestehende Versicherung von einem Elektrokleinstfahrzeug wird durch ein Versicherungskennzeichen, das sichtbar an dem Fahrzeug angebracht ist, nachgewiesen. Das Fehlen eines Versicherungskennzeichens kann zu einem Bußgeld führen. Fehlt die Versicherung komplett, kann sogar ein Straftatbestand erfüllt sein (Fahren ohne vorgeschriebene Haftpflichtversicherung).