RATGEBER

Warnzeichen und ihre Bedeutung im Straßenverkehr

Wann darf ich beim Auto Warnzeichen geben und zum Beispiel die Lichthupe benutzen?
Wann darf ich beim Auto Warnzeichen geben und zum Beispiel die Lichthupe benutzen?

Lichthupe, Hupe, Warnblinklicht – in bestimmten, besonders gefährlichen Situationen dürfen Kraftfahrer sogenannte Leucht- und Schallzeichen geben, um auf sich bzw. eine konkrete Gefahr aufmerksam zu machen. Welche Warnzeichen es im Verkehr gibt und wann bzw. wie diese eingesetzt werden dürfen, regelt § 16 StVO.

FAQ: Warnzeichen gemäß StVO, § 16

Was gibt es für Warnzeichen?

§ 16 StVO benennt als Warnzeichen sogenannte Schallzeichen, also die Hupe, und Leuchtzeichen, zu denen die Lichthupe und das Warnblinklicht gehören.

Wann gibt man Warnzeichen?

Die Verwendung von Schall- und Leuchtzeichen ist nur in zwei Fällen erlaubt: einerseits um außerorts einen Überholvorgang anzukündigen und andererseits, wenn der Fahrer eine Gefahr für sich oder andere sieht. Mehr erfahren Sie hier.

Wann darf man auf der Autobahn hupen?

Sie dürfen auf der Autobahn nur hupen, wenn Sie sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sehen. Die Lichthupe dürfen Sie als Warnzeichen nur verwenden, wenn Sie auf der Autobahn (außerorts) überholen wollen.

Bußgeldkatalog für Verstöße gegen § 16 StVO

VerstoßBußgeld
Miss­bräuchlich Schall­zeichen gegeben5 €

... mit Belästigung10 €
Miss­bräuchlich Leucht­zeichen gegeben5 €

... mit Belästigung10 €
Miss­bräuchliches Ein­schalten des Warn­blink­lichts5 €
Aus einer Folge ver­schieden hoher Töne be­stehende Schall­zeichen ge­geben10 €

Weiterführende Ratgeber zu Warnzeichen:

Warnzeichen im Auto und ihre Bedeutung

§ 16 StVO erlaubt es nicht, Warnzeichen zu geben, wenn eine bloße Behinderung ohne Gefahr vorliegt.
§ 16 StVO erlaubt es nicht, Warnzeichen zu geben, wenn eine bloße Behinderung ohne Gefahr vorliegt.

Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrer nur in zwei Situationen Warnzeichen geben, das heißt hupen oder die Lichthupe benutzen:

  1. wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften überholen wollen und
  2. wenn der Fahrer eine Gefahr für sich oder andere Verkehrsteilnehmer wahrnimmt.

Wenn Sie außerorts auf der linken Spur fahren und die Überholabsicht des nachfolgenden Fahrers trotz Blinkens nicht erkennt, darf dieser mithilfe der Lichthupe seine Absicht ankündigen – allerdings nur kurz und stoßweise. Außerdem ist dabei der vorgeschriebene Sicherheitsabstand einzuhalten. Wer auf diese Art die Lichthupe benutzt, begeht keine Ordnungswidrigkeit und auch keine strafbare Nötigung. Innerorts ist das Ankündigen des Überholens mithilfe der Lichthupe nicht erlaubt.

Ansonsten liegt die wichtigste Bedeutung von Warnzeichen darin, auf Gefahrensituationen aufmerksam zu machen, z. B.:

  • Ein Fahrer warnt ein ihm entgegenkommendes Fahrzeug vor einer ungesicherten Unfallstelle.
  • Wechselt jemand plötzlich die Spur, darf der daneben fahrende Fahrer hupen und so auf sich aufmerksam machen.
  • Wenn jemand versucht, ohne Rücksicht auf den fließenden Verkehr auszuparken, dürfen die passierenden Fahrzeuge hupen.
  • Die Hupe darf auch benutzt werden, wenn ein Kind plötzlich auf die Straße läuft.

Es ist hingegen nicht erlaubt, entgegenkommende Fahrzeuge mithilfe von Schall- und Leuchtzeichen vor Blitzern zu warnen. Dies stellt keine Gefahr im Sinne des § 16 StVO dar und wäre eine missbräuchliche Nutzung der Warnzeichen. Der Wortlaut dieser Vorschrift erlaubt es auch nicht, entsprechende Zeichen zu geben, wenn keine Gefahr für den Verkehr besteht, sondern eine bloße Behinderung, beispielsweise wenn an einer übersichtlichen Stelle ein Fahrzeug entladen wird.

In beiden Fälle läge eine missbräuchliche Verwendung von Schall- und Lichtzeichen vor, für die laut Bußgeldkatalog ein Verwarngeld zwischen fünf und zehn Euro vorgesehen ist.

Im Video: Die wichtigsten Infos zum Hupen kurz und knapp zusammengefasst

Video: Was ist beim Hupen zu beachten?
Video: Was sollten Sie beim Hupen beachten?

Warnblinklicht als Warnzeichen

Das Warnblinklicht dient als Warnzeichen nur dazu, andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen.
Das Warnblinklicht dient als Warnzeichen nur dazu, andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen.

Das Warnblinklicht hat nur eine Warnfunktion und darf deshalb verwendet werden, um andere Verkehrsteilnehmer auf gefährliche Situationen aufmerksam zu machen. Wann Kraftfahrer es verwenden dürfen und müssen, ist in den §§ 15 und 16 StVO geregelt, und zwar:

  • Wenn ein Fahrzeug liegen bleibt und damit ein stehendes Hindernis darstellt, ist das Warnblinklicht einzuschalten und ein Warndreieck aufzustellen.
  • Beim Abschleppen eines mehrspurigen Fahrzeugs müssen beide Kfz die Warnblinkanlage einschalten.
  • Nähert sich ein Auto dem Stauende, darf der Fahrer die Warnblinker einschalten, um den nachfolgenden Verkehr auf den Stau aufmerksam zu machen.

Auch bei generellen Gefahrensituationen ist das Anschalten der Warnblinker erlaubt, z. B. …

  • wenn ein Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts nur noch sehr langsam fahren kann
  • wenn ein vorausliegendes Hindernis die Fahrbahn blockiert

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