Ladungssicherung bei Pkw, Lkw und Co. – Was ist zu beachten?

Bußgeldkatalog: mangelnde Ladungssicherung
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Ladung wurde nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert | 10 | |
Überstehende Ladung ragte unzulässig nach vorne hinaus | 20 | |
Fahrzeug war mit Ladung höher/breiter als zulässig | 20 | |
Fahrzeug war mit Ladung länger als 20,75 m | 20 | |
Vorschriften zur Ladesicherung bzgl. der Sicherungsmittel wurden missachtet | 25 | |
Schlecht erkennbare Ladung ragte seitlich hinaus | 25 | |
Fahrzeug war mit Ladung höher als 4,20 m | 60 | 1 |
Ladung im Lkw/Lkw-Anhänger wurde nicht gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen und Herabfallen gesichert bzw. nicht verkehrssicher verstaut | 60 | 1 |
... mit Gefährdung | 75 | 1 |
... mit Unfall | 100 | 1 |
Ladung im Pkw/Pkw-Anhänger wurde nicht gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen und Herabfallen gesichert bzw. nicht verkehrssicher verstaut | 35 | 1 |
... mit Gefährdung | 60 | 1 |
... mit Unfall | 75 | 1 |
Kraftfahrzeuge dienen bekanntlich nicht nur der Personen-, sondern auch der Güterbeförderung. Um in einem Pkw, Lkw oder Anhänger Gegenstände transportieren zu dürfen, müssen die Vorschriften zur Ladungssicherung beachtet werden. Wir verraten Ihnen, wie diese aussehen.
Weiterführende Ratgeber rund um die Ladung bei Fahrzeugen:
Die Ladungssicherung im Gesetz

Die rechtlichen Vorgaben für die Transportsicherung von Gegenständen finden sich in § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wieder. Die Ladungssicherung im Pkw, Anhänger, Lkw und weiteren Kfz hat laut diesem Paragrafen so zu erfolgen, dass die transportierten Gegenstände nicht verrutschen, hin- und herrollen, um- oder herabfallen können. Sie sind außerdem so zu sichern, dass sie keinen vermeidbaren Lärm erzeugen.
Außerdem sind einige konkrete Regeln bei der Ladungssicherung zu berücksichtigen:
- Das Kfz darf samt Ladung nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein.
- Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen samt Ladung eine Breite von 3 m und eine Höhe von 4 m nicht überschreiten.
- Für Kühlfahrzeuge gilt eine maximale Breite von 2,60 m.
- Bei Fahrzeugen, die nicht höher als 2,50 m sind, darf die Ladung nicht nach vorne über jenes hinausragen.
- Bei höheren Fahrzeugen ist ein Überstand nach vorne von maximal 50 cm erlaubt.
- Wie weit die Ladung nach hinten rausragen darf, hängt von der Wegstrecke ab: Fahren Sie höchstens 100 km, ist ein Überstand nach hinten von bis zu 3 m erlaubt. Bei einer längeren Strecke darf die Ladung hingegen maximal 1,50 m nach hinten hinausragen.
- Insgesamt darf ein Fahrzeug (oder ein Zug) einschließlich Ladung nicht länger sein als 20,75 m.
- Außerdem ist hinsichtlich der Ladesicherheit zu beachten, dass Ladung, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt, durch eine hellrote Fahne (mind. 30 x 30 cm), ein hellrotes Schild (genauso groß wie die Fahne) sowie einen senkrecht angebrachten Zylinder (mind. 35 cm Durchmesser) gekennzeichnet werden muss. Alle drei Sicherungsmittel müssen maximal 1,50 m über der Fahrbahn angebracht sein.
- Eine Kennzeichnung ist zudem nötig, wenn die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten hinausragt. Dafür muss nach vorne eine weiße und nach hinten eine rote Leuchte angebracht werden – jeweils maximal 1,50 m über der Fahrbahn und maximal 40 cm seitlich vom Rand der Ladung.
- Gegenstände, die schlecht erkennbar sind, wie z. B. einzelne Stangen, dürfen nicht über die Fahrzeugseite hinausragen.
Diese Vorschriften bezüglich der Ladungssicherung gelten für alle Kfz und deren Anhänger. Wird dagegen verstoßen, sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen vor.
Ladungssicherung in Transporter, Lkw und Co.: So geht’s!
Generell gibt es zwei Prinzipien, wie sich Gegenstände im Fahrzeug sichern lassen. Eine Möglichkeit ist die formschlüssige Ladungssicherung, bei der die Ladung durch die Begrenzung des Fahrzeugs bzw. des Laderaums gehalten wird. Dabei ist es wichtig, dass alle Gegenstände bündig und lückenlos verstaut sind und Freiräume geschlossen werden. Mitunter kommen hier auch Hilfsmittel wie Netze zum Einsatz.
Die zweite Möglichkeit ist die kraftschlüssige Sicherung der Ladung. Hier werden die Gegenstände mit Zurrmitteln fixiert und auf die Ladefläche gepresst. Oftmals kommen außerdem Antirutschmatten bei dieser Ladungssicherung zum Einsatz, um die Reibung auf der Ladefläche und damit die Rutschfestigkeit zu erhöhen.

FAQ: Ladungssicherung
Hier ist der Verlader für die richtige Ladungssicherung verantwortlich, allerdings muss der Fahrer kontrollieren, dass diese tatsächlich ordnungsgemäß erfolgte. Der Halter des Lkw hat wiederum dafür zu sorgen, dass der Fahrer seiner Kontrollpflicht nachgeht.
Was Sie bei der Ladungssicherung gesetzlich beachten müssen, erfahren Sie hier.
Die Bußgelder und möglichen Punkte in Flensburg können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen.
Video: Ladungssicherung kurz & einfach erklärt
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