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LEIVTEC XV2: Infrarottechnik spürt Ordnungswidrigkeiten auf

Auch die LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH bietet Lasermessgeräte für Geschwindigkeitskontrollen an.
Auch die LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH bietet Lasermessgeräte für Geschwindigkeitskontrollen an.

Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr können mit vielen verschiedenen Methoden aufgezeichnet werden. Neben Radaranlagen und Lichtschranken kann die Geschwindigkeit auch per Lasermessung kontrolliert werden. Aber wie genau sind diese Messungen? Können Fehler auftreten?

FAQ: Das Wichtigste zum LEIVTEC XV2?

Wie misst der LEIVTEC XV2?

Für die Geschwindigkeitsmessung setzt dieser Blitzer Infrarotstrahlen ein.

Wo kommt der LEIVTEC XV2 zum Einsatz?

Da es sich bei dem Messgerät um einen mobilen Blitzer handelt, ist der Einsatz an verschiedenen Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen möglich.

Welche möglichen Fehlerquellen sind beim LEIVTEC XV2 bekannt?

Eine Auflistung möglicher Ursachen für Messfehler finden Sie hier.

LEIVTEC XV2: Funktionsweise der Geschwindigkeitsmessung

Der LEIVTEC XV2 deckt Verkehrs­verstöße durch Infrarottechnik auf.
Der LEIVTEC XV2 deckt Verkehrs­verstöße durch Infrarottechnik auf.

Fährt ein Fahrzeug zu schnell und kann der Fahrer durch das Gerät überführt werden, so sind oft ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot fällig. Ein Gerät, das die Geschwindigkeit mithilfe von Infrarottechnik misst, ist der LEIVTEC XV2.

Fährt ein Fahrzeug in den Kontrollbereich ein, so sendet das Messgerät mehrere Infrarotstrahlen aus. Diese werden reflektiert und vom Empfangssensor registriert, sodass sich die Laufzeit der Strahlung ergibt. Diese wird halbiert und mit der Lichtgeschwindigkeit multipliziert.

Hieraus ermittelt sich die Entfernung, aus der dann die gefahrene Geschwindigkeit des Autos errechnet werden kann. Der LEIVTEC XV2 gilt insofern als Laser-Blitzer, da eine Videodokumentation des Messgeräts die Ordnungswidrigkeit aufzeichnen kann.

Messfehler beim LEIVTEC XV2

Ein Einspruch gegen die Messung vom LEIVTEC XV2 kann sich lohnen, wenn Messfehler vorliegen.
Ein Einspruch gegen die Messung vom LEIVTEC XV2 kann sich lohnen, wenn Messfehler vorliegen.

Das Messgerät, das von der LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH hergestellt wird, weist genau wie alle anderen Messgeräte potenzielle Fehler auf, die die Messungen verfälschen und einen Bußgeldbescheid anfechtbar machen können.

Aber welche sind das genau? Im Folgenden sollen einige der häufigsten Fehler kurz aufgezeigt werden:

  • Falscher Winkel zu Fahrbahn: Wie bei anderen Messgeräten auch muss der LEIVTEC XV2 zur optimalen Ausrichtung im 0-Grad-Winkel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Das ist allerdings nur selten möglich. Abweichende Geschwindigkeiten während der Messung sind bei anderen Winkeln die Folge.
  • Mehrere Fahrzeuge: Befinden sich mehrere Fahrzeuge auf der Straße im gleichen Messbereich, darf die Messung durch den LEIVTEC XV2 nicht ausgewertet werden.
  • Fehlende Eichung: Ist das Messgerät nicht richtig geeicht, können Fehlmessungen die Folge sein. Der Eichtermin ist dem Eichschein zu entnehmen und muss eingehalten werden, damit die Geschwindigkeitsmessung auch ausgewertet werden kann.

Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn einer der oben genannten Messfehler vorliegt. Wenden Sie sich dazu am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Auf sos-verkehrsrecht.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Bußgeldverfahren und Einsprüchen.

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