RATGEBER

Mittelfinger im Straßen­ver­kehr: Wenn die Emotionen überkochen

Wann können Sie einen Mittelfinger im Straßenverkehr anzeigen?
Wann können Sie einen Mittelfinger im Straßenverkehr anzeigen?

Dass es sich beim „Stinkefinger“ um eine Beleidigung handelt, die entsprechend geahndet werden kann, bedenken wohl die meisten in der Aufregung des Moments nicht. Welche Folgen ein Mittelfinger im Straßenverkehr haben kann, verraten wir Ihnen in diesem Ratgeber.

FAQ: Mittelfinger im Straßenverkehr

Ist es strafbar, einem anderen den Mittelfinger zu zeigen?

Zeigen Sie einem anderen Fahrer im Straßenverkehr den Mittelfinger, wird dies als Beleidigung angesehen. Dann handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat, die gemäß § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) sanktioniert werden kann.

Was kostet ein Mittelfinger im Straßenverkehr?

Es wird kein Bußgeld bei einem „Stinkefinger“ im Straßenverkehr fällig, sondern eine Geldstrafe, die im Regelfall zwischen 600 und 4.000 Euro liegt. Da eine Beleidigung jedoch als sogenanntes Antragsdelikt angesehen wird, kann sie nur bestraft werden, wenn der Betroffene eine Anzeige erstattet.

Wie lässt sich ein „Stinkefinger“ im Straßenverkehr beweisen?

Um eine Anzeige erstatten zu können, müssen Betroffene den gezeigten Mittelfinger im Straßenverkehr erst einmal nachweisen. Es ist daher besonders wichtig, mögliche Zeugen und das Kennzeichen des Täters benennen zu können.

Ein „Stinkefinger“ im Straßenverkehr gilt als Beleidigung

Mittelfinger zeigen: Welche Strafe wird im Verkehr fällig?
Mittelfinger zeigen: Welche Strafe wird im Verkehr fällig?

Obwohl bereits der erste Paragraph der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ bei der Teilnahme am Verkehr vorschreibt, läuft auf deutschen Straßen längst nicht alles so rosig ab.

Dem einen Fahrer wird die Vorfahrt genommen, dem anderen die Parklücke weggeschnappt. Oder es wird einem Dritten kontinuierlich zu dicht aufgefahren oder ein Mittelspurschleicher blockiert die Fahrbahn.

Auch wenn dabei völlig verschiedene Szenarien vorliegen, ist das Gefühl der Betroffenen doch dasselbe: Verärgerung. Nicht selten machen solche Kraftfahrer daraufhin ihrem Ärger Luft und zeigen dem vermeintlichen Verkehrsrowdy den „Stinkefinger“.

Anzeige wegen Mittelfinger im Straßenverkehr: Das kann teuer werden

Sie begehen eine Straftat, wenn Sie einem anderen den Mittelfinger im Straßenverkehr zeigen.
Sie begehen eine Straftat, wenn Sie einem anderen den Mittelfinger im Straßenverkehr zeigen.

Auch wenn es sich um eine vermeintlich kleine und unüberlegte Geste handelt, ist das Zeigen von einem Mittelfinger im Straßenverkehr längst kein Kavaliersdelikt mehr, sondern vielmehr eine Straftat.

Beleidigungen wie diese können laut § 185 Strafgesetzbuch (StGB) wie folgt bestraft werden:

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dementsprechend folgt kein Bußgeld auf einen Mittelfinger im Straßenverkehr, sondern eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe. Ins Gefängnis müssen Betroffene zwar in den seltensten Fällen, dafür kann es allerdings ziemlich teuer werden: Die Strafe für das Mittelfinger-Zeigen im Straßenverkehr bewegt sich üblicherweise zwischen 600 und 4.000 Euro. Dabei gilt: Je schwerer die Beleidigung, desto höher die Geldstrafe.

Wichtig: Beleidigungen sind sogenannte Antragsdelikte. Sie können also nur verfolgt und geahndet werden, wenn die beleidigte Person Anzeige bei der Polizei erstattet. Wenn dies nicht geschieht, zieht ein gezeigter Mittelfinger im Auto auch keine Strafe nach sich.

Beleidigte müssen den Mittelfinger im Straßenverkehr erst einmal beweisen

„Stinkefinger“ im Straßenverkehr: Den Beweis dafür muss der Beleidigte erbringen.
„Stinkefinger“ im Straßenverkehr: Den Beweis dafür muss der Beleidigte erbringen.

Bei einem „Stinkefinger“ im Straßenverkehr liegt die Beweislast stets beim Beleidigten. Es genügt daher in der Regel nicht, einfach zu behaupten, dass es zu einem solchen Vorfall kam. Vielmehr sollten beleidigte Zeugen benennen können, die das Ganze beobachtet haben und darauf achten, sich das Kennzeichen des Täters zu merken.

Gibt es sogar mehrere Zeugen, lohnt sich eine Anzeige wegen einem „Stinkefinger“ im Straßenverkehr durchaus. Einen Mittelfinger im Straßenverkehr ohne Zeugen nachzuweisen, gestaltet sich hingegen weitaus schwieriger.

Grundsätzlich wird das Gericht jeden Fall genau prüfen und erst dann individuell entscheiden, welcher Partei es Glauben schenkt, gerade, wenn bei einem scheinbar gezeigten „Stinkefinger“ Aussage gegen Aussage steht.

Über den Autor

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Mathias Voigt

Seit 2013 arbeitet Mathias Voigt als zugelassener Rechtsanwalt. Als Autor auf sos-verkehrsrecht.de informiert er Verbraucher über ihre Rechte gegenüber der Bußgeldstelle. Sein Fachwissen erlangte er durch ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen.

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