
Lasermessungen sind auf deutschen Straßen schon lange keine Seltenheit mehr. Sowohl mobil als auch stationär werden Geräte wie das Messgerät LAVEG verwendet, um Messungen verlässlich vorzunehmen und Geschwindigkeitsüberschreitungen aufzudecken und nach dem Bußgeldkatalog zu sanktionieren. Wie die Messung mit dem Fernglas genau funktioniert, wie zuverlässig das Lasermessgerät ist und welche Fehlerquellen der LAVEG vorweisen kann, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
FAQ: Das Wichtigste zum LAVEG
Hierbei handelt es sich um ein mobiles Messgerät, welches Laserstrahlen nutzt. Da keine Aufzeichnung der Geschwindigkeitsmessung erfolgt, müssen die Verkehrssünder anschließend aus dem Verkehr gezogen werden.
Informationen zu möglichen Ursachen von Fehlmessungen finden Sie hier.
Grundsätzlich können Sie gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen einen Einspruch einlegen. Erfolgversprechend kann dies ggf. bei Messfehlern sein.
Inhalt:
Ist der Laser auch ein Blitzer?

Das Messgerät LAVEG von der Firma Jenoptik stellt eine weitere Form der mobilen Lasermessung dar. Die Abkürzung LAVEG steht dabei für „Laser Velocity Guard“.
Die Messung der Geschwindigkeit durch das Gerät LAVEG läuft ähnlich wie bei anderen Lasermessgeräten auch ab: Durch die Aussendung von Lichtstrahlen, die vom Fahrzeug auf der Straße reflektiert werden, kann die Entfernung des Autos oder LKW und daraus resultierend die Geschwindigkeit errechnet werden.
Das geschieht bei der Messung durch die Veränderung der Laufzeit der Lichtsignale. Überschreitet das kontrollierte Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit, so muss der Fahrer allerdings direkt durch die Polizeibeamten angehalten werden.
Denn: Eine Video- bzw. Fotodokumentation der Messung vom Fahrzeug ist durch den LAVEG nicht möglich. Vielmehr muss ein Protokoll der Geschwindigkeitsmessung angefertigt werden, auf dem das Messgerät verzeichnet ist.
Treten Fehler bei der Messung der Geschwindigkeit mit dem LAVEG auf?

Auch die Lasermessung mit dem LAVEG ist nicht vor Messfehlern gefeit. Wie beispielsweise beim TraffiPatrol auch sorgen mehrere Fahrzeuge auf der Fahrbahn, eine fehlende Eichung oder de-justierte Optik des Geräts sowie ein von der 0-Grad-Vorgabe abweichender Messwinkel dafür, dass die Geschwindigkeitsmessung verfälschen kann.
Letzteres kann allerdings eher dazu führen, dass eine Geschwindigkeitsübertretung zugunsten des Fahrers nicht erkannt wird.
Auch die Zuordnung der Fahrzeuge und Messungen durch das Gerät kann misslingen. In solch einem Fall ist es sinnvoll, einen Anwalt für Verkehrsrecht zurate zu ziehen. Denn dieser kennt sich am besten mit möglichen Fehlerquellen des LAVEG aus und kann Sie beraten, wenn Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aufgrund der Geschwindigkeitsmessung erheben wollen.
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