
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres bzw. bis zum Erreichen einer Körpergröße von 1,50 m müssen Kinder im Auto in einer Rückhalteeinrichtung transportiert werden. Dies kann ein Kindersitz mit eigenem Gurtsystem sein oder auch nur eine Sitzerhöhung. Aber ab wann sollten Kinder Letztere nutzen?
Inhalt:
FAQ: Sitzerhöhung für Kinder – ab wann?
Kindersitze verfügen über ein eigenes Gurtsystem. Auf einer Sitzerhöhung wird das Kind hingegen mit dem Sicherheitsgurt des Fahrzeugs angeschnallt. Einfache Sitzerhöhungen verfügen zudem über weniger Seiten- und Kopfschutz.
Die Norm UN ECE Reg. 129 unterteilt Rückhalteeinrichtungen für Kinder nach Körpergröße (Näheres dazu hier). Hier entscheidet der Hersteller für jeden Kindersitz und jede Sitzerhöhung individuell, ab welcher Größe sie zugelassen sind. Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne dürfen grundsätzlich aber erst ab einer Größe von über 1,25 m verwendet werden.
Solange ein Kind in einer passenden Rückhalteeinrichtung befördert wird, darf es überall im Auto sitzen. Das gilt gleichermaßen für Babyschalen, Kindersitze und Sitzerhöhungen. Sobald Ihr Kind also eine Sitzerhöhung nutzen kann, darf es damit auch vorne sitzen.
Sitzerhöhung statt Kindersitz

In Deutschland herrscht zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine Kindersitzpflicht im Auto. Diese gilt, bis das Kind sein 12. Lebensjahr vollendet oder eine Körpergröße von mind. 1,50 m erreicht hat, je nachdem was eher eintritt. Doch eigentlich besagt das Gesetz lediglich, dass die Kinder in einer sogenannten Rückhalteeinrichtung im Auto befördert werden müssen. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen Kindersitz handeln, sondern das kann auch eine Sitzerhöhung sein.
Sitzerhöhungen werden teilweise nur auf den Autositz gelegt, sodass das Kind erhöht sitzt und mit dem Sicherheitsgurt des Autos angeschnallt werden kann. Mittlerweile gibt es aber auch zahlreiche Modelle, die mittels Isofix am Sitz befestigt werden Anders als Kindersitze verfügen sie aber nicht über eigene Gurtsysteme. Obendrein sind insgesamt auch leichter und handlicher. Das macht die Verwendung einer Sitzerhöhung durchaus attraktiv. Ab wann aber sollte Ihr Kind vom Kindersitz zur Erhöhung wechseln?
Gleich vorweg: In puncto Sitzerhöhung spielt das Alter eines Kindes überhaupt keine Rolle (außer vielleicht, dass es eben nach dem 12. Geburtstag komplett ohne fahren darf). Stattdessen ist hier entweder die Körpergröße oder das Körpergewicht relevant. Das hängt davon ab, nach welche Prüfnorm die jeweilige Sitzerhöhung geprüft wurde.
Mit Sitzerhöhung vorne sitzen: Das deutsche Verkehrsrecht sieht grundsätzlich keine besonderen Anforderungen für Beifahrer vor. Daher kann auch ein Kind vorne sitzen, wenn die Sitzerhöhung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Soll auf dem Beifahrersitz allerdings eine rückwärtsgewandte Babyschale installiert werden, muss der Airbag ausgeschaltet werden.
UN ECE Reg. 129 – Hier spielt die Körpergröße eine Rolle

Rückhalteeinrichtungen müssen ein Zertifikat aufweisen, dass sie nach einer gültigen EU-Prüfnorm geprüft wurden. Nur dann sind sie in Deutschland zugelassen. Die aktuelle Prüfnorm ist die UN ECE Reg. 129. Diese teilt die geprüften Rückhalteeinrichtungen in Kategorien ein, wobei die Größe des Kindes das ausschlaggebende Kriterium ist:
| Klasse | Körpergröße |
|---|---|
| Q0 | bis 60 cm |
| Q1 | 60 - 75 cm |
| Q1.5 | 75 - 87 cm |
| Q3 | 87 - 105 cm |
| Q6 | 105 - 125 cm |
| Q10 | über 125 cm |
Es gibt hier keine klaren Regelungen, zu welchen Klassen auch Sitzerhöhungen gehören, und obendrein kann auch noch jeder Kindersitzhersteller selbst entscheiden, für welche konkrete Körpergröße sein Modell ausgelegt ist. Achten Sie beim Kauf einer Sitzerhöhung also einfach darauf, für welche Größe diese laut Hersteller geeignet ist.
Eine Besonderheit gilt für Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne: Diese gehören ausschließlich zur Klasse Q10 und sind somit nur für Kinder ab einer Größe von mehr als 1,25 m zugelassen.
UN ECE Reg. 44 – Einteilung von Kindersitzen nach Gewichtsklassen

Über mehrere Jahre bestand neben der Norm UN ECE Reg. 129 auch die Norm UN ECE-Reg. 44. Diese teilt Rückhalteeinrichtungen in verschiedene Gewichtsklassen ein. Dadurch erhielten Eltern beim Kauf eine Orientierung, welches Modell für ihr Kind geeignet sei. Seit September 2024 besteht für Kindersitze der Norm UN ECE-Reg. 44 ein Verkaufsverbot. Vorhandene Rückhalteeinrichtungen können aber weiterhin genutzt werden.
Nach der UN ECE-Reg. 44 gibt es folgende Klassen:
| Gruppe | Gewicht |
|---|---|
| 0 | Von Geburt bis 10 kg |
| 0+ | Von Geburt bis 13 kg |
| 1 | Von 9 bis 18 kg |
| 2 | Von 15 bis 25 kg |
| 3 | Von 22 bis 36 kg |
Unter den Gruppen 2 und 3 befinden sich auch Sitzerhöhungen. Gemäß dieser Prüfnorm lässt sich die Frage „Sitzerhöhung – ab wann?” also recht eindeutig beantworten: Sobald das Kind ein Körpergewicht von 15 kg erreicht, kann es eine Sitzerhöhung der Gruppe 2 nutzen.
Bildnachweise: depositphotos.com/Syda_Productions, depositphotos.com/londondeposit, depositphotos.com/daisy-daisy, depositphotos.com/monkeybusiness