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Tiere im Auto transportieren – sorgen sie für die richtige Sicherung!

Wenn Sie Tiere im Auto transportieren, müssen Sie die Vorschriften zur Ladungssicherung einhalten.
Wenn Sie Tiere im Auto transportieren, müssen Sie die Vorschriften zur Ladungssicherung einhalten.

Bußgeldtabelle: Tiere im Auto transportieren

VerstoßBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
kein verkehrssicheres Verstauen der Ladung35
... mit Gefährdung601
... mit Sachbeschädigung751
Ladung war höher oder breiter als zulässig oder ragte unzulässig nach vorne20
Ladung war nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert10
vorgeschriebene Sicherungsmittel fehlten25
Teile der Ladung ragten seitlich heraus und waren schlecht zu erkennen25
Fahren auf der Autobahn oder Kraftfahrtstraße mit einer Ladung über 4,20 m Höhe701
Ladungssicherung entsprach nicht den gesetzlichen Vorschriften
... mit Gefährdung801
... mit Sachbeschädigung1201
Fahrzeughalter ließ trotz unzureichender Ladungssicherung Fahrt zu1351
... mit Gefährdung1651
... mit Sachbeschädigung2001

Egal ob man nur kurz zum Tierarzt fahren möchte oder eine Fahrt in den Urlaub plant: Haustierbesitzer stellen sich in diesen Fällen häufig viele Fragen. Wie können sie ihren Hund oder ihre Katze am besten im Auto mitnehmen? Was müssen Sie als Fahrzeugführer beachten, um Ihre Sicherheit und die des Tieres nicht zu gefährden?

FAQ: Das Wichtigste zum Tier im Auto

Wie müssen Tiere im Auto gesichert werden?

Der Gesetzgeber sieht für Tiere keine gesonderten Vorschriften vor, weshalb die Vorgaben der Ladungssicherung greifen. Es sind somit Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die Tiere auch bei einer Notbremsung gesichert sind.

Ist ein Sicherheitsgurt für Hunde vorgeschrieben?

Eine Anschnallpflicht für Hunde besteht in Deutschland nicht. Allerdings kann es sich bei der Verwendung entsprechender Geschirre um eine möglich Art der Sicherung handeln.

Welche Sanktionen drohen für eine unzureichende Sicherung von Tieren im Auto?

Weil Tiere im Auto der Ladungssicherung gleichkommen, gilt für sie auch der entsprechende Bußgeldkatalog. Es drohen Bußgelder und ggf. 1 Punkt in Flensburg. In dieser Tabelle finden Sie alle möglichen Sanktionen im Detail.

Video: Was ist beim Tiertransport im Auto zu beachten?

Wie müssen Sie Ihren Vierbeiner im Auto sichern? Erfahren Sie es in diesem Video!
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Katze und Hund im Auto transportieren: Wie lauten die Vorschriften?

Fährt ein Hund im Auto mit, muss einiges beachtet werden.
Fährt ein Hund im Auto mit, muss einiges beachtet werden.

Die StVO verfügt über keine gesonderten Regelungen bezüglich der Mitnahme von Haustieren im Auto. Laut Gesetz werden Tiere bei der Fahrt wie Ladung behandelt und diese muss gemäß den verkehrsrechtlichen Vorschriften sicher verstaut sein.

Tiertransport muss laut StVO einige Vorgaben beachten, um geduldet zu werden. Gemäß § 22 StVO darf die Ladung, also in unserem Fall die Katze oder der Hund, im Auto

„selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen.“

Das Tier darf also die Sicherheit des Fahrers und der Insassen im Auto während der Fahrt nicht gefährden. Dies gilt auch, wenn sich das Tier im Kofferraum befindet.

Außerdem besagt § 23 StVO:

„Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“

Hunde oder Katzen, die im Auto mitgenommen werden, müssen also gesichert werden, sonst drohen, genau wie bei jeder anderen Ladung auch, Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg.

Wird der Hund oder die Katze beim Transport im Fahrer- oder im Kofferraum nicht ausreichend gesichert – dies kann der Fall sein, wenn kein spezielles Zubehör zur Sicherung verwendet wird – so kann eine Strafe in Höhe von 35 € erhoben werden. Kommt zu einer unzureichenden Sicherung der Ladung noch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, so erhalten Sie ein Bußgeld von 60 € sowie einen Punkt in Flensburg. Passiert in dem genannten Fall sogar ein Unfall, so bekommt der Fahrer einen Punkt in Flensburg und das Bußgeld beträgt 75 €.

Sie sollten stets bedenken, dass eine Autofahrt, egal ob kurz oder lang, immer auch Stress für Ihr Tier darstellen kann. Wenn Ihr Hund oder Ihre Katze besonders anfällig ist, sollten Sie häufige und lange Fahrten vermeiden. Ist dies jedoch nicht möglich, so denken Sie daran, Ihrem Haustier regelmäßige Pausen und Auslauf zu gönnen. Gehen Sie auf Ihren Hund bzw. Ihre Katze ein und beruhigen und belohnen Sie ihn oder sie, um die Autofahrt für das Tier so stressfrei wie möglich zu gestalten.

So sichern Sie Ihren Vierbeiner: Zubehör für den Transport von Tieren

Auch eine Katze darf im Auto nicht ungesichert mitfahren.
Auch eine Katze darf im Auto nicht ungesichert mitfahren.

Wie können Haustiere wie ein Hund und eine Katze nun aber sicher im Auto mitfahren, damit die Sicherheit aller Mitfahrer gewährleistet bleibt?

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die je nach Größe und Temperament des Tieres gegeneinander abgewogen werden sollten.

  • Ein großer Hund kann im Kofferraum mitgenommen werden, allerdings ist in diesem Fall ein Trenngitter nützlich. Es verhindert nicht nur, dass der Hund über die Sitze zum Fahrer gelangt und diesen ablenkt, sondern sorgt auch dafür, dass das Tier bei einem Unfall nicht durch den Fahrerraum geschleudert wird.
  • Kleintiere, Katzen und kleine Hunde sowie Welpen können in einer Transportbox im Auto mitfahren. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Box zur besseren Sicherheit gut fixiert werden muss.
  • Falls sich ein Hund oder eine Katze in einer kleinen Transportbox nicht wohl fühlt, gibt es außerdem spezielle Sicherheitsgurte in verschiedenen Größen. Bei der Benutzung dieser Gurte sollte jedoch darauf geachtet werden, dass das Tier nicht durch zu enges Festschnallen verletzt wird.
  • Außerdem gibt es noch besondere Hunde-Autositze, in welche ein Hund gesetzt werden kann. Hier besteht mehr Freiraum als bei geschlossenen Transportboxen, jedoch nimmt ein solcher Autositz auch mehr Platz ein.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Auf sos-verkehrsrecht.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Bußgeldverfahren und Einsprüchen.

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