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Verbandskasten in Auto, Lkw & Co: Regeln zu Inhalt und Mitführpflicht

Welchen Anforderungen muss der Verbandskasten im Auto genügen?
Welchen Anforderungen muss der Verbandskasten im Auto genügen?

Um im Ernstfall nach einem Unfall Erste Hilfe leisten zu können, sind entsprechende Hilfsmittel wie Verbandsmaterial unerlässlich. Aus diesem Grund besteht in Deutschland für Kfz-Fahrer die Pflicht, mindestens einen Verbandskasten mitzuführen. Diese Verkehrsregel ergibt sich aus § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Doch was genau gehört in den Erste-Hilfe-Koffer? Und was passiert, wenn dieser fehlt, nicht vollständig oder abgelaufen ist?

FAQ: Kfz-Verbandskasten

Ist der Verbandskasten im Auto Pflicht?

Ja. In Deutschland muss ein Erste-Hilfe-Kasten im Auto sein. In Bussen mit mehr als 22 Fahrgastplätzen sind sogar mindestens zwei Verbandskästen Pflicht. Für welche Fahrzeuge eine solche Mitführpflicht nicht gilt, lesen Sie hier.

Was muss im Verbandskasten drin sein?

Der beim Verbandskasten erforderliche Inhalt ist durch DIN 13164 genormt. Eine Übersicht zu den vorgegebenen Inhalten finden Sie hier.  

Wie lange darf ein Verbandskasten abgelaufen sein?

Sobald das Haltbarkeitsdatum vom Verbandskasten abgelaufen ist, gilt dieser als nicht mehr vorschriftsmäßig. Rechtlich wirkt sich das so aus, als hätten Sie keinen Verbandskasten dabei, weshalb auch hier ein Bußgeld droht. Sie können die Verbandsmaterialien ggf. noch im Hausgebrauch nutzen, sollten hier aber abwägen, ob die Sicherheit der Materialien wirklich noch gewährleistet ist.

Wo kann man abgelaufene Verbandskästen entsorgen?

Ist Ihr Erste-Hilfe-Kasten im Auto abgelaufen, können Sie diesen zum Beispiel an das DRK oder Feuerwehren spenden. Diese können das Material ggf. noch bei Übungen verwenden.

Wird beim TÜV auch der Verbandskasten geprüft?

Ja, bei der Hauptuntersuchung werden das Vorhandensein und der Bestand der Kfz-Verbandtasche geprüft.

Bußgeldkatalog: Verbandskasten

VerstoßBußgeld
Verbandskasten fehlt5 €
Verbandskasten unvollständig5 €
Verbandskasten abgelaufen5 €

Das Erste-Hilfe-Set im Auto ist Pflicht

Jeder Halter hat dafür zu sorgen, dass in seinem Auto ein Verbandskasten vorhanden ist. Neben dem Warndreieck ist dieser stets mitzuführen, um im Falle eines Unfalls vorbereitet zu sein und z. B. Erste Hilfe leisten zu können. Fehlt der Verbandskasten, sind die Inhalte nicht vollständig vorhanden oder entspricht dieser anderweitig nicht den Vorgaben, kann eine Geldbuße von 5 Euro drohen, sollte dies bei einer Polizeikontrolle festgestellt werden.

Inhalt vom Verbandskasten nach DIN 13164

Der Inhalt von einem Erste-Hilfe-Kasten ist genormt. Ausschlaggebend für Verbandskästen in Fahrzeugen ist die DIN 13164. Im Folgenden ein Überblick zu den Erst-Hilfe-Materialien, die gemäß DIN 13164 (Stand 2014) im Verbandskasten sein müssen:

AnzahlArtikelDetails
1Heft­pflaster (DIN 13019-A)Pflaster­rolle 5 m x 2,5 cm
1Verband­päckchen klein DIN 13151 - K3 m x 6 cm
2Verband­päckchen mittel (DIN 13151 - M)4 m x 8 cm
1Verband­päckchen groß (DIN 13151 - G)4 m x 10 cm
1Verband­tuch (DIN 13152- BR)
1Verband­tuch (DIN 13152- A)
2Fixier­binde (DIN 61634-FB 6)4 m x 6 cm
3Fixier­binde (DIN 61634-FB 8)4 m x 8 cm
6Kompresse100 x 100 mm
2Dreieck­tuch (DIN 13168-D)
1Rettungs­deckemind. 2.100 x 1.600 mm, Dicke12 µm
1Verband­kasten­schere (DIN 58279-A 145)
2Feucht­tuchzur Reinigung unver­letzter Haut
4medizi­nische Hand­schuhe (DIN EN 455-1 bis -4)
1Inhaltsver­zeichnis
1Erste-Hilfe-Broschüre
114-teiliges Fertig-Pflaster­set bestehend aus:
4Wund­schnell­verband (DIN 13019-E)10 x 6 cm
2Finger­kuppen­verband
2Finger­verband12 x 2,0 cm
2Pflaster­strip1,9 x 7,2 cm
4Pflaster­strip2,5 x 7,2 cm
2*zwei Gesichts­masken (DIN EN 14683)mind. Typ 1
* ab DIN 13164:2022 (soll spätestens ab Februar 2023 verpflichtend sein, die Anpassung der StVZO steht noch aus)

Hinweis: Die DIN 13164 wurde zum 01.02.2022 angepasst und um zwei Gesichtsmasken erweitert. Die Aktualisierung der StVZO steht derzeit noch aus. Es soll eine Übergangsfrist von einem Jahr geben. Ab Februar 2023 sollen also auch die zwei Gesichtsmasken im Verbandskasten Pflicht sein.

Grafik: Was muss im Verbandskasten drin sein? 

Grafik: Inhalt vom Erste-Hilfe-Kasten im Auto nach DIN 13164
Grafik: Inhalt vom Erste-Hilfe-Kasten im Auto nach DIN 13164 (Stand: 2022)

Abgelaufener Verbandskasten: Ist das Verfallsdatum überschritten?

DIN 13146 legt den Inhalt vom Verbandskasten eindeutig fest.
DIN 13146 legt den Inhalt vom Verbandskasten eindeutig fest.

Im Idealfall wird der Verbandskasten nicht benötigt. Viele Kfz-Fahrer vergessen dabei jedoch auch oft, regelmäßig die Haltbarkeit bei Ihrem Verbandskasten zu prüfen. Im Schnitt bleibt das Verbandsmaterial fünf Jahre haltbar. Kaufen Sie dieses gebündelt in einem Erste-Hilfe-Set fürs Auto, haben Sie den Vorteil, dass Sie nicht jedes Stück im Kasten selbst auf die Mindesthaltbarkeit prüfen müssen. Stattdessen findet sich außen auf dem Verbandskasten das Ablaufdatum, das auch für die einzelnen Inhalte gilt. 

Stellen Sie den Pkw-Verbandskasten hingegen selbst zusammen oder haben Sie verwendetes Material ersetzt, sollten Sie auch einen Blick auf die einzelnen Bestandteile werfen. Ist das Haltbarkeitsdatum abgelaufen, sollten Sie die Materialien nicht mehr verwenden. Grund ist, dass diese verunreinigt oder porös geworden sein können. So könnten die Verbandsmaterialien im Ernstfall mehr Schaden anrichten als nützen (etwa Infektionen von offenen Wunden begünstigen).

Wichtig ist also: Abgelaufenes Verbandsmaterial sollten Sie nicht mehr verwenden. Ist der Verbandskasten in Ihrem Auto teilweise oder gänzlich abgelaufen, kann dies bei einer Kontrolle so gewertet werden, als fehlte dieser komplett. Damit ist ein Bußgeld von 5 Euro möglich. Ist bei Ihrem Verbandskasten die Haltbarkeit überschritten, müssen Sie also einen neuen kaufen.

Wo bekommt man einen Verbandskasten fürs Auto? Sie können einen Autoverbandskasten in aller Regel in Apotheken, an Tankstellen, überall da, wo es Autozubehör gibt (z. B. auch in Baumärkten), und online kaufen. Achten Sie dabei auf die Kennzeichnung der richtigen DIN.

Ist auch beim Motorrad ein Verbandskasten Pflicht?

Nicht bei allen Kfz ist der Erste-Hilfe-Kasten Pflicht!
Nicht bei allen Kfz ist der Erste-Hilfe-Kasten Pflicht!

Nicht für alle Kfz-Fahrer gilt die Pflicht, stets geeignetes Verbandsmaterial mitzuführen. Nach § 35h Abs. 3 gilt bei folgenden Fahrzeugen eine Ausnahme:

  • Krafträder
  • Krankenfahrstühle
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und andere Zug- oder arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind
  • Kraftfahrzeuge mit weniger als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit

Das Mitführen von einem Verbandskasten ist beim Motorrad also keine Pflicht. Sofern ausreichender Stauraum jedoch vorhanden ist, ist ein Verbandskoffer dennoch empfehlenswert, um für den Ernstfall ausgerüstet zu sein.

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