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Führerschein ohne MPU zurückbekommen: Ist das möglich?

Ist die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug auch ohne MPU möglich?
Ist die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug auch ohne MPU möglich?

Wurde jemandem die Fahrerlaubnis entzogen, knüpft die Behörde die Neuerteilung oftmals an eine Bedingung: Der Betroffene muss erst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich absolvieren, ehe er den Führerschein zurückerhält. Doch ist das wirklich unumgänglich oder gibt es einen Weg, den Führerschein auch ohne MPU wiederzubekommen?

FAQ: Führerschein ohne MPU zurück

Bekommt man nach 10 Jahren den Führerschein zurück, ohne eine MPU absolvieren zu müssen?

Ja und nein. In der Theorie können Sie Ihren Führerschein tatsächlich nach 10 Jahren zurückerhalten, ohne eine MPU machen zu müssen. Denn die Verjährungsfrist für Verkehrsstraftaten beträgt maximal 10 Jahre. In der Praxis kann es aber bis zu 15 Jahre dauern, bis Sie den Führerschein ohne MPU wiederbekommen. Warum das so ist, erfahren Sie hier.

Kann ich meinen Führerschein auch früher ohne MPU zurückerhalten?

Ja, das ist möglich, wenn Sie einen EU-Führerschein im Ausland erwerben. Denn die Auflage einer MPU gilt nur für eine Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis in Deutschland. Machen Sie den Führerschein hingegen in einem anderen EU-Land, entfällt diese Bedingung.

Was muss ich beachten, wenn ich den EU-Führerschein im Ausland (ohne MPU) machen will?

Wichtig ist vor allem, dass Sie mindestens sechs Monate lang einen festen Wohnsitz in dem entsprechenden Land haben müssen, ehe Sie dort den Führerschein erwerben können. Welche weiteren Voraussetzungen gelten, erfahren Sie an dieser Stelle.

Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Mit oder ohne MPU, das entscheidet die Behörde

Wollen Sie den Führerschein ohne MPU zurückbekommen, brauchen Sie Geduld.
Wollen Sie den Führerschein ohne MPU zurückbekommen, brauchen Sie Geduld.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis funktioniert anders als ein Fahrverbot: Bei Letzterem wird Ihre Fahrerlaubnis nur vorübergehend außer Kraft gesetzt. Sobald ein bestimmter Zeitraum verstrichen ist, erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück und alles ist wieder beim Alten.

Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen ist diese dauerhaft weg. Betroffene haben dann nur die Möglichkeit, eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen. Das ist oft nicht so einfach: Zum einen kann eine neue Fahrerlaubnis erst nach Verstreichen einer Sperrfrist (mindestens 6 Monate) ausgestellt werden und zum anderen kann die Fahrerlaubnisbehörde entscheiden, die Neuerteilung an bestimmte Auflagen zu knüpfen. Eine häufige Maßnahme ist hier die MPU: eine medizinisch-psychologische Untersuchung, bei der der Betroffene zeigen muss, dass er in der Lage ist, sich regelkonform im Straßenverkehr zu bewegen.

Die MPU wird dann angeordnet, wenn ernsthafte Zweifel an der Fahreignung des Führerscheininhabers bestehen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn jemand mindestens 8 Punkte in Flensburg angesammelt hat oder wegen Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wurde.

Viele Betroffene fürchten die MPU, da sie nicht einfach zu bestehen und obendrein kostspielig ist. Zu ihrem Glück gibt es tatsächlich zwei Möglichkeiten, den Führerschein auch ohne MPU wiederzubekommen. Beide erfordern jedoch Geduld.

Einfach warten: Führerschein nach spätestens 15 Jahren ohne MPU zurück

Eine MPU wird mitunter angeordnet, weil ein Verkehrsteilnehmer einen ganz bestimmten Verstoß begangen hat. Vielleicht wurde er betrunken am Steuer erwischt oder er war wieder einmal zu schnell unterwegs, was ihm den achten Punkt in Flensburg eingebracht hat. Egal, aus welchem Grund, die MPU-Auflage erteilt wurde: Kein Verkehrsverstoß bleibt ewig im Fahreignungsregister gespeichert. § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sieht hier eine Tilgungsfrist vor. Ist diese verstrichen, erlischt die Eintragung im Register, als hätte sie nie existiert. Und damit erlischt auch die Auflage für die MPU. Wer seinen Führerschein also ohne MPU zurückbekommen möchte, muss einfach nur warten, bis sein Verkehrsverstoß aus dem Register getilgt wird.

Das kann allerdings eine ganze Weile dauern, denn die Tilgungsfristen gemäß § 29 StVG betragen je nach Verstoß zwischen 2,5 und 10 Jahren. Und die gesamte Wartezeit kann sogar noch länger dauern, denn der Start der Tilgungsfrist fällt nicht automatisch mit dem Tag der Fahrerlaubnisentziehung zusammen. Handelt es sich z. B. um eine strafrechtliche Verurteilung, beginnt die Tilgungsfrist am Tag des ersten Urteils.

Gemäß § 29 Abs. 5 StVG kann es bis zu fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung dauern, bis die Tilgungsfrist startet (Sperrfrist). Bedenkt man, dass diese selbst noch einmal bis zu 10 Jahre betragen kann, können also bis zu 15 Jahre vergehen, ehe der betreffende Verkehrsverstoß tatsächlich getilgt ist. Wenn Sie diese Geduld aufbringen, ist das die einfachste Möglichkeit, Ihren Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.

Beachten Sie allerdings, dass Sie nach so langer Zeit ohne Fahrerlaubnis möglicherweise erneut die Fahrprüfung ablegen müssen. Das entscheidet die Behörde nach eigenem Ermessen.

Neuen Führerschein im Ausland machen

Wenn Sie nicht Jahre auf Ihren neuen Führerschein warten möchten, haben Sie noch eine andere Möglichkeit: Sie können in ein anderes EU-Land reisen und dort die Fahrerlaubnis machen. Denn ein solcher Führerschein muss in aller Regel auch in Deutschland anerkannt werden.

Das ist jedoch gar nicht so leicht, wie es sich anhört. Um einen Führerschein im Ausland machen zu können, müssen nämlich einige Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie müssen einen festen Wohnsitz in dem EU-Land haben und mindestens sechs Monate im Jahr dort leben, um einen Führerschein erwerben zu können.
  • Die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss verstrichen sein.
  • Sie müssen die Bedingungen für den Führerscheinerwerb gemäß der nationalen Gesetze des entsprechenden Landes erfüllen (z. B. Mindestalter).

Im Ausland können Sie den neuen Führerschein zwar ohne MPU erhalten, aber allein aufgrund des Wohnsitzprinzips ist diese Methode oft weitaus aufwendiger und kostspieliger, als wenn Sie die MPU einfach absolvieren.

Denn es reicht hier nicht aus, dass Sie einen zweiten Wohnsitz in einem anderen EU-Staat anmelden. Sie müssen nachweisen können, dass Sie wirklich dort leben, sonst wird die neue Fahrerlaubnis nicht erteilt. Die Behörden sind sehr darauf bedacht, Führerscheintourismus zu unterbinden, und kontrollieren hier sehr genau, ob ein Scheinwohnsitz vorliegt oder nicht.

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