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Geschwindig­keitsmessung mit und ohne Blitz: Diese Geräte sind im Einsatz

Wie funktioniert eine Geschwindigkeitsmessung? Wir klären Sie auf.
Wie funktioniert eine Geschwindigkeitsmessung? Wir erklären es Ihnen.

Ob mobile oder stationäre Geschwindigkeitsmessung – die Polizei kennt verschiedene Methoden und Geräte, um die Geschwindigkeit von einem Auto zu messen. Im Folgenden möchten wir Ihnen Blitzgeräte für die Geschwindigkeitsmessung, Richtlinien für deren Nutzung sowie Genaueres zur Technik erläutern.

Methoden der Polizei: Geschwindigkeitsmessung mit Laser, Radar und Co.

Nicht immer ist ein Geschwindigkeitsmessgerät auch ein Blitzer. In manchen Fällen setzen die Ordnungshüter eine Kamera zur Geschwindigkeitsmessung ein. Erst bei der späteren Auswertung der Aufzeichnungen können dann Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Insgesamt gibt es folgende Messverfahren:

Um bei einem Pkw die Geschwindigkeit messen zu können, ist ein geeichtes Messgerät nötig.
Um bei einem Pkw die Geschwindigkeit messen zu können, ist ein geeichtes Messgerät nötig.
  • Mit Radar: Vom Gerät ausgehende elektromagnetische Wellen treffen auf ein Fahrzeug und werden von diesem reflektiert. Dabei verändert sich die Frequenz (Doppler-Effekt). Anhand der Veränderung kann das Messgerät die Geschwindigkeit ermitteln. Beispiele: Multanova 6F, Traffipax Speedophot.
  • Mit Laser: Statt elektromagnetischer Wellen sendet ein Lasermessgerät (z. B. Laserpistole) Lichtimpulse in schneller Abfolge aus. Auch diese werden vom Fahrzeug reflektiert. Je näher das Fahrzeug kommt, desto kürzer ist der Weg, den das Licht zurücklegt. Die eigentliche Geschwindigkeitsmessung beruht hier also auf der Weg-Zeit-Berechnung. Beispiele: Riegl FG 21-P, Leivtec XV3.
  • Mit Induktionsschleifen oder Piezosensoren: In regelmäßigen Abständen unter der Fahrbahn verbaut nehmen die druckempfindlichen Sensoren ein darüberfahrendes Auto wahr. Das damit verbundene Geschwindigkeitsmessgerät kann anhand der Zeit, die das Fahrzeug benötigt, die Strecke zurückzulegen, die Geschwindigkeit feststellen. Beispiele: Traffiphot S, Traffipax TraffiStar S 330.
  • Mit Lichtschranken: Auch dieses Messverfahren basiert auf der Weg-Zeit-Berechnung. Anders als bei den Piezosensoren kommen aber sog. Lichtschranken (im rechten Winkel zur Fahrbahn) zum Einsatz. Diese werden unterbrochen, sobald ein Fahrzeug hindurchfährt. Beispiel: ESO ES 3,0.
  • Geschwindigkeitsmessung per Videonachfahrsystem: Die Messbeamten folgen dem vermeintlich zu schnell fahrenden Kfz. Das Geschwindigkeitsmessgerät ist bereits im Fahrzeug der Beamten verbaut. Beispiel: ProVida 2000.
Eine sogenannte Geschwindigkeitsmesstafel kann zwar die Geschwindigkeit messen, wenn ein Auto sich nähert, blitzen tut sie allerdings nicht. Meist am Ortseingang platziert, soll die Anzeige Autofahrer lediglich darauf hinweisen, wie schnell sie unterwegs sind. Liegt der Wert über der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit, mahnt meist ein roter trauriger Smiley, vom Gas zu gehen.

Toleranzabzug bei der Geschwindigkeitsmessung: Wie viel Toleranz wird gewährt?

Weil kein Geschwindigkeitsmessgerät perfekt ist, muss Toleranz gewährt werden.
Weil kein Geschwindigkeitsmessgerät perfekt ist, muss Toleranz gewährt werden.

Weil grundsätzlich nie von einer absoluten Unfehlbarkeit der Geräte auszugehen ist, wird nach jeder Geschwindigkeitsmessung ein Toleranzabzug gewährt. Das bedeutet, dass von dem gemessenen Wert ein kleiner Anteil abgezogen wird. Dieser ist von der Geschwindigkeit abhängig und kann je nach Gerät unterschiedlich hoch sein. Für gewöhnlich gilt:

  • Bis 100 km/h: Es werden 3 km/h von der festgestellten Geschwindigkeit abgezogen.
  • Ab 100 km/h: Der Abzug beläuft sich auf 3 Prozent.

Es ist allerdings so, dass diese (Geräte-)Toleranz bei einer Geschwindigkeitsmessung per Video bzw. Nachfahren wesentlich höher anzusetzen ist. Im Einzelfall hat ein Gericht darüber zu entscheiden. Der Rechtsprechung zufolge wurden vereinzelt schon Toleranzwerte von 5 km/h (bzw. 5 Prozent) oder mehr gewährt.

Zusätzlich gibt es noch die sog. Geschwindigkeitstoleranz. Diese beträgt bundesweit 5 km/h. Die Polizei kann so nur einschreiten, wenn ein Fahrzeug nach Abzug der Gerätetoleranz mit mindestens 5 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fährt.

Richtlinien für jede Geschwindigkeitsmessung

Um Fehlern vorzubeugen, müssen sich die Ordnungshüter an eine Reihe von Regeln halten, bevor sie damit beginnen können die Geschwindigkeit zu ermitteln. Besonders wenn mit einem mobilen Gerät gemessen wird, ist es wichtig, dass dieses zuvor korrekt aufgestellt und in Betrieb genommen wurde, sonst kann es zu fehlerhaften Messungen kommen.

Die mobile Geschwindigkeitsmessung kann fehlerhaft sein, wenn das Messpersonal nicht entsprechend geschult ist.
Die mobile Geschwindigkeitsmessung kann fehlerhaft sein, wenn das Messpersonal nicht entsprechend geschult ist.

Außerdem spielt es eine Rolle, wo der Blitzer zum Einsatz kommt. Zwischen Temposchild und Messgerät muss ein bestimmter Abstand bestehen. Die Geschwindigkeitsmessung darf in der Regel nicht unmittelbar hinter dem Tempo- oder Ortsschild erfolgen.

Allerdings legen die Bundesländer diesen Abstand selbst fest. In Berlin müssen zwischen Schild und Blitzer mindestens 75 Meter liegen (150 Meter, wenn es sich um ein Ortsschild handelt). Der Großteil der Länder schreibt einen Abstand von 150 Metern vor, Thüringen und Bayern sind mit 200 Metern Mindestabstand am großzügigsten.

Des Weiteren gelten folgende Regeln:

  • Die Beamten müssen ein Messprotokoll bei jeder Geschwindigkeitsmessung führen.
  • Das Messpersonal muss entsprechend geschult sein.
  • Die Messgeräte müssen geeicht sein und über die Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) verfügen.
  • Es ist darauf zu achten, dass das Gerät den Angaben des Herstellers entsprechend aufgestellt und verwendet wird.
  • Vor der Geschwindigkeitsmessung muss das Messgerät getestet werden (Funktionstest).

Die einzelnen Bundesländer können noch weitere Bestimmungen festlegen, beispielsweise ob privates Messpersonal oder Hilfskräfte eingesetzt werden dürfen (zur technischen Unterstützung gestattet dies z. B. Hessen).

Geschwindigkeitsmessung aus fahrendem Auto – darf die Polizei das? Ja, wenn das Messgerät für die Geschwindigkeit im Fahrzeug verbaut und geeicht ist. Außerdem ist es meist nur üblich, aus einem fahrenden Auto die Geschwindigkeit zu messen, wenn es um sehr hohe Überschreitungen geht. Bei geringen Tempoverstößen lässt sich so eine Messung in der Regel nicht verwerten.

Geschwindigkeitsmessgeräte im Überblick

Wie die einzelnen Messgeräte funktionieren, veranschaulicht nachfolgende Übersicht:

Die Übersicht zeigt Blitzer und ihre Funktionsweisen.
Die Übersicht zeigt Blitzer und ihre Funktionsweisen.

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