Bußgeld: Eine Busspur zu benutzen, kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen

Bußgeldtabelle für das unzulässige Nutzen einer Busspur
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Auf einer Busspur oder an einer Haltestelle geparkt | 55 € |
... mit Behinderung | 70 € |
... mit Gefährdung | 80 € |
... mit Sachbeschädigung | 100 € |
... länger als 3 Stunden | 70 € |
... länger als 3 Stunden mit Behinderung | 80 € |
... länger als 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € |
... länger als 3 Stunden mit Sachbeschädigung | 100 € |
Unzulässig eine Busspur befahren | 15 € |
... mit Behinderung | 35 € |
Unzulässig auf einer Busspur oder an einer Bushaltestelle gehalten | 55 € |
... mit Behinderung | 70 € |
... mit Gefährdung | 80 € |
... mit Sachbeschädigung | 100 € |
Die Busspur ist wie der Name schon sagt, in der Regel Bussen vorbehalten. Sie können nicht wie Schienenfahrzeuge extra angelegte Wege nutzen und so Staus auf den Straßen entgehen – außer auf der Busspur. Aus diesem Grund droht ein Bußgeld, wenn die Busspur unzulässig genutzt wird. Wer eine Busspur benutzen darf, klären wir im vorliegenden Ratgeber.
Eine Busspur muss stets für Busse befahrbar bleiben
Der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr hält unzählige Bußgelder und andere Sanktionen wie Punkte in Flensburg bereit. Die Grundlage für die Ahndung von Zuwiderhandlungen bildet u. a. die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese sieht in Anlage 2, die Vorschriftszeichen betreffend, vor, wer einen Bussonderfahrstreifen nach Zeichen 245 nutzen darf:
„1. Anderer Fahrverkehr als Omnibusse des Linienverkehrs sowie nach dem Personenbeföderungsrecht mit dem Schulbus-Schild zu kennzeichnende Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehrs dürfen Bussonderfahrstreifen nicht benutzen.
2. Mit Krankenfahrzeugen, Taxen, Fahrrädern und Bussen im Gelegenheitsverkehr darf der Sonderfahrstreifen nur benutzt werden, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist.
3. Taxen dürfen an Bushaltestellen (Zeichen 224) zum sofortigen Ein- und Aussteigen von Fahrgästen halten.
4. Mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen darf der Bussonderfahrstreifen nur benutzt werden, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist.“
Ein Bußgeld für das Busspur-Befahren droht also beispielsweise Autofahrern. Der Bußgeldkatalog sieht für diesen Verstoß 15 Euro Verwarngeld vor. Kommt eine Behinderung dazu, fallen 35 Euro Verwarngeld an.
Video: Das Wichtigste zur Busspur
Parken und Halten ist meist verboten – und weitaus teurer als das Befahren einer Busspur

Ein Bußgeld auf der Busspur droht u. a., wenn Sie Ihr Auto auf dieser abstellen. Die Sanktion fällt in diesem Fall sehr viel härter aus als wenn Sie die Busspur befahren würden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat im Rahmen seiner StVO-Novelle zahlreiche neue Bußgelder auf den Weg gebracht. Dadurch wurde das Befahren einer Busspur zwar nicht teurer, das Bußgeld, auf einer Busspur zu parken, wurde hingegen deutlich angehoben. Wo zuvor lediglich 15 Euro Verwarngeld verhängt wurden, sind es nach der Novelle nun 55 Euro. Außerdem sind weitere Tatbestände hinzugekommen, die unter anderem eine Behinderung gesondert sanktionieren. In diesem Fall werden 70 Euro Bußgeld fällig. Die Geldbußen reichen bei einer Sachbeschädigung bis hin zu 100 Euro.
Das Bußgeld für das Busspur-Parken kann demzufolge sehr hoch ausfallen. Ihnen bleibt jedoch stets die Möglichkeit, Einspruch gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid einzulegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dabei unterstützen.
FAQ: Busspur nutzen
Eine Busspur dürfen nur bestimmte Fahrzeuge wie Linienbusse benutzen. Für welche Kfz dies noch erlaubt ist, erfahren Sie hier.
Fahrzeuge, die auf einer Busspur nicht erlaubt sind, dürfen diese weder befahren, noch auf diesen halten. Gleiches gilt für das Parken oder Halten an einer Bushaltestelle. In solchen Fällen droht jeweils ein Bußgeld.
Unserer obigen Bußgeldtabelle können Sie entnehmen, wie hoch die Geldbußen im Einzelnen ausfallen. Die Spanne reicht von 15 bis zu 100 Euro.
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