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Anschnallpflicht: Wie teuer ist ein Verstoß gegen die Gurtpflicht in Deutschland?

Für wen gilt die Anschnallpflicht?
Für wen gilt die Anschnallpflicht?

Der Widerstand gegen die Gurtpflicht war in Deutschland anfangs groß. Viele weigerten sich bei ihrer Einführung im Jahre 1976, die sichernden Rückhaltesysteme zu verwenden, weil sie das vermeintlich zu sehr in ihrer Freiheit einschränkte. Bußgelder wurden in der ersten Zeit gegen die Gurtverweigerer auch noch nicht erhoben. Doch die Zahlen sprachen bald für sich: Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen Getöteten sank zusehends. Nach einem Höchststand von 19.193 Verkehrstoten 1970 sank die Zahl im Jahr 1985 auf 8.400 ab. Im Jahr davorwurde auch für Insassen auf der Rückbank die Anschnallpflicht in der BRD eingeführt. Natürlich ist nicht allein die Gurtpflicht ursächlich für die immer weniger werdenden Unfalltoten, aber sie trägt ihren Teil zur Verkehrssicherheit seit über 40 Jahren bei. Doch was droht – abgesehen von schweren Gesundheitsschäden im Falle eines Unfalls -, wenn Sie während der Fahrt nicht angeschnallt sind?

Bußgeldkatalog: Fahren ohne Gurt

TatbestandBußgeldPunkte
Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt30 €
... als Beifahrer oder Insasse auf dem Rücksitz30 €
während der Fahrt Rollstuhl-Rückhaltesystem nicht angelegt (insbesondere in Bussen)30 €
Kind im Kfz nicht vorschriftsmäßig gesichert30 €
... mehrere Kinder35 €
Kind ohne jede Sicherung in Kfz befördert60 €1
... mehrere Kinder70 €1

Zeitachse zur Einführung der Anschnallpflicht in Deutschland

  • 1976 – Gurtpflicht für Fahrer und Beifahrer (BRD)
  • 1980 – Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer (DDR)
  • 1984 – Anschnallpflicht auch für Insassen auf der Rückbank (BRD)
  • 1999 – Gurtpflicht in Reisebussen, die mit Gurtsystemen ausgestattet sind

FAQ: Anschnallpflicht in Deutschland

Wann wurde die Gurtpflicht in Deutschland eingeführt?

Seit 1. Januar 1976 gibt es die Anschnallpflicht in der BRD, seit 1984 müssen sich auch Insassen auf der Rückbank verpflichtend anschnallen. In der DDR wurde die Gurtpflicht 1980 eingeführt. Seit 1999 gilt auch in Reisebussen unter Umständen eine Anschnallpflicht (mehr dazu erfahren Sie hier).

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Sie nicht angeschnallt fahren?

Eine Übersicht zu den Sanktionen, die im Falle eines Verstoßes gegen die Anschnallpflicht drohen, finden Sie hier.

Gilt die Anschnallpflicht auch für Tiere im Auto?

Wollen Sie z. B. einen Hund in Ihrem Fahrzeug transportieren, so gilt für diesen keine Anschnallpflicht. Zwar muss durch Maßnahmen verhindert werden, dass sich das Tier frei im Auto bewegen kann – insbesondere im Falle eines Unfalls. Sie müssen den Hund jedoch nicht anschnallen. Hier greifen die Vorgaben der Ladungssicherung.

Dürfen Kinder auf dem Beifahrersitz mitfahren?

Ja, allerdings müssen Kinder unter 12 oder einer Körpergröße von 150 cm nur mit entsprechender Sicherheitsausrüstung wie einem Kindersitz auf dem Beifahrersitz befördert werden.

Für wen gilt die Anschnallpflicht in Deutschland?

Wenn Sie mit dem Auto fahren oder auch nur Insasse sind, müssen Sie vorhandene Rückhaltesysteme anlegen. Diese Vorschrift ergibt sich aus § 21a Absatz 1 StVO:

„Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme.“

Ausgenommen von der Anschnallpflicht sind dabei jedoch:

Sind von der Anschnallpflicht u. a. Taxifahrer ausgenommen?
Sind von der Anschnallpflicht u. a. Taxifahrer ausgenommen?
  • Personen, die im Haus-zu-Haus-Verkehr regelmäßig und in kurzen Abständen immer wieder das Fahrzeug verlassen müssen (z. B. Lieferdienste, Postzusteller, nicht jedoch Taxifahrer)
  • Fahrten in Schrittgeschwindigkeit
  • Fahrten auf Parkplätzen
  • Fahrten in Bussen, in denen die Beförderung von Fahrgästen auf Stehplätzen vorgesehen ist (insbesondere öffentlicher Personennahverkehr)
  • das kurzzeitige oder notwendige Verlassen der Sitzplätze in Kraftomnibussen
  • ggf. Schwangere bei medizinischer Notwendigkeit (ärztliches Attest erforderlich)
  • ggf. bei anderen medizinischen oder gesundheitlichen Einschränkungen, sofern ein Arzt dies attestiert hat (Einzelfallbewertung erforderlich)

Anschnallpflicht in Reisebussen: Seit 1. Oktober 1999 müssen auch neu zugelassene Reisebusse mit entsprechenden Rückhaltesystemen ausgestattet sein. Für Fahrer und Fahrgäste bedeutet das: Sind in dem Reisebus Gurte vorhanden, so besteht die Pflicht, sich anzuschnallen. Der Busfahrer ist dann jedoch nicht verpflichtet, vor Abfahrt zu kontrollieren, ob sich auch wirklich alle Fahrgäste an die Anschnallpflicht halten.

Welches Bußgeld droht, wenn Sie gegen die Anschnallpflicht verstoßen?

Wie teuer ist ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht und wer muss das Bußgeld eigentlich zahlen?
Wie teuer ist ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht und wer muss das Bußgeld eigentlich zahlen?

Ob nun als Fahrer oder Insasse: Legen Sie den Gurt während der Fahrt nicht an, obwohl eine Anschnallpflicht besteht, so droht im Falle einer Kontrolle ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro.

Sind Mitfahrende auf der Rückbank, Fahrgäste in einem Reisebus oder Beifahrer nicht angeschnallt, so muss dann aber nicht der Fahrer das Bußgeld zahlen, sondern der jeweilige Insasse, der gegen die Anschnallpflicht verstoßen hat.

Eine Ausnahme gilt in der Regel bei der Beförderung von Kindern. Hier hat entweder der Fahrer oder aber der jeweils Verantwortliche (z. B. Elternteil, Betreuer, volljähriger Begleiter) für die angemessene Sicherung des Kindes bzw. der Kinder zu sorgen.

Wurde bei einem Kind in einem Kfz etwa nicht der Sicherheitsgurt angelegt, so droht dem Verantwortlichen oder dem Fahrer ein Bußgeld von 30 €. Sind mehrere Kinder unangeschnallt im Fahrzeug transportiert worden, so erhöht sich dieses auf 35 €.

Wenn die Kinder sogar gänzlich ohne jede Sicherung befördert werden (z. B. benötigter Kindersitz), so sind laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld bis 70 € sowie ein Punkt in Flensburg die Folge.

Geblitzt worden und nicht angeschnallt gewesen? War der Fahrer eines Fahrzeugs bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht angeschnallt, so liegt in der Regel Tateinheit vor. In diesem Falle wird zumeist nur der Tatbestand geahndet, für den gemäß Tatbestandskatalog das höhere Bußgeld vorgesehen ist.

Weitere Informationen zur Anschnallpflicht in Deutschland finden Sie in diesem Video:

Bildnachweise: iStockPhoto.com/RTimages, iStockPhoto.com/maaram, iStockPhoto.com/ivanikova, Fotolia.com/Martinan
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