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Laser Patrol: Lasermessgerät von Jenoptik

Der Laser Patrol von Jenoptik kann Geschwindigkeitsverstöße per Lasermessung erfassen.
Der Laser Patrol von Jenoptik kann Geschwindigkeitsverstöße per Lasermessung erfassen.

Die Firma Jenoptik stellt nicht nur Radaranlagen her, sondern hat sich auch auf die Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr mithilfe von Lasertechnik spezialisiert. Eines dieser Lasermessgeräte ist der Laser Patrol, der mithilfe von Laserstrahlen Geschwindigkeiten von Fahrzeugen messen kann. Aber wie funktioniert der Laser Patrol genau? Welche Fehlerquellen weist der Jenoptik-Laser auf?

FAQ: Das Wichtigste zu Laser Patrol

Was ist Laser Patrol?

Hierbei handelt es sich um ein mobiles Messgerät, mit dem sich Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellen lassen.

Welche Fehlerquellen gibt es bei Laser Patrol?

Eine fehlende Eichung kann eine häufige Fehlerquelle beim Laser Patrol sein. Weitere Informationen zu den Ursachen von Messfehlern finden Sie hier.

Wie kann ich gegen eine Fehlmessung vorgehen?

Grundsätzlich können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Dafür haben Sie nach dem Erhalt zwei Wochen Zeit.

Wie funktioniert der Laser Patrol?

Der Laser Patrol wird von der Firma Jenoptik hergestellt und deckt Verstöße durch Lichtsignale auf.
Der Laser Patrol wird von der Firma Jenoptik hergestellt und deckt Verstöße durch Lichtsignale auf.

Durch die Ahndung von Verstößen und die Bestrafung nach dem Bußgeldkatalog durch Bußgelder und Punkte soll die Sicherheit im Verkehr verbessert werden.

Die Lasermessung zur Aufdeckung von Geschwindigkeitsverstößen funktioniert folgendermaßen: Das Sendegerät – also der Laser Patrol – schickt mehrere Lichtsignale aus, die auf das ankommende Fahrzeug auf der Fahrbahn treffen.

Durch die Laufzeit der Lichtimpulse, die diese vom Aussenden bis zum Empfang benötigen, wird mithilfe der Lichtgeschwindigkeit die Entfernung zum Fahrzeug errechnet. Da sich diese je nach Laufzeit der Lichtsignale verändert, kann daraus die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt werden.

Der Laser Patrol ist allerdings kein Laser, der als Blitzer agieren kann, indem er Fotos oder Videos aufnimmt. Lediglich die direkte Kontrolle durch Polizeibeamte kann dazu führen, dass der Geschwindigkeitsverstoß sanktioniert wird.

Sind Messfehler beim Laser Patrol zu erwarten?

Werden durch das Lasermessgerät Laser Patrol Verstöße aufgedeckt, kann das teuer werden.
Werden durch das Lasermessgerät Laser Patrol Verstöße aufgedeckt, kann das teuer werden.

Jede Geschwindigkeitsmessung durch Geräte – egal ob Radaranlagen, Lichtschranken oder Laser – kann Fehlerquellen vorweisen, die eine erfolgte Messung ungültig machen können.

Beim Laser Patrol haben sich besonders folgende Fehler herauskristallisiert:

  • Mehrere Fahrzeuge auf der Fahrbahn verfälschen die Messung, da die Geschwindigkeit so nicht richtig und fehlerfrei einem bestimmten Auto zugeordnet werden kann. In der Regel sollten deshalb nur einzelne Fahrzeuge im Messbereich sein, damit die Messung des Laser Patrol uneingeschränkt gültig sein kann.
  • Eine fehlende Eichung beim Messgerät kann die Messgenauigkeit beeinflussen. Aus diesem Grund sollte immer der im Eichschein angegebene Termin eingehalten werden, um die Exaktheit der Geschwindigkeitsmessung zu gewährleisten.
  • Testmessungen sind wichtig, damit unter anderem die Zieloptik genau justiert werden kann. Bleiben solche Messungen aus, kann die Angabe der Geschwindigkeitsmessung dem Fahrzeug nicht richtig zugeordnet werden.

Liegt ein solcher Fehler bei der Messung der Geschwindigkeit oder am Messgerät vor, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich verlaufen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht, wenn Sie sich bei der Erhebung des Einspruchs nicht sicher sind.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Auf sos-verkehrsrecht.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Bußgeldverfahren und Einsprüchen.

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