RATGEBER

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Um Unfälle im Straßenverkehr möglichst zu vermeiden, wurden gewisse Regeln eingeführt, an die sich sowohl Auto- als auch Radfahrer und Fußgänger halten müssen. Diese Regeln steigern die Sicherheit im Straßenverkehr ungemein, sodass die Unfallgefahr minimiert wird. Allerdings gibt es immer wieder Autofahrer, die diese Vorgaben missachten und über rote Ampeln brettern, die Vorfahrt anderer Autos missachten oder die Geschwindigkeit stark überschreiten.

FAQ: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Wie genau läuft die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ab?

Bei dieser Methode folgt die Polizei einem Fahrzeug über eine festgelegte Mindeststrecke in konstantem Abstand und liest die Geschwindigkeit am eigenen, geeichten Tachometer ab. Hier können Sie mehr dazu nachlesen, wie die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren funktioniert.

Welche Toleranz wird abgezogen?

Der Toleranzabzug beträgt 5 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h. Liegt das Tempo darüber, werden 5 Prozent abgezogen.

Können Messfehler auftreten?

Messfehler entstehen meist durch einen ungleichmäßigen Abstand. Zusätzlich können eine zu kurze Messstrecke, schlechte Sicht oder technische Abweichungen des polizeilichen Tachometers das Ergebnis verfälschen. Weitere Informationen haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.

Weiterführende Ratgeber finden Sie hier:

Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung im Detail?

Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren kann die Kontrolle auf drei verschiedene Wege erfolgen.
Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren kann die Kontrolle auf drei verschiedene Wege erfolgen.

An Radaranlagen ist wohl jeder Autofahrer bereits vorbeigefahren und konnte dabei froh sein, wenn diese zu jener Zeit nicht eingeschaltet waren. Eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren lässt sich allerdings selten im fließenden Verkehr entdecken.

Denn hierbei kommen Polizei- oder Zivilfahrzeuge zum Einsatz, die mithilfe eines eingebauten Messgeräts die Geschwindigkeit vorausfahrender Fahrzeuge messen können.

Um den Verkehrssünder auch überführen zu können, wird eine Videoaufnahme der Geschwindigkeitsüberschreitung mitgeschnitten.

Dabei können drei unterschiedliche Wege der Messung unterschieden werden:

  1. Vor der Messung wird eine bestimmte Messstrecke abgesteckt, auf der das Fahrzeug der Beamten unterwegs ist. Fährt ein Fahrzeug schneller als das der Beamten und überholt letzteres sogar, beginnt die Videomessung.
  2. Hier sind Anfang und Ende der Strecke bekannt. Beide Messpunkte werden durch Markantes am Straßenrand festgelegt. Wird die Geschwindigkeits­messung durch Nachfahren erledigt, muss ein immer gleicher Abstand zwischen Messfahrzeug und zu kontrollierendem Auto herrschen, da sonst die Messung verfälscht wird.
  3. Diese Möglichkeit ähnelt der zweiten, allerdings ist kein gleichbleibender Abstand nötig, sondern es wird im Anschluss die Durchschnittsgeschwindigkeit des Fahrzeugs errechnet.

Sind Fehlmessungen beim Nachfahren möglich?

Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren wird durch ein Polizeifahrzeug oder einen Zivilwagen durchgeführt.
Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren wird durch ein Polizeifahrzeug oder einen Zivilwagen durchgeführt.

Auch bei dieser Art der Geschwindigkeitsmessung kann es zu Messfehlern kommen, die die Geschwindigkeitsaufzeichnung und den darauf basierenden Bußgeldbescheid anfechtbar machen können.

In solch einem Fall ist es möglich, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Erfolg hat. Aber welche Fehler können auftreten?

  • Tachometer nicht geeicht: Ist die Anzeige der Geschwindigkeit nicht richtig eingestellt bzw. das Tachometer nicht geeicht, so kann die Messung unter Umständen nicht wahrheitsgetreu dargestellt werden. Weist das Tachometer keine gültige Eichung auf, kann ein Toleranzabzug von 20 % nötig sein, um die Messung beim betroffenen Fahrzeug gelten zu lassen.
  • Abstand: Ist der Abstand nicht gleichbleibend – zumindest bei zweien der oben genannten Messvarianten – so kann die Geschwindigkeitsüberschreitung ebenfalls nicht mehr zweifelsfrei angegeben werden.
  • Messtrecke: Die festgelegte Messstrecke muss eine bestimmte Länge haben, die nicht unterschritten werden sollte. Als Richtwert gilt dabei normalerweise eine Strecke von mindestens 300 Metern.

Welcher Toleranzabzug muss geleistet werden?

Die Messstrecke muss mindestens 300 Meter lang sein, bevor die Messung gültig ist.
Die Messstrecke muss mindestens 300 Meter lang sein, bevor die Messung gültig ist.

Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren muss eine Toleranz vom gemessenen Wert abgezogen werden, bevor eine Sanktionierung mit Bußgeldern, Punkten und sogar einem Fahrverbot erfolgen kann.

Anders als beispielsweise bei Radaranlagen ist das ein Wert von 5 km/h bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von unter 100 km/h und 5 % bei einer höheren Geschwindigkeit.

Beachten Sie: Neben der Geschwindigkeitskontrolle kann über das Videonachfahrsystem auch ein Verstoß gegen den richtigen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug festgestellt werden.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Auf sos-verkehrsrecht.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Bußgeldverfahren und Einsprüchen.