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Kindersitz im Auto: Wann ist er Pflicht?

Ein spezieller Autositz für Ihre Kinder erhöht die Sicherheit für den Nachwuchs.
Ein spezieller Autositz für Ihre Kinder erhöht die Sicherheit für den Nachwuchs.

Die Sitze in unseren Autos sind auf die Körpergröße von Erwachsenen ausgelegt. Für Kinder kann das Mitfahren dadurch nicht nur unbequem werden, sondern auch gefährlich. So besteht z. B. die Gefahr, dass sie durch den zu großen Sicherheitsgurt rutschen und bei einem Unfall durchs Auto geschleudert werden. Um solche Risiken zu vermeiden, ist unter bestimmten Umständen ein Kindersitz im Auto vorgeschrieben. Wann das der Fall ist und was beim Kauf des Kindersitzes zu beachten ist, erklären wir im Folgenden.

FAQ: Kindersitz

Bis wann muss mein Kind im Auto in einem Kindersitz sitzen?

Kinder müssen entweder bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres oder bis zum Erreichen einer Körpergröße von 1,50 m in einer sogenannten Rückhalteeinrichtung im Auto transportiert werden (§ 21 Abs. 1a StVO). Darunter fallen Babyschalen, Sitzerhöhungen und eben auch Kindersitze. Sobald Ihr Kind 12 Jahre alt oder mindestens 1,50 m groß ist, braucht es keinen speziellen Kinderautositz mehr.

Dürfen Kinder im Kindersitz auch vorne mitfahren?

Ja, grundsätzlich ist das erlaubt, allerdings gibt es auch Fahrzeugmodelle, bei denen der Hersteller den Transport von Kindersitzen auf dem Beifahrersitz untersagt. Ob das auch bei Ihrem Auto der Fall ist, können Sie in der Bedienungsanleitung nachlesen. Wollen Sie eine Babyschale vorne transportieren, muss diese entgegen der Fahrtrichtung ausgerichtet und der Airbag auf dem Beifahrersitz deaktiviert sein.

Darf ich jeden beliebigen Autokindersitz verwenden?

Nein, Sie dürfen nur Kindersitze verwenden, die nach den aktuellen europäischen Prüfnormen ECE R44-03, ECE R44-04 oder ECE-R 129 geprüft wurden. Achten Sie darauf, dass Ihr Kindersitz ein entsprechendes Prüfsiegel aufweist. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.

Bußgeldkatalog: Verstoß gegen die Kindersitzpflicht

VerstoßBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
Sie beförderten in einem Fahrzeug ein Kind, ohne dafür zu sorgen, dass dieses vorschriftsgemäß in einem Kindersitz oder einer anderen Rückhalteeinrichtung gesichert ist30
Sie beförderten in einem Fahrzeug mehrere Kinder, ohne dafür zu sorgen, dass diese vorschriftsgemäß in einem Kindersitz oder einer anderen Rückhalteeinrichtung gesichert sind35
Sie beförderten in einem Fahrzeug ein Kind, ohne für irgendeine Sicherung zu sorgen601
Sie beförderten in einem Fahrzeug mehrere Kinder, ohne für irgendeine Sicherung zu sorgen701
Sie beförderten auf dem Beifahrersitz eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder, obwohl der Airbag für diesen Sitz betriebsbereit war25
Sie beförderten in einem Fahrzeug ein Kind bis zu einem Alter von 15 Monaten, obwohl dessen Rückhalteeinrichtung nicht rückwärts oder seitlich gerichtet angebracht war25

Wann Kinder im eigenen Autositz befördert werden müssen

Schluss mit Kindersitz: Ab einer Größe von 1,50 m dürfen Kinder ohne Rückhalteeinrichtung mitfahren.
Schluss mit Kindersitz: Ab einer Größe von 1,50 m dürfen Kinder ohne Rückhalteeinrichtung mitfahren.

Um die Sicherheit von Kindern in Kraftfahrzeugen gewährleisten zu können, müssen diese in einer sogenannten Rückhalteeinrichtung befördert werden. Das ist eine spezielle Sitzgelegenheit, die auf die Körpergröße von Kindern angepasst ist. Umgangssprachlich wird sie meist einfach als „Kindersitz” bezeichnet. Zu den Rückhalteeinrichtungen gehören aber auch Babyschalen und Sitzerhöhungen.

Wie lange ein Kind eine Rückhalteeinrichtung im Auto nutzen muss, ist in § 21 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt: nämlich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder bei Erreichen einer Körpergröße von mindestens 1,50 m. Sobald eines von beiden eintritt, darf das Kind auch ohne Kindersitz im Auto transportiert werden.

Befördern Sie gleich mehrere Kinder auf der Rückbank, gilt eine Besonderheit: Sitzt mindestens eines von ihnen in einer Rückhalteeinrichtung und wird dadurch die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen unmöglich (weil z. B. nicht genügend Platz ist), dürfen die anderen Kinder auch ohne mitfahren. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Kinder mindestens drei Jahre alt sind. Außerdem müssen sie mit einem Sicherheitsgurt angeschnallt werden.

Video: Das Wichtigste zur Kindersitzpflicht

https://www.youtube.com/watch?v=SOffor9NBJs
In diesem Video erfahren Sie, wie lange die Kindersitzpflicht im Auto gilt.

Wo und wie muss der Kindersitz transportiert werden?

Gesetzlich ist es erlaubt, ein Kind im Kindersitz auch vorne auf dem Beifahrersitz zu transportieren. Manche Fahrzeughersteller untersagen dies jedoch bei bestimmten Modellen. Schauen Sie zur Sicherheit in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs nach, ob das auch bei Ihnen zutrifft. Gleiches gilt, wenn das Kind auf einer Sitzerhöhung sitzt.

Bis zum Alter von 15 Monaten müssen Kinder in einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung befördert werden, der sogenannten Babyschale. Diese muss deshalb mit dem Rücken in Fahrtrichtung gedreht werden, damit das Kind bei einem Auffahrunfall nicht ruckartig nach vorne geschleudert wird. Das würde den empfindlichen Nacken zu sehr belasten und könnte zu schweren Schäden führen.

Deswegen muss die Babyschale im Auto immer nach hinten gerichtet sein. Sie darf dann auch vorne auf dem Beifahrersitz stehen, allerdings nur, wenn dort der Airbag deaktiviert ist. Denn würde dieser ausgelöst, während die Babyschale auf dem Sitz steht, könnte das für das Baby schwere Verletzungen nach sich ziehen. Stellen Sie also sicher, dass der Airbag nicht betriebsbereit ist – oder transportieren Sie Ihre Babyschale ausschließlich auf der Rückbank.

Sicherer Kindersitz für Ihr Auto: Achten Sie auf das Prüfsiegel!

Ein Kindersitz muss die aktuellen Sicherheitsnormen der EU erfüllen, damit er hierzulande zugelassen ist. Ob das der Fall ist, erkennen Sie an dem Prüfsiegel auf dem Kindersitz. Weist dieses eines der folgenden Kürzel auf, ist der Sitz zugelassen:

Anders als ein Kindersitz verfügt eine Sitzerhöhung über kein eigenes Gurtsystem.
Anders als ein Kindersitz verfügt eine Sitzerhöhung über kein eigenes Gurtsystem.
  • ECE R44-03
  • ECE R44-04
  • ECE-R 129

Die beiden ersten Prüfsiegel geben an, dass die Rückhalteeinrichtung gemäß der ECE-Regelung Nr. 44 geprüft wurde. Diese Norm unterteilt Kindersitze in verschiedene Gruppen bzw. Gewichtsklassen:

  • Gruppe 0: Von Geburt bis 10 kg (Babyschale)
  • Gruppe 0+: Von Geburt bis 13 kg (Babyschale)
  • Gruppe 1: Von 9 bis 18 kg (Kindersitz ab 9 Monaten bis 4 Jahre)
  • Gruppe 2: Von 15 bis 25 kg (Kindersitz ab 4 Jahre)
  • Gruppe 3: Von 22 bis 36 kg (Kindersitz ab 4 Jahre)

Daneben existiert auch die ECE/UN-Regelung Nr. 129, welche durch das dritte oben aufgelistete Prüfsiegel ausgezeichnet wird. Diese Prüfnorm teilt die Kindersitze nicht nach dem Gewicht des Kindes ein, sondern nach dessen Körpergröße:

  • Klasse Q0: Bis 60 cm
  • Klasse Q1: Von 60 bis 75 cm
  • Klasse Q1.5: Von 75 bis 87 cm
  • Klasse Q3: Von 87 bis 105 cm
  • Klasse Q6: Von 105 bis 125 cm
  • Klasse Q10: Ab 125 cm

Diese Angaben helfen Ihnen dabei, sowohl einen sicheren als auch einen passenden Kindersitz auszuwählen. Möchten Sie nicht alle paar Jahre einen neuen kaufen, empfiehlt sich ein mitwachsender Kindersitz.

Bildnachweise: fotolia.com/Tomsickova, istockphoto.com/Yarexphoto

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