
Es ist verständlich, dass der Bußgeldkatalog strenge Sanktionen für Alkoholfahrten vorsieht. Aber was passiert eigentlich, wenn nicht der Fahrer, sondern der Beifahrer betrunken war? Muss dieser dann ebenfalls mit Konsequenzen rechnen? Und darf ein betrunkener Beifahrer trotzdem als Begleitperson beim Führerschein mit 17 fungieren?
FAQ: Betrunkener Beifahrer test
Die Promillegrenze von 0,5 gilt in Deutschland normalerweise nur für den Fahrer, nicht für den Beifahrer. Daher muss Letzterer in der Regel nicht mit Konsequenzen rechnen, wenn er betrunken war, es sei denn er greift in das Fahrgeschehen ein.
Begleitpersonen beim Führerschein mit 17 müssen die Promillegrenze von 0,5 beachten. Tun sie das nicht, kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf sie zu, als hätten sie unter dem Einfluss von Alkohol ein Kraftfahrzeug gesteuert.
Ein betrunkener Beifahrer hat für einen 17-jährigen Fahranfänger die gleichen Auswirkungen, als wäre er von vorneherein alleine gefahren. In diesem Fall muss er sich auf ein Bußgeld von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen. Außerdem wird seine Fahrerlaubnis widerrufen.
Inhalt:
Beifahrer betrunken, Fahrer nüchtern: Hat das Konsequenzen?

Da der Beifahrer nicht dafür zuständig ist, das Auto durch den Verkehr zu manövrieren, muss er sich grundsätzlich auch nicht an die Alkoholgrenze von 0,5 Promille halten.
Es wird demzufolge nicht bestraft, alkoholisiert auf dem Beifahrersitz mitzufahren. Dennoch sollte der Fahrzeugführer vor Fahrtantritt überprüfen, wie sicher es ist, den berauschten Mitfahrer vorne sitzen zu lassen.
Sobald dieser derart betrunken ist, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass er ins Fahrgeschehen eingreift, indem er dem Fahrer beispielsweise dazwischenfunkt und plötzlich selbst lenken möchte, ist er auf dem Rücksitz besser aufgehoben. Ansonsten kann ihm als betrunkener Beifahrer eine Strafe drohen, wenn er sich aktiv in die Fahrt eingemischt und so möglicherweise einen Unfall verursacht hat.
Betrunkener Beifahrer: Welche Strafe droht beim Führerschein mit 17?

Wer sich trotz Alkoholkonsum noch hinter das Steuer eines Kraftfahrzeugs setzt, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch alle übrigen Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Schließlich ist das Risiko, einen Unfall zu verschulden, um ein Vielfaches höher, wenn der betroffene Fahrer alkoholisiert ist und keine Kontrolle mehr über seinen fahrbaren Untersatz hat.
Beim Modell „Begleitetes Fahren“ ist es Personen bereits ab 17 Jahren erlaubt, Auto zu fahren – vorausgesetzt, sie haben eine vorher eingetragene Begleitperson an ihrer Seite.
Diese Person muss diversen Voraussetzungen genügen, die in § 48a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten sind. Dazu zählen mitunter die folgenden:
- Mindestalter von 30 Jahren
- Vorbesitz der Führerscheinklasse B für mindestens fünf Jahre
- Maximal ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
Darüber hinaus muss sich die Begleitperson während der Fahrt an die Promillegrenze von 0,5 halten, weshalb es nicht möglich ist, als betrunkener Beifahrer einen Fahranfänger beim Führerschein mit 17 zu begleiten. Verletzen Sie diese Vorschrift, müssen Sie sich auf die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen, die fällig geworden wären, wenn Sie selbst hinterm Steuer gesessen hätten.
Für den 17-jährigen Fahrer sind die Konsequenzen besonders bitter, wenn ein betrunkener Beifahrer als seine Begleitperson fungiert: In dem Fall wird das Ganze so angesehen, als wäre er von vornherein allein unterwegs gewesen. Er muss daher mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Obendrein wird seine Fahrerlaubnis widerrufen und er muss sich von seinem gerade erst erworbenen Führerschein und der damit einhergehenden Freiheit verabschieden.