Bußgeldtabelle: Welche Sanktionen erwarten Mittelspurschleicher?
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Zu langsam gefahren mit Behinderung | 20 € | |
| Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn mit Behinderung | 80 € | 1 |
| … mit Unfallfolge | 100 € | 1 |
| Missbräuchlicher Einsatz der Lichthupe | 5 € | |
| Außerorts unerlaubt rechts überholen | 100 € | 1 |
| … mit Gefährdung | 120 € | 1 |
| … mit Unfallfolge | 145 € | 1 |
| Nötigung im Straßenverkehr | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot | |
Sie sind auf der Autobahn unterwegs und kommen gut voran, doch plötzlich stoßen Sie auf einen anderen Fahrer, der konstant seelenruhig und sehr langsam auf der mittleren Spur fährt und diese blockiert, obwohl auf der rechten Spur alles frei ist: Ein solches Szenario hat wohl fast jeder Kraftfahrer bereits einmal erlebt. Solche sogenannten „Mittelspurschleicher“ bringen allerdings nicht nur andere Fahrer zur Weißglut, sondern gefährden obendrein die Verkehrssicherheit.
FAQ: Mittelspurschleicher
Im Volksmund werden Kraftfahrer als sogenannte „Mittelspurschleicher“ bezeichnet, die konstant mit einem zu geringen Tempo auf der mittleren Spur auf der Autobahn unterwegs sind, obwohl die rechte Spur frei ist.
Darüber hinaus Mittelspurschleicher verstoßen gegen das Rechtsfahrgebot. Kommt es dadurch zu einer Behinderung anderer Fahrer, werden 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Ereignete sich sogar ein Unfall, liegt das Bußgeld bei 100 Euro. Auch in diesem Fall droht ein Punkt. Mehr erfahren Sie hier.
Es ist nicht gestattet, einen Mittelspurschleicher rechts zu überholen, hinter ihm zu drängeln oder ihn unter Einsatz der Lichthupe auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. In diesen Fällen müsste der Betroffene schließlich selbst mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.
Inhalt:
Zusammengefasst im Video: Infos über Mittelspurschleicher
Mittelspurschleicher verstoßen gegen das Rechtsfahrgebot

§ 2 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt ein Rechtsfahrgebot auf deutschen Straßen vor. Kraftfahrer sind demzufolge dazu verpflichtet, stets möglichst weit rechts zu fahren. Blockiert ein Fahrer also dauerhaft den mittleren Fahrstreifen, obwohl er genauso gut auf der rechten Spur fahren könnte, verstößt er gegen dieses Gebot.
Mittelspurschleicher, die sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten und dabei andere Fahrer behindern, müssen sich gemäß Bußgeldkatalog auf 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen.
Verursachen sie dabei obendrein einen Unfall, steigt das Bußgeld auf 100 Euro an. Der Punkt bleibt bestehen. Außerdem kann Kraftfahrern, die ohne triftigen Grund zu langsam unterwegs sind und dadurch den Verkehrsfluss behindern, ein Verwarnungsgeld von 20 Euro drohen.
Erwartet Mittelspurschleicher immer ein Bußgeld?

Da es diverse Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot gibt, lässt sich nicht pauschal sagen, dass Mittelspurschleicher stets eine Strafe erwartet. In § 7 Absatz 3c StVO heißt es beispielsweise:
Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. […]“
Diese Vorschrift soll dafür sorgen, dass Kraftfahrer nicht ständig die Spur wechseln müssen, da dies schließlich immer mit einem gewissen Risiko verbunden ist. Doch auch, wenn es in bestimmten Situationen zulässig ist, die mittlere Spur dauerhaft zu nutzen, sollten Sie als Fahrer dennoch nicht ohne triftigen Grund im Schneckentempo unterwegs sein, da Sie sonst den übrigen Verkehr behindern. Blockieren Sie die Mittelspur mit voller Absicht und fahren zudem extrem langsam, kommen Sie als Mittelspurschleicher normalerweise nicht um die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog herum.
Wie sollten Sie sich bei einem Mittelspurschleicher verhalten? Treffen Sie auf einen Mittelspurschleicher auf der Autobahn, sollten Sie in erster Linie ruhig bleiben und ihn ordnungsgemäß links überholen. Weisen Sie ihn unter Einsatz der Lichthupe auf sein Fehlverhalten hin, drängeln oder überholen ihn kurzerhand von rechts, müssen Sie sich schließlich selbst auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen, da dies nicht erlaubt ist.