RATGEBER

Seitenabstand: Wahren Sie Distanz!

Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand gefährdet den Verkehr!
Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand gefährdet den Verkehr!

Bußgeldkatalog: Seitenabstand nicht eingehalten

VerstoßBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
Sie hielten keinen ausreichenden Seitenabstand beim Überholen.30
Sie hielten keinen ausreichenden Seitenabstand und gefährdeten dadurch ein Kind, einen älteren Menschen oder eine hilfsbedürftige Person.801
Sie hielten keinen ausreichenden Seitenabstand und schädigten dadurch ein Kind, einen älteren Menschen oder eine hilfsbedürftige Person.1001

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) finden sich allerlei Vorschriften hinsichtlich der Frage, wie viel Raum Sie zwischen Ihrem Fahrzeug und bestimmten Objekten lassen müssen: In welchem Abstand zu einem Verkehrszeichen Sie parken dürfen, wie viel Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten ist etc. Aber nicht nur nach vorne oder hinten heißt es, Abstand wahren, sondern auch zur Seite. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie gemäß StVO welchen Seitenabstand im Straßenverkehr einhalten müssen.

Der Seitenabstand in der StVO: Vorsicht beim Überholen

Seitenabstand: In der StVO sind keine konkreten Angaben zu finden.
Seitenabstand: In der StVO sind keine konkreten Angaben zu finden.

Halten Sie mit Ihrem Fahrzeug einen zu geringen Seitenabstand beim Parken oder Überholen ein, steigt nicht nur das Risiko einer Sachbeschädigung. Es kann auch eine ernste Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar einen Personenschaden zur Folge haben. Denn selbst, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug niemanden berühren, verursacht eine hohe Fahrgeschwindigkeit häufig einen Sog oder Luftverwirbelungen, welche sowohl Fußgänger als auch Radfahrer zu Fall bringen oder auf die Fahrbahn ziehen können.

Auch der Gesetzgeber ist sich dieser Gefährdung bewusst. Seit 28. April 2020 findet sich daher in der StVO eine konkrete Angabe darüber, welcher Seitenabstand einzuhalten ist, wenn Sie einen anderen Verkehrsteilnehmer überholen. In § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO heißt es:

Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge […] rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.

Damit wurde die vorher vage Aussage des „ausreichenden Sicherheitsabstandes“ nun konkretisiert. Alle Fragen klärt diese Änderung der StVO jedoch immer noch nicht: Welchen seitlichen Sicherheitsabstand sollten Sie als Pkw-Fahrer denn nun am besten einhalten, wenn sie einen anderen Pkw oder ein Motorrad überholen?

Der Seitenabstand in der Rechtsprechung

Wenn die Gesetze nicht für Klarheit sorgen, müssen dies häufig die Gerichte tun. In den vergangenen Jahrzehnten beschäftigten sich immer wieder Richter mit der Frage, welcher Seitenabstand beim Überholen als ausreichend gilt. Dabei wurden je nach konkreter Situation unterschiedliche Urteile gefällt, mit der Zeit hat sich jedoch ein Konsens gebildet, in welchem seitlichen Abstand bestimmte Verkehrsteilnehmer zu überholen sind:

  • Radfahrer: 1,5 bis 2 Meter
  • Motorradfahrer: 1,5 bis 2 Meter
  • Pkw und Lkw: mindestens 1 Meter
  • Schul- und Linienbusse, wenn sie an einer Haltestelle stehen und Fahrgäste aus- und einsteigen: mindestens 2 Meter
  • parkende Fahrzeuge: 0,5 Meter

Überholen Sie einen Rad- oder Motorradfahrer, sollten Sie beachten, dass sich der Seitenabstand ab dem äußeren Ende der Lenkstange bemisst, nicht ab der Mittelachse.

Seitenabstand ist eine Frage des gesunden Menschenverstands

Auch Radfahrer müssen einen ausreichenden Seitenabstand beim Überholen einhalten.
Auch Radfahrer müssen einen ausreichenden Seitenabstand beim Überholen einhalten.

Letztendlich sollten Sie die obigen Angaben nur als Richtwerte betrachten, denn welcher Seitenabstand beim Überholen wirklich ausreichend ist, um niemanden zu gefährden, hängt immer vom Einzelfall ab (Ausnahme bilden Fahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge oder Fußgänger, da der Mindestseitenabstand beim Überholen nun in § 4 der StVO genau definiert ist).

Von Ihnen als überholender Fahrzeugführer wird erwartet, die Situation richtig zu bewerten. Wir geben Ihnen ein paar Hinweise, worauf Sie achten sollten, wenn es darum geht, den richtigen Seitenabstand abzuschätzen:

  1. Wie schnell, groß und schwer ist Ihr eigenes Fahrzeug? Je größer Masse und Geschwindigkeit des Überholenden sind, umso stärker ist die erzeugte Sogwirkung. Lkw-Fahrer sollten deshalb generell einen weiteren Seitenabstand halten als z. B. ein überholender Fahrradfahrer.
  2. Wie sind die Straßenverhältnisse? Schlaglöcher oder Hindernisse können den überholten Verkehrsteilnehmer dazu verleiten, überraschend nach links auszuweichen und so den Seitenabstand unbeabsichtigt zu verringern.
  3. Welche Wetterverhältnisse herrschen? Starke Windböen können Radfahrer zur Seite drücken.
  4. Wie sicher ist die Fahrweise des zu überholenden Verkehrsteilnehmers? Insbesondere wenn es sich dabei um Kinder auf Fahrrädern handelt, muss damit gerechnet werden, dass diese überraschend ausschwenken. Überholen Sie wiederum einen Reiter, besteht die Möglichkeit, dass das Pferd schreckhaft reagiert und seitlich ausbricht.

Egal ob Sie mit dem Fahrrad einen anderen Radfahrer überholen, mit einem Pkw an einer Lkw- Kolonne vorbeiziehen oder mit dem Motorrad einen Reiter auf der Landstraße passieren: Der Seitenabstand muss in jeder Situation so gewählt werden, dass der Überholte nicht gefährdet wird und auch nicht erschrickt. Denn dies könnte ihn zu einer Schreckreaktion verleiten, welche ebenfalls zum Unfall führen kann.

Sind Sie unsicher, ob Sie einen ausreichenden Seitenabstand einhalten können, ist es besser, mit dem Überholen zu warten, bis Sie genügend Platz haben.

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