Winterreifenpflicht in Deutschland: Zeitraum, Gesetz, Bußgelder

Bußgeldtabelle: Missachtung der Winterreifenpflicht in Deutschland
Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Sie fuhren trotz winterlicher Verhältnisse ohne Winterreifen. | 60 € | 1 |
... und behinderten dabei andere Verkehrsteilnehmer. | 80 € | 1 |
... und gefährdeten dabei andere Verkehrsteilnehmer. | 100 € | 1 |
... und verursachten dabei einen Unfall. | 120 € | 1 |
Sie ordneten als Fahrzeughalter an oder ließen es zu, dass Ihr Fahrzeug trotz winterlicher Verhältnisse ohne Winterreifen gefahren wird. | 75 € | 1 |
In Österreich müssen sie jährlich ab dem 1. November aufgezogen werden, in Litauen ab dem 10. November und in Schweden ab dem 1. Dezember: Winterreifen (oder alternativ Ganzjahresreifen) sind in vielen Ländern ab einem bestimmten Datum gesetzlich vorgeschrieben. Aber ab wann genau ist Winterreifenpflicht in Deutschland? Und wie lange gilt sie? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Winterreifenpflicht
In Deutschland gibt es kein festes Datum, ab dem Sie als Kraftfahrer Winterreifen aufgezogen haben müssen. Die Faustregel „von O bis O“, also von Oktober bis Ostern, ist zwar hilfreich, allerdings auch nicht verpflichtend. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt eine Winterreifenpflicht vor, sobald es die Witterungs- und/oder Straßenverhältnisse in Deutschland erforderlich machen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte.
An dieser Stelle haben wir Ihnen aufgelistet, welche Kfz von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind.
Verstöße gegen die Winterreifenpflicht können laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld zwischen 60 und 120 Euro geahndet werden. Zusätzlich landet ein Punkt in Flensburg auf Ihrem Konto. Genauere Infos zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.
Video: So ist die Winterreifenpflicht in Deutschland geregelt!
Ab wann sind Winterreifen in Deutschland Pflicht?

Seit Dezember 2010 existiert gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine Winterreifenpflicht auch in Deutschland. Doch im Gesetz ist nirgendwo ein Datum zu finden, bis wann der Reifenwechsel im Kalenderjahr erfolgen muss. Dies liegt daran, dass ein solches Datum nicht existiert.
Denn anders als in den eingangs erwähnten Ländern gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass der richtige Zeitpunkt, ab wann Sie als Fahrzeughalter Winter- oder Ganzjahresreifen aufziehen müssen, nicht vom Datum abhängt, sondern von der tatsächlichen Situation. Damit gilt die Winterreifenpflicht gemäß StVO, sobald es die Witterungs- und/oder Straßenverhältnisse in Deutschland erforderlich machen.
Laut § 2 Abs. 3a StVO ist dies der Fall, wenn
- Glatteis,
- Schneeglätte,
- Schneematsch,
- Eisglätte oder
- Reifglätte herrscht.
Eine situative Winterreifenpflicht gilt nicht nur in Deutschland, sondern z. B. auch in Bulgarien und in Luxemburg.
Die Faustregel für den Reifenwechsel
Solange die Straßen frei von Eis und Schnee sind und konstant Plus-Grade herrschen, können Sie also sogar noch im tiefsten Januar mit Sommerreifen fahren, ohne einen Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg fürchten zu müssen. Denn es liegt keine Situation vor, durch die die Winterreifenpflicht gelten würde. Kommt allerdings ein plötzlicher Wintereinbruch, dürften Sie ein Problem haben.
Denn nicht nur, dass es Ihnen ab dann verboten ist, mit den Sommerreifen weiterzufahren, es ist auch gefährlich. Winter- oder Ganzjahresreifen kommen nämlich dank ihrer Beschaffenheit und ihres Materials wesentlich besser mit den winterlichen Verhältnissen klar, während Sommerreifen hier schnell ins Rutschen geraten.

Solchen unangenehmen Überraschungen können Sie vorbeugen, indem Sie den halbjährlichen Reifenwechsel ungeachtet des aktuellen Wetters fest einplanen – es sei denn natürlich, Sie fahren ohnehin mit Ganzjahresreifen. Viele deutsche Autofahrer halten sich an die Faustregel „von O bis O“. Dies steht für „von Ostern bis Oktober“:
- um Ostern herum: Aufziehen der Sommerreifen
- Anfang Oktober: Aufziehen der Winterreifen
Alternativ dazu können Sie sich merken, dass Sie die Winterreifen aufziehen sollten, sobald das Thermometer unter 7 °C fällt. Denn ab dieser Temperatur beginnen Sommerreifen, sich aufgrund der Kälte zu verhärten, und verlieren dadurch an Haftung auf der Straße.
Für diese Fahrzeuge gilt laut Gesetz keine Winterreifenpflicht
Für die meisten Pkw, Lkw und Busse sind Winterreifen Pflicht. In der StVO werden allerdings noch andere Arten von Fahrzeugen erwähnt, die davon nicht betroffen sind.
Folgende Kfz sind von der Winterreifenpflicht in Deutschland ausgenommen:
- einspurige Kraftfahrzeuge (z. B. Motorräder)
- Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- Stapler
- motorisierte Krankenfahrstühle
- Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst, wenn es für diese keine Winterreifen gibt, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
- Spezialfahrzeuge, die nicht mit den gängigsten Reifenarten C1, C2 und C3 fahren
Ursprünglich galt auch für Motorräder eine Winterreifenpflicht. Dies wurde jedoch in einer Verordnung wieder aufgehoben, weil bis heute auf dem Markt schlicht keine Reifen angeboten werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen für Winterreifen erfüllen. Dies liegt daran, dass die dafür erforderlichen Tests nicht mit einem Kraftrad durchgeführt werden können.
Winterreifenpflicht: Wie müssen die Reifen beschaffen sein?

Die Winterreifenpflicht im deutschen Gesetz legt nicht nur fest, in welchen Situationen Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen werden müssen, sondern auch, welche Voraussetzungen diese erfüllen müssen, um hierzulande zugelassen zu werden.
Dass ein Reifen die entsprechenden Vorschriften einhält, erkennen Sie an seiner Markierung. Dabei ist es wichtig, wann er produziert wurde:
- Produktion nach dem 31.12.2017: Kennzeichnung mit Alpine-Symbol (Berg-Piktogramm mit Schneeflocke) erforderlich
- Produktion vor dem 1.1.2018: Kennzeichnung mit Alpine-Symbol oder einer Abkürzung wie „MS“, „M+S“, „M&S“ etc. (steht für „Matsch und Schnee“) erforderlich
Winter- oder Ganzjahresreifen, die vor 2018 hergestellt wurden und nur eine „MS“-Kennzeichnung (bzw. eine Variation davon) tragen, dürfen nur noch bis zum 30. September 2024 genutzt werden.
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