RATGEBER

Laser-Technik: Geschwindigkeits­messung mit Pistole & Co

Ein Laser kann zur Messung der Geschwindigkeit verwendet werden.
Ein Laser kann zur Messung der Geschwindigkeit verwendet werden.

Verkehrsschilder und die Straßenverkehrsordnung (StVO) geben genau vor, wie schnell Kfz-Fahrer auf deutschen Straßen unterwegs sein dürfen. Da eine nicht angepasste Geschwindigkeit im Straßenverkehr eine große Gefahr darstellt, überwachen Blitzer den Verkehr und sollen Fahrer so von Geschwindigkeitsüberschreitungen abhalten. Es gibt verschiedene Geschwindigkeitsmessgeräte, welche auf unterschiedlicher Technik basieren. Oft eingesetzt wird die Laser-Geschwindigkeitsmessung.

Wie funktioniert die Lasermessung bei der Geschwindigkeitsüberwachung?

Lasergeschwindigkeitsmessgeräte nutzen, wie der Name schon sagt, Lasertechnik. Das Gerät sendet Lichtimpulse aus. Diese werden von einem vorbeifahrenden Fahrzeug reflektiert und kommen wieder am Gerät an. Aus den dabei gesammelten Daten kann die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt werden.

Die mit einem Laser durchgeführte Geschwindigkeitsmessung erfolgt häufig mobil. Die Polizei lasert dabei oftmals mit einem Handgerät, welches auch Pistole genannt wird. Des Weiteren kann ein mobiles Gerät auf einem Stativ angebracht werden, welches dann am Straßenrand aufgestellt wird. Die folgenden Messgeräte gehören zu der genannten Kategorie:

  • Laser Patrol
  • LAVEG
  • LTI 20.20 TS/KM
  • LR 90-235/P
  • FG 21-P
  • TraffiPatrol

Beachten Sie: Auch wenn diese Geräte häufig Laser-Blitzer genannt werden, so handelt es sich bei den meisten Modellen nicht um Blitzer. Bei der mobilen Geschwindigkeitskontrolle mit Laser löst meist nämlich keine Kamera aus, dementsprechend wird auch kein Blitzerfoto hergestellt. Vielmehr muss der überführte Temposünder entweder sofort angehalten werden oder aber es wird ein Messprotokoll erstellt, auf Grundlage dessen dann ein Bußgeldbescheid ergeht.

Ein Laser zur Messung der Geschwindigkeit kann jedoch auch in eine sogenannte Blitzer-Säule eingebaut werden. Dabei handelt es sich meist um das Gerät PoliScan Speed. Die Säule steht fest am Straßenrand und überwacht den Verkehr. Dabei ist es auch möglich, dass von einem Standort aus gleichzeitig beide Fahrtrichtungen kontrolliert werden. Im Gegensatz zu den Laserpistolen stimmt hier der Name „Laser-Blitzer“: Der PoliScan Speed verfügt über Kameras, die ein Blitzerfoto machen, wenn jemand zu schnell vorbeifährt.

Sind Laserstörer erlaubt?

Laser und Radar sind zwei unterschiedliche Techniken, mit denen Blitzer arbeiten können.
Laser und Radar sind zwei unterschiedliche Techniken, mit denen Blitzer arbeiten können.

Im Handel können Interessierte sogenannte Laserstörer erwerben. Wie der Name schon sagt, können diese Geräte die ausgesendeten Lichtimpulse stören, so dass eine Tempomessung nicht möglich ist.

Beachten Sie jedoch, dass Sie ein solches Gerät zwar besitzen, aber weder während der Fahrt benutzen noch betriebsbereit mitführen dürfen. Bei Verstößen drohen ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Des Weiteren können die Beamten das Gerät einziehen und zerstören.

Welche Fehler können bei der Geschwindigkeitsmessung mit Laser auftreten?

Eine mit Laser durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ist nicht immer frei von Fehlern. Es kann dabei durchaus zu Unregelmäßigkeiten kommen. Wird eine Laserpistole zur Geschwindigkeitsmessung verwendet, so sind die Fehlerquellen besonders groß. Der Polizeibeamte muss entsprechend geschult sein und das Handgerät korrekt halten sowie sachgemäß bedienen.

Des Weiteren darf das Messprotokoll keine Lücken enthalten. Zudem müssen vor der eigentlichen Messung nachweislich Tests durchgeführt werden und das Gerät muss geeicht sein. Werden all diese Regeln nicht eingehalten, ist ein Bußgeldbescheid anfechtbar. Auch bei der stationären Laser-Geschwindigkeitsmessung kann es zu Fehlern kommen. Das Gerät muss korrekt aufgestellt und geeicht sein

Haben Sie Bedenken, dass bei der Geschwindigkeitsmessung mit Laser alles mit rechten Dingen zuging? In diesen und weiteren Fällen haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Benötigen Sie dabei Hilfe, kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen.

Bildnachweise: shutterstock.com/Michal Kalasek, istockphoto.com/Fontanis

c