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Sitzerhöhung im Auto: Ab wann ist sie erlaubt?

Kindersitzerhöhung: Ab wann sie genutzt werden darf, bestimmt nicht das Alter, sondern die Größe bzw. das Gewicht des Kindes.
Kindersitzerhöhung: Ab wann sie genutzt werden darf, bestimmt nicht das Alter, sondern die Größe bzw. das Gewicht des Kindes.

Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres bzw. bis zum Erreichen einer Körpergröße von 1,50 m müssen Kinder im Auto in einer Rückhalteeinrichtung transportiert werden. Dies kann ein Kindersitz mit eigenem Gurtsystem sein oder auch nur eine Sitzerhöhung. Aber ab wann sollten Kinder Letztere nutzen?

FAQ: Sitzerhöhung für Kinder – ab wann?

Was ist der Unterschied zwischen Sitzerhöhung und Kindersitz?

Kindersitze verfügen über ein eigenes Gurtsystem. Auf einer Sitzerhöhung wird das Kind hingegen mit dem Sicherheitsgurt des Fahrzeugs angeschnallt. Einfache Sitzerhöhungen verfügen zudem über weniger Seiten- und Kopfschutz.

Ab wann reicht eine Sitzerhöhung im Auto für Ihr Kind?

Dies kommt darauf an, nach welcher Prüfnorm die auserwählte Sitzerhöhung geprüft wurde. Nach der Norm UN ECE Reg. 44 sind Sitzerhöhungen für Kinder ab einem Körpergewicht von 15 kg verfügbar (mehr dazu lesen Sie hier). Die Norm UN ECE Reg. 129 unterteilt Rückhalteeinrichtungen für Kinder hingegen nach Körpergröße (Näheres dazu hier). Hier entscheidet der Hersteller für jeden Kindersitz und jede Sitzerhöhung individuell, ab welcher Größe sie zugelassen sind. Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne dürfen grundsätzlich aber erst ab einer Größe von über 1,25 m verwendet werden.

Ab wann darf ein Kind vorne sitzen mit Sitzerhöhung?

Solange ein Kind in einer passenden Rückhalteeinrichtung befördert wird, darf es überall im Auto sitzen. Das gilt gleichermaßen für Babyschalen, Kindersitze und Sitzerhöhungen. Sobald Ihr Kind also eine Sitzerhöhung nutzen kann, darf es damit auch vorne sitzen.

Sitzerhöhung statt Kindersitz

Ab wann ist eine Sitzerhöhung empfehlenswert?
Ab wann ist eine Sitzerhöhung empfehlenswert?

In Deutschland herrscht zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Kindersitzpflicht im Auto. Diese gilt, bis das Kind sein 12. Lebensjahr vollendet oder eine Körpergröße von mind. 1,50 m erreicht hat, je nachdem was eher eintritt. Doch eigentlich besagt das Gesetz lediglich, dass die Kinder in einer sogenannten Rückhalteeinrichtung im Auto befördert werden müssen. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen Kindersitz handeln, sondern das kann auch eine Sitzerhöhung sein.

Sitzerhöhungen werden einfach nur auf den Autositz gelegt, sodass das Kind erhöht sitzt und mit dem Sicherheitsgurt des Autos angeschnallt werden kann. Anders als Kindersitze verfügen sie also nicht über eigene Gurtsysteme. Obendrein müssen sie nicht aufwendig auf dem Autositz montiert werden und sind insgesamt auch leichter und handlicher. Das macht die Verwendung einer Sitzerhöhung durchaus attraktiv. Ab wann aber sollte Ihr Kind vom Kindersitz zur Erhöhung wechseln?

Gleich vorweg: In puncto Sitzerhöhung spielt das Alter eines Kindes überhaupt keine Rolle (außer vielleicht, dass es eben nach dem 12. Geburtstag komplett ohne fahren darf). Stattdessen ist hier entweder die Körpergröße oder das Körpergewicht relevant. Das hängt davon ab, nach welche Prüfnorm die jeweilige Sitzerhöhung geprüft wurde.

UN ECE Reg. 44 – Einteilung von Kindersitzen nach Gewichtsklassen

Rückhalteeinrichtungen müssen ein Zertifikat aufweisen, dass sie nach einer aktuellen EU-Prüfnorm geprüft wurden. Nur dann sind sie in Deutschland zugelassen. Eine solche gültige Norm ist die UN ECE-Reg. 44. Diese bescheinigt Rückhalteeinrichtungen nicht nur, dass sie sicher sind, sie teilt sie auch in verschiedene Gewichtsklassen ein. Das gibt den Eltern beim Kauf eine Orientierung, welches Modell für ihr Kind geeignet ist.

Nach der UN ECE-Reg. 44 gibt es folgende Klassen:

  • Gruppe 0: Von Geburt bis 10 kg
  • Gruppe 0+: Von Geburt bis 13 kg
  • Gruppe 1: Von 9 bis 18 kg
  • Gruppe 2: Von 15 bis 25 kg
  • Gruppe 3: Von 22 bis 36 kg

Unter den Gruppen 2 und 3 befinden sich auch Sitzerhöhungen. Gemäß dieser Prüfnorm lässt sich die Frage „Sitzerhöhung – ab wann?” also recht eindeutig beantworten: Sobald das Kind ein Körpergewicht von 15 kg erreicht, kann es eine Sitzerhöhung der Gruppe 2 nutzen.

UN ECE Reg. 129 – Hier spielt die Körpergröße eine Rolle

Ab wann darf ein Kind vorne sitzen mit Sitzerhöhung?
Ab wann darf ein Kind vorne sitzen mit Sitzerhöhung?

Eine andere Prüfnorm, die hierzulande anerkannt wird, ist die UN ECE Reg. 129. Auch diese teilt die geprüften Rückhalteeinrichtungen in Kategorien ein, allerdings ist hier nicht das Gewicht des Kindes das ausschlaggebende Kriterium, sondern dessen Größe:

  • Klasse Q0: Bis 60 cm
  • Klasse Q1: Von 60 bis 75 cm
  • Klasse Q1.5: Von 75 bis 87 cm
  • Klasse Q3: Von 87 bis 105 cm
  • Klasse Q6: Von 105 bis 125 cm
  • Klasse Q10: Ab 125 cm

Es gibt hier keine klaren Regelungen, zu welchen Klassen auch Sitzerhöhungen gehören, und obendrein kann auch noch jeder Kindersitzhersteller selbst entscheiden, für welche konkrete Körpergröße sein Modell ausgelegt ist. Achten Sie beim Kauf einer Sitzerhöhung also einfach darauf, für welche Größe diese laut Hersteller geeignet ist.

Eine Besonderheit gilt für Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne: Diese gehören ausschließlich zur Klasse Q10 und sind somit nur für Kinder ab einer Größe von mehr als 1,25 m zugelassen.

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