RATGEBER

Bußgeld vor Ort bezahlen – Illegal oder vorteilhaft?

Bußgeld direkt in bar bezahlen: Bei der Polizei möglich?
Bußgeld direkt in bar bezahlen: Bei der Polizei möglich?

Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit kann dazu führen, dass Autofahrer ihr Portemonnaie zücken und ein Geldsanktion begleichen müssen. Doch lässt sich das gesamte Verfahren abkürzen, indem Verkehrssünder das Bußgeld noch vor Ort bezahlen? Die Antwort liefert dieser Ratgeber.

FAQ: Bußgeld vor Ort bezahlen

Ist es möglich, ein Bußgeld vor Ort zu bezahlen?

Dies ist grundsätzlich möglich, wenn es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit wie beispielsweise einen Parkverstoß handelt.

Welche Vor- und Nachteile bietet die Zahlung vor Ort?

Hier erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile es mit sich bringt, ein Bußgeld vor Ort zu bezahlen.

Kann ich ein Bußgeld im Ausland vor Ort bezahlen?

Ja. Im Ausland ist es häufig möglich, das Bußgeld direkt vor Ort zu bezahlen. In vielen Fällen können Sie dabei sogar noch sparen, weil es Rabattmodelle gibt.

Ist es erlaubt, das Bußgeld vor Ort zu bezahlen?

Statt Bußgeldbescheid das Bußgeld vor Ort bezahlen - geht das?
Statt Bußgeldbescheid das Bußgeld vor Ort bezahlen – geht das?

Einen Verkehrssünder auf frischer Tat zu ertappen und dafür zu belangen, dazu gibt es mehrere Möglichkeiten. Am bekanntesten dürfte der Blitzer sein, der einige Wochen später einen Bußgeldbescheid im Briefkasten zur Folge hat. Mindestens ein Bußgeld, aber auch Sanktionen gemäß Verkehrsrecht wie ein mehrmonatiges Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder gar ein Führerscheinentzug können die Folge sein.

In anderen Fällen nimmt evtl. die Polizei zufällig eine Verkehrsordnungswidrigkeit wahr, während Sie bspw. auf Streife ist. In solchen Fällen beschließt sie möglicherweise, einen Täter direkt aus dem Verkehr zu ziehen und diesem anzubieten, das entsprechende Bußgeld gleich vor Ort zu bezahlen. Betroffene stehen diesem Angebot häufig misstrauisch gegenüber.

Tatsächlich ist dies eine legitime Art, eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden und somit einiges an Bürokratie zu sparen. Doch nicht jede Polizeidienststelle macht es möglich – die Entscheidung liegt beim jeweiligen Bundesland.

Vor- und Nachteile von der Zahlung vor Ort

Was in Deutschland so manches Mal noch misstrauisch beäugt wird, ist in anderen Ländern längst gang und gäbe. In Spanien bekommen Verkehrssünder sogar einen Rabatt, wenn Sie das Bußgeld direkt vor Ort bezahlen. Mit solchen Annehmlichkeiten können Sie in Deutschland nicht rechnen. Stattdessen gibt es folgende Vorteile:

Wenn Sie das Bußgeld vor Ort bezahlen, ist die Angelegenheit erledigt.
Wenn Sie das Bußgeld vor Ort bezahlen, ist die Angelegenheit erledigt.
  • Die Angelegenheit ist damit für den Fahrer erledigt. Er muss nicht wochenlang auf den Bußgeldbescheid warten und evtl. noch bangen, ob dieser überhaupt eintritt. Zudem riskiert er auf diese Weise nicht, die Zahlung zu vergessen und auf diese Weise womöglich noch höhere Gebühren beim Bußgeldbescheid zu erhalten.
  • Hinzu kommt die größere verkehrserzieherische Wirkung, die sich daraus ergibt, wenn Bußgeld und Tat direkt verknüpft sind.
  • An Zeit und Aufwand wird einiges gespart, wenn das Ausfüllen entsprechender Formulare wegfällt.

Ein Nachteil ist dagegen, dass Sie, wenn Sie das Bußgeld vor Ort bezahlen, diese Ahndung rechtskräftig machen. Ihr Recht auf einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid haben Sie damit verwirkt, falls Sie bspw. Zweifel haben, dass die Messung nicht korrekt war o. Ä.

Übrigens: Auch wenn Ihnen ein solches Angebot unterbreitet wird, sind Sie nicht verpflichtet, dieses auch anzunehmen. Stattdessen können Sie sich den Zahlschein ausstellen lassen und sich ggf. noch einmal überlegen, ob Sie Einspruch einlegen wollen.

Nicht jedes Bußgeld können Sie vor Ort zahlen

Zunächst dürfen Beamte nur ein solches Angebot unterbreiten, wenn sie den Betroffenen über sein Weigerungsrecht aufgeklärt haben.

Nicht immer können Sie das Bußgeld vor Ort bar bezahlen.
Nicht immer können Sie das Bußgeld vor Ort bar bezahlen.

Hinzu kommt, dass die Beamten nicht bei jeder Tat anbieten können, dass Sie das Bußgeld vor Ort bezahlen. Hierzu müssen Sie wissen, dass die Taten gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in geringfügige Ordnungswidrigkeiten und „normale“ Ordnungswidrigkeiten eingeteilt werden.

Für eine geringfügige Ordnungswidrigkeit gemäß Bußgeldkatalog kann auch nur ein sogenanntes Verwarnungsgeld verhängt werden. Dieses kann sich auf eine Summe zwischen 5 und 55 Euro belaufen. In manchen Fällen dürfen Beamte auch nur ein geringes Verwarnungsgeld vor Ort kassieren bspw. bis zu 35 Euro.

Eine Ausnahme kann es hier bei Tätern geben, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Da diese oftmals nicht mehr belangt werden können, sobald sie das Land verlassen haben, müssen Sie häufig direkt die Strafe abtreten.

Hinzu kommt, dass Beamte in einigen Fällen, wenn der Täter das Bußgeld vor Ort bezahlen möchte, dieses nicht in bar annehmen dürfen. Daher sind viele Polizeifahrzeuge mit einem mobilen EC-Karten-Lesegerät ausgestattet.

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