MPU-Verjährung: Wie lange kann die Maßnahme drohen?

Straftaten im Straßenverkehr, Fahren unter Alkoholeinfluss, zu viele Punkte auf dem Konto: Es gibt unterschiedlichste Zuwiderhandlungen und Konstellationen, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können. Bestehen auf Seiten der Fahrerlaubnisbehörde bei Antrag auf Wiedererteilung erhebliche Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann unter anderem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorausgesetzt werden. Doch wie lange müssen Sie eine solche Maßnahme fürchten? Wann tritt die Verjährung bei der MPU-Anordnung ein?
FAQ: MPU-Verjährung
Ausschlaggebend dafür, wann eine MPU verjährt, sind zum einen die Sperrfrist, zum anderen die Verjährungsfristen der Einträge in der Verkehrssünderkartei. Aus beiden Fristen ergibt sich die Verjährungsfrist für eine mögliche MPU-Auflage. Maximal beträgt diese 15 Jahre. Mehr dazu lesen Sie hier.
Stellen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, prüft die Fahrerlaubnisbehörde z. B. anhand von Einträgen im Fahreignungsregister, ob Sie generell zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Bestehen Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann ein positives MPU-Gutachten vorausgesetzt werden. Häufig ist dies der Fall nach Verkehrsstraftaten wie Trunkenheit im Verkehr oder illegalen Straßenrennen.
Es ist unter Umständen möglich, die Fahrerlaubnis auch ohne MPU zu erhalten, obwohl die Einträge noch nicht gelöscht sind. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wann verjährt eine mögliche MPU-Auflage?
Grundsätzlich gilt: Die Fahrerlaubnisbehörde kann nicht ewig darauf bestehen, dass Sie für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine MPU absolvieren müssen. Bei der MPU richtet sich die Verjährung nach zwei wesentlichen Fristen:

- Dauer der Sperrfrist für den Antrag auf Wiedererteilung: Diese kann zwischen 6 Monaten und 5 Jahren liegen. Sie wird individuell festgesetzt und geht in der Regel aus der zugrunde liegenden Entscheidung zum Führerscheinentzug hervor (z. B. Gerichtsurteil).
- Verjährung der zugrunde liegenden Zuwiderhandlung: Eintragungen im Fahreignungsregister verjähren nach spätestens 10 Jahren:
- 2,5 Jahre bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten
- 5 Jahre bei besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Verkehrsstraftaten ohne Fahrerlaubnisentzug
- 10 Jahre bei Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug
Die Einträge im FAER sind deshalb von Bedeutung für die MPU-Verjährung, weil diese beim Antrag auf Wiedererteilung die Grundlage für die Bewertung Ihrer Fahreignung herangezogen werden können. Finden sich hierin schwerwiegende Verstöße oder anderer Sachverhalte, die erhebliche Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entstehen lassen, kann die Behörde auf dieser Grundlage die MPU verlangen.
In der Regel ist das zum Beispiel der Fall nach Trunkenheitsfahrten (schon ab 1,1 Promille möglich, ab 1,6 Promille eher die Regel), aber etwa auch bei anderen schweren Straftaten wie der Teilnahme an illegalen Autorennen. Wurde Ihnen der Führerschein hingegen entzogen, weil Sie bereits 8 oder mehr Punkte auf Ihrem Konto hatten, lässt sich hieraus allein noch nicht ablesen, dass eine Fahreignung grundsätzlich nicht besteht. Beruhten die Eintragungen aber auf immer wiederkehrenden gefährlichen Verstößen, kann diese im Einzelfall aber dennoch angezweifelt werden.
Die Bewertung der Fahreignung erfolgt also in jedem Einzelfall aufs Neue. Sind allerdings sämtliche Einträge auf Ihrem Punktekonto getilgt, kann die Behörde diese hierzu mithin nicht mehr heranziehen. Die Tilgung beginnt nach Ablauf der Sperrfrist. Das bedeutet: Aus der Kombination aus Sperrfrist und FAER-Tilgungsfrist ergibt sich die MPU-Verjährung.
Im Höchstfall liegt die Verjährungsfrist bei der MPU also bei 15 Jahren (5 Jahre Sperrfrist + 10 Jahre Verjährung der dem Führerscheinentzug zugrunde liegenden Straftat).
Drohende MPU noch nicht verjährt: Kann ich den Führerschein dennoch ohne zurückerlangen?

Ist die Verjährung der potentiellen MPU-Anordnung noch nicht eingetreten, gestaltet sich die Wiedererteilung ohne Bestehen einer solchen Maßnahme in der Regel schwierig. Eine Ausnahme kann gelten, wenn Sie den Führerschein in einem anderen EU-Land neu erwerben, diese ist dann auch in Deutschland gültig. Allerdings gilt es, hierbei wichtige Voraussetzungen zu beachten:
- Die in Deutschland verhängte Sperrfrist muss bereits abgelaufen sein.
- Sie müssen die in dem jeweiligen EU-Land geltenden Rechtsgrundlagen für den Führerscheinerwerb erfüllen (insbesondere das Wohnsitzprinzip).
Im Übrigen: Wenn für eine drohende MPU bereits die Verjährungsfrist eingetreten ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland ggf. die erneute Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung bei der Wiedererteilung voraussetzen. Hierzu kann es zum Beispiel dann kommen, wenn zwischen Fahrerlaubnisentzug und dem Antrag auf Wiedererteilung bereits sehr viele Jahre vergangen sind.
Im Video: Wann kann die Fahrerlaubnis entzogen werden?
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