RATGEBER

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Kfz: Beantragung, Wirksamkeit etc.

Alle Kraftfahrzeuge brauchen eine Betriebserlaubnis.
Alle Kraftfahrzeuge brauchen eine Betriebserlaubnis.

Bußgeldkatalog: Fahren ohne Betriebserlaubnis

VerstoßBußgeldPunkte in Flensburg
Sie nahmen ein Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war50
… mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit901
… mit wesentlicher Beeinträchtigung der Umwelt90
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war50
… mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit1351
… mit wesentlicher Beeinträchtigung der Umwelt135
Sie nahmen einen Lkw oder Kraftomnibus in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war
… mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit1801
… mit wesentlicher Beeinträchtigung der Umwelt180
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war
… mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit2701
… mit wesentlicher Beeinträchtigung der Umwelt270

Kraftfahrzeuge haben das Potential, schwere Personen- oder Sachschäden anzurichten – insbesondere wenn sie nicht vorschriftsgemäß gebaut wurden. Darum brauchen viele Fahrzeugarten eine Betriebserlaubnis, um auf deutschen Straßen fahren zu dürfen. Sie bescheinigt, dass das Fahrzeug bzw. die Fahrzeugteile den einschlägigen Vorschriften entsprechen.

FAQ: Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Was ist eine Betriebserlaubnis?

Eine Betriebserlaubnis bescheinigt, dass eine bestimmte Maschine, eine Einrichtung oder eine Anlage den gängigen Vorschriften entspricht und somit in Betrieb genommen werden darf. Eine Betriebserlaubnis ist zum Beispiel für Kraftfahrzeuge bzw. deren Bauteile erforderlich, um eine entsprechende Zulassung zu erhalten. Sie weist nach, dass das Fahrzeug gemäß den Vorschriften der StVO bzw. StVZO konstruiert wurde.

Was droht beim Fahren ohne Betriebserlaubnis?

Ist die Betriebserlaubnis für Ihr Kfz erloschen, dürfen Sie damit nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Andernfalls droht ein Bußgeld zwischen 50 und 270 Euro und ggf. ein Punkt in Flensburg. Genauere Informationen finden Sie in unserer Tabelle.

Wie kann ich eine Betriebserlaubnis beantragen?

Dafür müssen Sie sich an das KBA oder den Fahrzeughersteller wenden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Betriebserlaubnis für Auto, Motorrad und Co. – die Pflicht besteht für alle Kfz

Die Betriebserlaubnis ist auch für zulassungsfreie Fahrzeuge notwendig.
Die Betriebserlaubnis ist auch für zulassungsfreie Fahrzeuge notwendig.

Damit ein Auto auf deutschen Straßen fahren darf, muss es den Vorschriften gemäß StVO und StVZO entsprechen. Beide Verordnungen enthalten zahlreiche Vorgaben, wie ein Kraftfahrzeug und dessen Bauteile beschaffen sein müssen. Erfüllt Ihr Auto diese Vorgaben, erhält es eine Betriebserlaubnis. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung, dass Ihr Fahrzeug vorschriftskonform ist und in Betrieb genommen werden darf.

In Deutschland braucht jedes Kraftfahrzeug eine Betriebserlaubnis. Sogar für zulassungsfreie Fahrzeuge wie E-Scooter, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Leichtkrafträder ist sie Pflicht. Andernfalls dürfen diese Fahrzeuge nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Fahren Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Kraftfahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis, drohen Ihnen ein Bußgeld von mind. 50 Euro und unter Umständen ein Punkt in Flensburg. Genauere Informationen können Sie unserer obigen Tabelle entnehmen.

Welche Arten von Betriebserlaubnis gibt es?

Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) unterscheidet zwischen drei Arten von Betriebserlaubnis:

  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE): Sie wird für serienmäßig hergestellte Fahrzeuge erteilt und direkt an den Fahrzeughersteller ausgestellt. Die ABE wird dabei nicht für einzelne Fahrzeuge erteilt, sondern für einen bestimmten Typ. Alle Fahrzeuge des Herstellers, die diesem Typ entsprechen, erhalten damit die Betriebserlaubnis.
  • Einzelbetriebserlaubnis (EBE): Sie wird für Fahrzeuge erteilt, die einzeln oder in Kleinserie produziert, selbst gebaut oder aus dem Ausland ohne EG-Typgenehmigung importiert wurden. Auch stillgelegte Fahrzeuge, die wieder in Betrieb genommen werden sollen, benötigen häufig eine EBE.
  • Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile: Wird ein Fahrzeug umgebaut, müssen die neuen Teile ebenfalls eine Betriebserlaubnis besitzen. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug.

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Tuning kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
Tuning kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Wurde die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug einmal erteilt, bleibt sie üblicherweise unbegrenzt bestehen. Das gilt allerdings nur, solange keine Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden. Andernfalls kann die Betriebserlaubnis erlöschen, wenn durch die Änderungen …

  • die Fahrzeugart, die in der Betriebserlaubnis genehmigt ist, verändert wird
  • eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist
  • sich das Abgas- oder Geräuschverhalten des Fahrzeugs verschlechtert

Tuning kann oft dazu führen, dass die ABE eines Fahrzeugs erlischt. In diesem Fall muss der Halter die Betriebserlaubnis neu beantragen.

So beantragen Sie die ABE

Normalerweise müssen Fahrzeughalter die ABE nicht selbst beantragen, da das Kfz eigentlich bereits die Betriebserlaubnis vom Hersteller besitzen müsste. Es kann aber vorkommen, dass diese erlischt, weil unzulässige Umbauten am Fahrzeug vorgenommen wurden. Manchmal ändern sich auch die Vorschriften und genehmigte Fahrzeugtypen werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen. Auch in diesem Fall verliert das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis.

Sie können dann beim KBA eine neue Betriebserlaubnis beantragen. Auf der Webseite der Behörde finden sich entsprechende Online-Formulare. Halten Sie Ihre Kontaktdaten und die Fahrgestellnummer bereit.

Haben Sie die Bescheinigung über die Betriebserlaubnis verloren oder wurde Sie Ihnen gestohlen, müssen Sie das Dokument neu beantragen. Dafür brauchen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie von der Polizei oder der Zulassungsstelle erhalten. Sie bescheinigt, dass Sie tatsächlich der Fahrzeughalter sind und nicht etwa versuchen, die Betriebserlaubnis für ein gestohlenes Fahrzeug zu erhalten. Haben Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung, müssen Sie sich einfach nur noch an den Hersteller des Fahrzeugs wenden und sich eine Zweit-Bescheinigung für die Betriebserlaubnis ausstellen lassen.