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Videonachfahrsystem: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Die Polizei setzt bei der Geschwindigkeitsmessung unter anderem auch auf das Videonachfahrsystem.
Die Polizei setzt bei der Geschwindigkeitsmessung unter anderem auch auf das Videonachfahrsystem.

Im Jahr 2017 wurden laut Angaben des Statistischen Bundesamtes mehr als 45.000 Unfälle, bei denen es zu einem Personenschaden kam, durch eine nicht angepasste Geschwindigkeit ausgelöst. Die Geschwindigkeitsüberwachung mit Blitzern & Co soll Raser ausbremsen und so für mehr Sicherheit auf deutschen Straßen sorgen. Neben dem Einsatz von herkömmlichen Radarfallen gibt es noch weitere Möglichkeiten der Geschwindigkeitsmessung. Die Polizei kann auch auf ein sogenanntes Videonachfahrsystem zurückgreifen.

Wie funktioniert ein Videonachfahrsystem?

Ein herkömmlicher Blitzer steht an einem bestimmten Standort, oft am Straßenrand, und überwacht dort, ob Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhalten. Dabei kann die Polizei unter anderem auf Laser- oder Radartechnik zurückgreifen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Induktionsschleifen in die Fahrbahn einzubringen.

Weniger gut zu erkennen ist der Einsatz von einem sogenannten Videonachfahrsystem. Hierbei handelt es sich um die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren. Die Polizei verwendet dafür Fahrzeuge, die mit einem entsprechenden System ausgestattet sind. Meist besteht dies aus Videokameras, einer Steuereinheit sowie Sensoren, welche die Raddrehzahl messen. Damit ist eine mobile Geschwindigkeitsmessung möglich.

Das mit einem Videonachfahrsystem ausgestattete Fahrzeug fährt in einem gewissen Abstand hinter einem anderen her. Dabei ist die Videokamera eingeschaltet. Auf dem Bildschirm lassen sich Daten zu zurückgelegtem Weg und verstrichener Zeit erkennen. Anhand dieser Daten lässt sich eine Durchschnittsgeschwindigkeit errechnen.

Welches Videonachfahrsystem genutzt wird, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt unterschiedliche Modelle und Anbieter. Zu den bekanntesten Geräten gehören die Folgenden:

  • ProViDa 2000 (Police-Pilot-System)
  • JVC/Piller CG-P50E

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren: Auch ohne Video möglich

Hat das Videonachfahrsystem eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, droht ein Bußgeldbescheid.
Hat das Videonachfahrsystem eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, droht ein Bußgeldbescheid.

Es wird nicht zwingend ein Videonachfahrsystem benötigt, um die Geschwindigkeit durch Nachfahren zu messen. Grundsätzlich kann die Polizei auch die Geschwindigkeit eines vorausfahrenden Fahrzeugs dadurch feststellen, dass der eigene Tachometer abgelesen wird. Es müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Messung verwertbar ist:

  • Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren muss die Messstrecke lang genug und möglichst gerade sein.
  • Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug darf nicht zu groß sein.
  • Um Messungenauigkeiten auszugleichen, muss ein bestimmter Toleranzabzug vorgenommen werden. Dabei ist entscheidend, ob der Tachometer lediglich justiert oder gültig geeicht ist.

Messung durch Nachfahren: Welche Fehler können auftreten?

Bei der Messung durch ein Videonachfahrsystem kann es durchaus zu Fehlern kommen. Werden die Geräte nicht richtig und regelmäßig geeicht und gewartet, so kann es zu Verfälschungen kommen. Des Weiteren muss das Polizeifahrzeug einen möglichst gleichbleibenden Abstand zum vorausfahrenden Kfz einhalten. Halten sich die Beamten nicht daran, kann es dazu führen, dass die Geschwindigkeit als zu hoch eingeschätzt wird. Auch eine falsche Bedienung durch die Beamten kann entsprechende Folgen haben.

Wann lohnt sich nach der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ein Einspruch? Diese Frage stellen sich viele Betroffene, die einen Bußgeldbescheid erhalten und nun mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot rechnen müssen. Grundsätzlich ist über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nachzudenken, wenn Sie von einer Fehlmessung durch ein Videonachfahrsystem ausgehen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dazu näher beraten.

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