
Bußgeldkatalog: Überstehende Ladung
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
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Überstehende Ladung ragt unzulässig nach vorne raus | 20 | |
Überstehende Ladung ragt um 3 m nach hinten raus bei einer Beförderungsstrecke bis zu 100 km | 20 | |
Überstehende Ladung ragt um 1,5 m nach hinten raus bei einer Beförderungsstrecke von mehr als 100 km | 20 | |
Fahrzeug samt Ladung überschreitet zulässige Gesamthöhe von 4 m | 20 | |
Fahrzeug samt Ladung überschreitet Gesamthöhe von 4,20 m | 60 | 1 |
Fahrzeug samt Ladung überschreitet Gesamthöhe von 4,20 m auf der Kraftfahrstraße oder der Autobahn | 70 | 1 |
Fahrzeug samt Ladung überschreitet zulässige Breite | 20 | |
Ladung ragt über 1 m nach hinten raus ohne Kenntlichmachung durch Sicherungsmittel | 25 | |
Ladung ragt seitlich mehr als 40 cm über die Leuchten hinaus ohne Kenntlichmachung durch Sicherungsmittel | 25 | |
Ladung ragt schlecht erkennbar seitlich hinaus | 25 |
Wenn im Kofferraum oder im Fahrzeuginnenraum kein Platz ist, verstauen viele Autofahrer ihre Ladung auf dem Dach oder Heck ihres Pkw. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, dass die zulässigen Maße beachtet werden. Sonst kann die überstehende Ladung ein Bußgeld nach sich ziehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Vorschriften einzuhalten sind.
FAQ: Überstehende Ladung
Für Pkw gilt in der Regel, dass Ladung nicht nach vorne überstehen darf und nach hinten maximal 3 m. Legen Sie mit der Ladung mehr als 100 km zurück, darf sie sogar nur 1,50 m nach hinten überstehen. Insgesamt darf das Auto samt Ladung max. 2,55 m breit und 4 m hoch sein. Mehr Informationen zu den erlaubten Maßen finden Sie hier.
Ragt die Ladung mehr als 1 m nach hinten über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinaus, muss sie kenntlich gemacht werden. Gleiches gilt, wenn die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten hinausragt. Wie genau die Ladung gekennzeichnet werden muss, erfahren Sie hier.
Gemäß § 22 Abs. 5 StVO dürfen schlecht erkennbare Gegenstände, wie z. B. waagerecht liegende Platten, einzelne Stangen oder Pfähle, nicht seitlich über das Fahrzeug hinausragen.
So weit darf Ihre Ladung überstehen!

In § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) finden sich Vorschriften zur Ladung von Fahrzeugen. Hier wird nicht nur festgelegt, was hinsichtlich der Ladungssicherung zu beachten ist. Sie finden hier auch die erlaubten Maße, die Ihr Fahrzeug samt Fracht haben darf. Obendrein wird in diesem Paragrafen geregelt, inwieweit überstehende Ladung zulässig ist.
Wir haben die verschiedenen Vorschriften für Sie zusammengefasst:
- erlaubte Breite: max. 2,55 m (gilt für Fahrzeug samt Ladung)
- erlaubte Breite für land- oder forstwirtschaftliche Kfz: max. 3 m (gilt für Fahrzeug samt Ladung)
- erlaubte Breite für Kühlfahrzeuge: max. 2,60 m
- erlaubte Höhe: max. 4 m (gilt für Fahrzeug samt Ladung)
- erlaubte Höhe für land- oder forstwirtschaftliche Kfz: mehr als 4 m/keine Beschränkung (gilt für Fahrzeug samt Ladung)
- erlaubte Länge: max. 20,75 m (gilt für Fahrzeug oder Zug samt Ladung)
- erlaubter Überstand der Ladung nach vorne: keiner (bei einer Höhe von max. 2,50 m) oder max. 50 cm (bei einer Höhe von mehr als 2,50 m)
- erlaubter Überstand der Ladung nach hinten: max. 3 m (bei einer Beförderungsstreck von max. 100 km) oder max. 1,50 m (bei einer Beförderungsstreck von mehr als 100 km)
- erlaubter Überstand zur Seite: keine Beschränkung, aber die erlaubte Gesamtbreite für Fahrzeug samt Ladung darf nicht überschritten werden
Wichtig: Letzteres gilt nicht für schwer erkennbare Gegenstände, wie z. B. waagerecht liegende Platten, einzelne Stange oder Pfähle. Diese dürfen seitlich überhaupt nicht über das Fahrzeug hinausragen, selbst wenn die erlaubte Gesamtbreite eingehalten wird.
Überstehende Ladung: Wann und wie muss sie gekennzeichnet werden?

Aus der Entfernung kann es schwierig sein zu erkennen, ob die Ladung eines Fahrzeugs über dieses hinausragt oder nicht. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, muss überstehende Ladung daher unter bestimmten Umständen gekennzeichnet werden.
Das ist z. B. der Fall, wenn das äußere Ende der Ladung mehr als 1 m nach hinten über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt. In diesem Fall muss mindestens eines der folgenden Sicherungsmittel angebracht werden:
- eine hellrote Fahne, die mindestens 30 x 30 cm groß ist und durch eine Querstange auseinandergehalten wird
- ein hellrotes Schild, das mindestens 30 x 30 cm groß ist und quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängt wird
- ein hellroter Zylinder, der mindestens 30 cm hoch ist, einen Durchmesser von mindestens 35 cm besitzt und senkrecht angebracht wird
Wenn Sie ein solches Sicherungsmittel an Ihrer Ladung anbringen, darf es nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn sein. Falls erforderlich, müssen Sie außerdem in gleicher Höhe eine rote Leuchte und in einer Höhe von max. 90 cm einen roten Rückstrahler anbringen.
Auch seitlich überstehende Ladung muss mitunter gekennzeichnet werden. Das ist dann der Fall, wenn sie mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten hinausragt und eine Kenntlichmachung als nötig erachtet wird. Dann müssen Sie sie folgendermaßen kennzeichnen:
- nach vorne durch eine weiße Leuchte
- nach hinten durch eine rote Leuchte
- beide Leuchten dürfen höchstens 1,50 m über der Fahrbahn und höchstens 40 cm seitlich vom Rand der Ladung angebracht sein
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