RATGEBER

Kfz-Zulassung: Kosten, Unterlagen und weitere Infos

Wann müssen Sie zur Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle?
Wann müssen Sie zur Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle?

Bevor ein Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf, benötigt es eine Zulassung. Damit wird u. a. sichergestellt, dass nur haftpflichtversicherte Kfz im öffentlichen Verkehrsraum sind. Außerdem weiß das Zollamt dank der Kfz-Zulassung, wer der Fahrzeughalter ist und die Kfz-Steuer zu zahlen hat. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was zu beachten ist, wenn Sie ein Fahrzeug zulassen möchten.

Bußgeldkatalog: Kfz-Zulassung

VerstoßBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
Mit einem Fahrzeug ohne vorgeschriebene Fahrzeugzulassung am öffentlichen Verkehr teilgenommen701
Angeordnet bzw. zugelassen, dass ein Fahrzeug ohne vorgeschriebene Fahrzeugzulassung am öffentlichen Verkehr teilnimmt70
Der Kfz-Zulassungsbehörde nicht unverzüglich eine mitteilungspflichtige Änderung mitgeteilt (z. B. bei einem Halterwechsel)15

FAQ: Kfz-Zulassung

Welche Unterlagen benötigt die Kfz-Zulassungsstelle für eine Autozulassung?

Möchten Sie ein Auto zulassen, sind folgende Unterlagen erforderlich: Ihr Personalausweis bzw. ein gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung, eine elektronische Versicherungsbestätigung, der Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 sowie Ihre Kontoverbindung für die Abbuchung der Kfz-Steuer. Handelt es sich um einen Neuwagen, brauchen Sie außerdem einen Nachweis über die Betriebserlaubnis, welche Sie vom Händler erhalten können.

Ich möchte ein Auto, zulassen. Welche Kosten erwarten mich?

Die Kosten für eine Kfz-Zulassung können je nach Wohnort und Fahrzeugart variieren. Für eine Pkw-Zulassung zahlen Sie in der Regel Gebühren zwischen 30 und 40 Euro, bei einem Gebrauchtwagen kann es sogar etwas weniger sein. Wollen Sie im Rahmen der Zulassung auch das Kfz-Kennzeichen ändern, müssen Sie zusätzlich mit Kosten zwischen 10 und 30 Euro rechnen.

Kann ich die Kfz-Zulassung auch online durchführen?

Ja, in vielen Städten können Sie ein Kfz auch online zulassen. Das können Sie in der Regel auf der Webseite der entsprechenden Zulassungsstelle in Erfahrung bringen. Dort finden Sie auch das erforderliche Formular für die Online-Fahrzeugzulassung. Ist diese in Ihrer Stadt nicht möglich, müssen Sie persönlich zur Zulassungsstelle gehen. Es ist auch möglich, einen bevollmächtigten Vertreter zu schicken, wenn Sie selbst den Termin nicht wahrnehmen können. Welche Fahrzeuge eine Zulassung benötigen, lesen Sie hier.

Zulassung für Auto, Anhänger und Co.: Wann ist sie erforderlich?

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs wird umgangssprachlich oft auch als Kfz-Anmeldung bzw. -Ummeldung bezeichnet. Damit ist letztendlich gemeint, dass Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle registrieren, sodass dessen Betriebstauglichkeit vermerkt ist und die Behörde über Ihre Daten als Fahrzeughalter verfügt. Außerdem wird durch die Kfz-Zulassung auch festgehalten, welches Kennzeichen Ihr Fahrzeug besitzt. Sollte damit später ein Verkehrsverstoß begangen werden, kann dann anhand des Nummernschildes der Halter ausfindig gemacht werden.

Eine An- bzw. Ummeldung eines Kfz ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Es handelt sich um ein fabrikneues Fahrzeug, das erstmalig im Straßenverkehr in Betrieb genommen werden soll. (Erstzulassung)
  • Ein gebrauchtes Fahrzeug wechselt den Halter.
  • Die Adresse, Versicherungs- oder Kontodaten des Halters ändern sich.
  • Das Fahrzeug war abgemeldet und soll nun erneut in Betrieb genommen werden.
  • Der Halter möchte das Kennzeichen des Fahrzeugs ändern.

Diese Vorschriften gelten wohlgemerkt nicht nur für Pkw, sondern auch wenn Sie z. B. einen Lkw oder ein Motorrad zulassen möchten. Außerdem benötigen auch viele Anhänger eine Zulassung, ehe sie auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden dürfen. Wann Anhänger und Fahrzeuge von der Zulassungspflicht befreit sind, erfahren Sie weiter unten in diesem Ratgeber.

So funktioniert die Kfz-Zulassung

Auto zulassen: Was brauche ich?
Auto zulassen: Was brauche ich?

Wollen Sie ein Kfz oder einen Anhänger an- oder ummelden, müssen Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle Ihres Wohnorts wenden und dort einen entsprechenden Antrag stellen. In vielen Städten können Sie das bereits komplett online erledigen, in anderen ist ein persönliches Erscheinen bei der Behörde erforderlich. In der Regel brauchen Sie hierfür dann einen Termin.

In jedem Fall sind folgende Unterlagen für die Kfz-Zulassung erforderlich:

  • Ihr Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
  • Ihre Kontodaten für die Abbuchung der Kfz-Steuer
  • der Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • bei Neufahrzeugen: ein Nachweis über die Betriebserlaubnis/COC-Dokument (erhalten Sie vom Händler bzw. Hersteller
  • bei Gebrauchtwagen: die alte Kennzeichen (nur wenn diese noch vorhanden sind)

Wenn Sie möchten, können Sie im Zuge der Kfz-Zulassung auch Ihr Kennzeichen ändern lassen. Wollen Sie ein Wunschkennzeichen reservieren, fällt hierfür eine zusätzliche Gebühr von 12 Euro an. Die An- bzw. Ummeldung des Kfz selbst kostet in der Regel zwischen 30 und 40 Euro.

§ 3 FZV – Welche Fahrzeuge und Anhänger brauchen eine Zulassung?

Nicht alle Fahrzeuge bzw. Anhänger sind in Deutschland zulassungspflichtig. Welche Kfz- und Anhängertypen keine Zulassung benötigen, ist in der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) in § 3 Absatz 2 festgelegt:

Nicht für alle Kfz ist eine Zulassung erforderlich.
Nicht für alle Kfz ist eine Zulassung erforderlich.

Zulassungsfreie Kfz:

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler
  • einachsige Zugmaschinen, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden
  • Leichtkrafträder
  • zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder
  • leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
  • motorisierte Krankenfahrstühle
  • Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter)

Zulassungsfreie Anhänger:

  • Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden*
  • Arbeitsmaschinen
  • land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte
  • hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren
  • Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden*
  • fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden*
  • Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden
  • Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes
  • einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen

* Anhänger müssen für eine Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h gekennzeichnet sein

Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog bei fehlender Zulassung oder fehlenden Bescheinigungen vorsieht, zeigt die obige Tabelle.

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