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CG-P50E: Videomesssystem zur Aufdeckung von Verstößen

CG-P50E: Die Messung erfolgt per Videosystem.
CG-P50E: Die Messung erfolgt per Videosystem.

Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr sind – nicht nur in Deutschland – an der Tagesordnung. Um unbeteiligte Verkehrsteilnehmer vor solchen Verkehrssündern zu schützen und die Sicherheit im Verkehr zu unter­stützen, werden deshalb immer öfter Kontrollen eingerichtet. Ob mittels Laser, Lichtschranke oder Radargerät: Egal welche Methode der Messung zugrunde liegt, das oberste Ziel aller ist es, Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten aufzudecken.

FAQ: CG-P50E

Was ist der CG-P50E?

Es handelt sich dabei um eine Videostoppuhr, durch welche die gefahrene Geschwindigkeit eines Kfz ermittelt werden kann.

Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung per CG-P50E?

Der CG-P50E wird per Videosystem beim Nachfahren eingesetzt. Hier können Sie genau nachlesen, welches Messverfahren beim CG-P50E angewendet wird.

Welche Messfehler können auftreten?

Die Messfehler können variieren. Wie es beim CG-P50E zu Fehlmessungen kommen kann, erfahren Sie hier.

Messmethode mit Videostoppuhr

Die CG-P50E ist eine Videostoppuhr, die allerdings die genauen Zeiten gar nicht erfasst.
Die CG-P50E ist eine Videostoppuhr, die allerdings die genauen Zeiten gar nicht erfasst.

Die Videostoppuhr JVC/Piller CG-P50E gilt als eine dieser Methoden zur Messung der Geschwindigkeit. Aber wie funktioniert sie genau? Und welche Kritik üben Experten an diesem Modell der Uhr zur Geschwindigkeitsüberwachung?

Der Straßenverkehr wird bei diesem System durch Nachfahren mit einer Kamera aufgezeichnet. Diese Bilder werden an einen Rekorder weitergeleitet. Zwischen diesen beiden Geräten ist die CG-P50E geschaltet, der dafür sorgt, dass das Video eine Zeitangabe erhält.

Vorher müssen auf der Fahrbahn Referenzlinien angebracht worden sein. So kann durch die Videoaufnahme und die Zeiteinblendung durch die CG-P50E dann die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ermittelt werden, die im Video aufgezeichnet wurden.

Kritik an der Messmethode des JVC/Piller CG-P50E

Trägt die CG-P50E ihren Namen zu Unrecht? Eine Stoppuhr ist gar nicht gekoppelt.
Trägt die CG-P50E ihren Namen zu Unrecht? Eine Stoppuhr ist gar nicht gekoppelt.

Seit dem Jahr 2007 ist das Messgerät – bzw. die sogenannte Videostoppuhr – oft Basis von Diskussionen über die Glaubwürdigkeit der Messungen.

Den Stein ins Rollen brachte der Sachverständige Stephan Wietschorke, der einen Versuch mit der CG-P50E ausführte. Hierbei kam heraus, dass die Videostoppuhr ihren Namen eigentlich zu Unrecht trägt.

Denn: Im CG-P50E ist gar keine Uhr vorhanden, sondern die Zeit wird mittels Anzahl der Bilder pro Sekunde ermittelt. Aus diesem Grund kann es zu Ungenauigkeiten in der Zeitmessung kommen: Messfehler sind die Folge. Diese können einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich machen. Aber welche Fehler können vorkommen?

Messfehler bei der JVC/Piller CG-P50E

Die bereits erwähnten Ungenauigkeiten sorgen allerdings nicht immer dafür, dass eine Messung auch ungültig wird. Denn: Die zeitlichen Erfassungsabweichungen erzeugen zwar andere Messwerte, allerdings kann dieses Problem durch eine höhere Toleranz ausgeglichen werden. Diese sollte allerdings auch eingehalten werden, da bei einem herkömmlichen Toleranzabzug von 3 km/h bzw. 3 % die Messung anfechtbar sein kann.

Zusätzlich können andere Fehler bei der CG-P50E wie ein Nichteinhalten der festgelegten Fahrbahnmarkierungen oder eine nicht geeichte Videokamera zur Ungültigkeit der Messung und Anfechtbarkeit des Bußgeldbescheides – inklusive der möglichen Punkte in Flensburg oder einem Fahrverbot laut Bußgeldkatalog – führen.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Auf sos-verkehrsrecht.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Bußgeldverfahren und Einsprüchen.

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