
FAQ: Elektrokleinstfahrzeug
Ausschlaggebend für die Einordnung ist u. a., dass die Fahrzeuge über einen elektrischen Antrieb sowie eine Lenk- oder Haltestange verfügen und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h erreichen. Einen Überblick dazu, welche Kriterien eKF gemäß Verordnung erfüllen müssen, finden Sie hier.
Insbesondere zählen E-Scooter zu den zugelassenen Elektrokleinstfahrzeugen. E-Bikes hingegen fallen nicht hierunter. Und Monowheel und Hoverboard erhalten auf Grundlage der eKFV derzeit keine Straßenzulassung in Deutschland.
Für Elektrokleinstfahrzeuge gibt es einen eigens errichteten Tatbestandskatalog. Welche Sanktionen bei Verstößen möglich sind, zeigt diese Tabelle. Im Übrigen: Auf E-Scootern gelten dieselben Promillegrenzen wie in Kfz. Was ein Alkoholverstoß auf einem solchen Elektrokleinstfahrzeug nach sich ziehen kann, erfahren Sie in dieser Tabelle.
Das Führen des eKF kann untersagt werden. Ein Bußgeld ist ebenfalls möglich. Dieses kann ggf. gegen den Halter erhoben werden, der das Führen des E-Scooters unter 14 Jahren zugelassen hat. Einen Überblick zu weiteren wichtigen Regeln finden Sie hier.
Elektrokleinstfahrzeuge: Bußgeldkatalog nach eKFV
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Vorgeschriebene Glocke fehlt bzw. ist nicht funktionsfähig | 15 € |
Vorgeschriebene Beleuchtung fehlt bzw. ist nicht funktionsfähig | 20 € |
nicht zulässige Verkehrsflächen mit dem Elektrokleinstfahrzeug befahren (Gehweg, in der Fußgängerzone etc.) | 15 € |
... mit Behinderung | 20 € |
... mit Gefährdung | 25 € |
... mit Unfallfolge | 30 € |
unerlaubt mit Elektrokleinstfahrzeugen nebeneinander gefahren | 15 € |
... mit Behinderung | 20 € |
... mit Gefährdung | 25 € |
... mit Unfallfolge | 30 € |
Verzögerungseinrichtung des Elektrokleinstfahrzeugs fehlt | 25 € |
Elektrokleinstfahrzeug entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen | 25 € |
Zu zweit auf einem eKF gefahren | 10 € |
Elektrokleinstfahrzeug mit Anhänger geführt | 10 € |
mit einem Elektrokleinstfahrzeug an ein anderes Kfz angehängt | 10 € |
Freihändig gefahren | 10 € |
Richtungsänderung nicht angezeigt | 10 € |
... mit Gefährdung | 20 € |
... mit Unfallfolge | 25 € |
unerlaubt mit einem Elektrokleinstfahrzeug ohne ABE am Straßenverkehr teilgenommen | 70 € |
unerlaubt mit einem Elektrokleinstfahrzeug mit abgelaufener ABE am Straßenverkehr teilgenommen | 30 € |
Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer auf öffentlicher Straße in Betrieb genommen | 10 € |
Fahren ohne Versicherungsplakette | 40 € |
Bußgeldkatalog: Elektrokleinstfahrzeuge unter Alkohol-Einfluss gefahren
Alkoholverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1. Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | 500 € | 2 | 1 Monat |
2. Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | 1000 € | 2 | 3 Monate |
3. Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | 1500 € | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | |
Trunkenheit im Verkehr (bereits ab 0,3 Promille möglich, spätestens aber ab 1,1 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Bußgeldkatalog: Rotlichtverstoß (wie für Radfahrer)
Rotlichtverstoß mit Fahrrad | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
einfacher Rotlichtverstoß (Ampel war seit höchstens 1 Sekunde auf Rot) | 60 | 1 |
... dabei Gefährdung verursacht | 100 | 1 |
... dabei Sachbeschädigung verursacht | 120 | 1 |
qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel war bereits länger als 1 Sekunde auf Rot) | 100 | 1 |
... dabei Gefährdung verursacht | 160 | 1 |
... dabei Sachbeschädigung verursacht | 180 | 1 |
Regeln nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Für das Fahren mit einem Elektrokleinstfahrzeug gibt es gesonderte Vorschriften, die neben den Verkehrsregeln in StVO, StVZO und Co. zur Anwendung kommen. Hierzu wurde eigenes eine Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) errichtet.
Was sind Elektrokleinstfahrzeuge gemäß Verordnung?

Nach § 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung müssen die betreffenden Fahrzeuge folgende Merkmale aufweisen:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h
- Vorhandensein einer Lenk- oder Haltestange
- Leistung begrenzt auf 500 Watt (bei selbstbalancierenden Fahrzeugen auf 1.400 Watt)
- Breite maximal 70 cm
- Höhe maximal 140 cm
- Länge maximal 200 cm
- Gesamtmasse des Fahrzeugs maximal 55 kg (ohne Fahrer)
- in der Regel ohne Sitz oder selbstbalancierend (E-Scooter, Segway)
Wie müssen Elektrokleinstfahrzeuge ausgestattet sein?
Nach § 4 der eKFV müssen zugelassene Elektrokleinstfahrzeuge über folgende Einrichtungen verfügen:
- Klingel oder helltönende Glocke als Warnzeichen
- weißer Scheinwerfer mit weißem Licht
- weißer Rückstrahler vorne
- rote Schlussleuchte
- roter Rückstrahler hinten
- gelbe Rückstrahler seitlich (oder weiß reflektierende Streifen an den Rädern)
Monowheel und Hoverboard verfügen generell nicht über eine Lenkstange. Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange fallen per Definition jedoch nicht unter die eKFV. Monowheel, E-Skateboard und Hoverboard erhalten deshalb derzeit keine Zulassung in Deutschland und dürfen nach derzeitigem Stand nicht auf öffentlichen Verkehrswegen geführt werden.
Elektrokleinstfahrzeuge: Übersicht zu den wichtigsten Verkehrsregeln
Wollen Sie elektrische Kleinstfahrzeuge führen, müssen Sie gemäß Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Wesentlichen Folgende Regeln beachten:

- Sie dürfen Elektrokleinstfahrzeuge ab einem Alter von 14 Jahren führen.
- Mit Elektrokleinstfahrzeugen dürfen innerorts nur Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen genutzt werden. Fehlen solche Verkehrswege, dürfen Sie ausnahmsweise auch auf der Straße geführt werden.
- Außerorts dürfen auch Seitenstreifen befahren werden. Sind weder Radwege noch Radfahrstreifen, Fahrradstraßen noch Seitenstreifen vorhanden, dürfen Sie Elektrokleinstfahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften nicht auf Fahrbahnen führen.
- Anders als Fahrradfahrer dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nicht nebeneinander fahren.
- Das freihändige Führen von Elektrokleinstfahrzeugen ist verboten.
- Es gilt das Rechtsfahrgebot.
- Bei der Nutzung von Radverkehrswegen müssen Sie mit einem eKF stets Rücksicht auf den Radverkehr nehmen und Ihre Geschwindigkeit ggf. an diesen anpassen.
- Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter können ohne Führerschein betrieben werden.
- E-Kleinstfahrzeuge dürfen nicht für den Personentransport oder mit Anhänger geführt werden.
Die folgende Infografik fasst für Sie noch einmal die wichtigsten Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter & Co. zusammen:
Hinweis: Einzelne Verkehrswege können durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ von den Behörden für E-Scooter & Co freigegeben werden.
Im Folgenden finden Sie die beiden Verkehrszeichen, die für Elektrokleinstfahrzeuge speziell neu eingeführt wurden:


Benötigen Elektrokleinstfahrzeuge ein Kennzeichen?

Zugelassene Elektrokleinstfahrzeuge benötigen ein Kennzeichen. Dieses lässt nicht nur die Zuordnung zu einem bestimmten Halter im Schadensfall zu, sondern gibt auch Auskunft über das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung. Diese kann eintreten, sollte es durch den Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen zu einem Schadensfall kommen.
Das Kennzeichen zeigt zudem an, dass das betreffende Elektrokleinstfahrzeug über eine Zulassung verfügt. eKF bedürfen einer entsprechenden Zulassung, um überhaupt auf öffentlichen Verkehrswegen geführt zu werden.
Für Elektrokleinstfahrzeuge ist eine Versicherung vorgeschrieben. Einen Nachweis über die bestehende Versicherung von einem Elektrokleinstfahrzeug wird durch ein Versicherungskennzeichen, das sichtbar an dem Fahrzeug angebracht ist, nachgewiesen. Das Fehlen eines Versicherungskennzeichens kann zu einem Bußgeld führen. Fehlt die Versicherung komplett, kann sogar ein Straftatbestand erfüllt sein (Fahren ohne vorgeschriebene Haftpflichtversicherung).