RATGEBER

Bußgeldkatalog für den Bus: Regeln für das große Gefährt

Der Bußgeldkatalog für den Bus regelt neben der Geschwindigkeit auch Ruhezeiten und die maximale Beladung.
Der Bußgeldkatalog für den Bus regelt neben der Geschwindigkeit auch Ruhezeiten und die maximale Beladung.

Bußgeldkatalog für den Bus: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Verstoß (innerorts)Buß­geldPunk­teFahrverbot
bis 10 km/h40 €
11-15 km/h60 €
16-20 km/h160 €1
21-25 km/h175 €1
26-30 km/h235 €21 Monat
31-40 km/h340 €21 Monat
41-50 km/h560 €22 Monate
51-60 km/h700 €23 Monate
mehr als 60 km/h800 €23 Monate
... mit Fahrgästen
bis 10 km/h70 €
11-15 km/h120 €1
16-20 km/h320 €1
21-25 km/h360 €21 Monat
26-30 km/h480 €21 Monat
31-40 km/h640 €22 Monate
41-50 km/h800 €23 Monate
51-60 km/h900 €23 Monate
mehr als 60 km/h950 €23 Monate

Bußgeldkatalog für den Bus: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Verstoß (außerorts)Buß­geldPunk­teFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11-15 km/h50 €
16-20 km/h140 €1
21-25 km/h150 €1
26-30 km/h175 €1
31-40 km/h255 €21 Monat
41-50 km/h480 €21 Monat
51-60 km/h600 €22 Monate
mehr als 60 km/h700 €23 Monate
... mit Fahrgästen
bis 10 km/h60 €
11-15 km/h70 €
16-20 km/h240 €1
21-25 km/h280 €1
26-30 km/h400 €21 Monat
31-40 km/h560 €21 Monat
41-50 km/h700 €22 Monate
51-60 km/h800 €23 Monate
mehr als 60 km/h900 €23 Monate

Bußgeldkatalog für den Bus: Überladung

VerstoßSanktion FahrerSanktion Halter
mehr Fahrgäste als erlaubt befördert60 EUR, 1 Punkt
mehr Gepäck als erlaubt befördert60 EUR, 1 Punkt
Überladung von mehr als 5 %120 EUR, 1 Punkt210 EUR, 1 Punkt
Überladung von mehr als 10 %165 EUR, 1 Punkt352,50 EUR, 1 Punkt
Überladung von mehr als 20 %285 EUR, 1 Punkt570 EUR, 1 Punkt
Überladung von mehr als 30 %570 EUR, 1 Punkt637,50 EUR, 1 Punkt

Bußgeldkatalog für den Bus: Lenk- und Ruhezeiten

VerstoßSanktion FahrerSanktion Halter
Tägliche Ruhezeit unterschritten
… bis zu einer Stunde30 EUR
… bis zu 3 Stunden, pro angefangener Stunde30 EUR90 EUR
... länger als 3 Stunden, je angefangener Stunde60 EUR180 EUR
Zulässige Tageslenkzeit überschritten
... bis zu 1 Stunde30 EUR
... mehr als 2 Stunden, je weitere halbe Stunde60 EUR180 EUR

Bußgeldkatalog für den Bus: Alkohol am Bussteuer

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Mehr als 0 Promille als Fahranfänger250 €1-
Zwischen 0,5 und 0,9 Promille zum 1. Mal500 €21 Monat
Zwischen 0,5 und 0,9 Promille zum 2. Mal1000 €23 Monate
Zwischen 0,5 und 0,9 Promille zum 3. Mal1500 €23 Monate
Ab 1,1 PromilleFreiheitsstrafe oder Geldstrafe3variiert
Zwischen 0,3 und 0,5 Promille und dabei den Verkehr gefährdetFreiheitsstrafe oder Geldstrafe3variiert

Der Busfahrer hat eine besondere Verantwortung, da er u. U. zahlreiche Gäste von einem Ort zum anderen transportiert und währenddessen bis zu einem gewissen Grad für deren Sicherheit verantwortlich ist. Daher gibt es auch spezielle Regeln in der Straßenverkehrsordnung (StVO), welche den Bus betreffen. Gemäß Bußgeldkatalog werden die Verstöße gegen diese Vorschriften mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot geahndet.

FAQ: Bußgeldkatalog für den Bus

Gelten für Busse besondere Vorschriften?

Ja, die wichtigsten Verkehrsregeln für Busse können Sie hier nachlesen.

Welche Höchstgeschwindigkeit gilt für Busse?

Innerorts liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich bei 50 km/h, wohingegen der Gesetzgeber außerorts je nach Bus differenziert. So dürfen Busse, bei denen nicht jeder Fahrgast einen eigenen Sitzplatz hat, nur 60 km/h fahren. Mit festen Sitzplätzen erhöht sich die Geschwindigkeit auf 80 km/h. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch eine Zulassung für 100 km/h möglich.

Wann sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen für Busfahrer vor?

Einen Überblick liefern diese Tabellen.

Weiterführende Ratgeber zum Thema Bus

Vorschriften für den Bus gemäß StVO

Der Bußgeldkatalog zur Busspur sieht ein Bußgeld von mind. 35 Euro bei falscher Nutzung der Spur vor.
Der Bußgeldkatalog zur Busspur sieht ein Bußgeld von mind. 35 Euro bei falscher Nutzung der Spur vor.

Der Bußgeldkatalog für den Bus beinhaltet u. a. die Sanktionen, die für einen Verstoß gegen die StVO, die StVZO und gegen die Promillegrenze für Busfahrer verhängt werden. Wir wollen im Folgenden einige kurz erläutern und auf die wichtigsten im Verlauf dieses Ratgebers genauer eingehen.

  • Mit dem Bus parken: Sind Sie mit dem Bus unterwegs, können Sie nicht wie kleinere Fahrzeuge einfach überall parken, wo es gemäß StVO erlaubt ist – ein Wohngebiet stellt bspw. ein Parkverbot für das große Gefährt dar. Vielmehr gibt es speziell ausgeschilderte bzw. gekennzeichnete Parkplätze. Ein Verstoß gegen diese Regel kann gemäß Bußgeldkatalog für den Bus 30 Euro Bußgeld nach sich ziehen.
  • Im Bus einen Handy-Verstoß begangen: Der Fahrer eines Omnibusses unterliegt den selben Vorschriften wie jeder andere Fahrzeugführer auch – das Mobiltelefon hat in seiner Hand nichts verloren. Wer das Verbot missachtet, muss mindestens mit 100 Euro und einem Punkt rechnen. Kommt es zur Sachbeschädigung, erhöht sich die Geldbuße auf 200 Euro, das Punktekonto wird um zwei Punkte erweitert.
  • Alkohol am (Bus-)Steuer: Der Bußgeldkatalog für den Bus sanktioniert einen Verstoß gegen die Promillegrenze mit bis zu 10 000 Euro. Für Busfahrer, die beruflich Gäste transportieren, gilt eine strenge Null-Promille-Grenze. Wer privat unterwegs ist, muss sich wie jeder andere Kfz-Fahrer an die übliche 0,5-Grenze halten.
  • Bußgeldkatalog zur Busspur: Insbesondere im Linienverkehr muss der Bus einen Zeitplan einhalten. Um dies zu vereinfachen, wird häufig eine Busspur installiert. Daher ist es anderen Kfz verboten, diese Spur zu nutzen – sogar Reisebusse unterliegen dieser Regel. Ausnahmen können durch entsprechende Zusatzschilder eingeräumt werden. Wer sich über das Verbot hinwegsetzt, muss mindestens mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen.

Zur Höchstgeschwindigkeit: Wie schnell darf der Busfahrer fahren?

Wurde der Bus geblitzt wegen überhöhtem Tempo, ist die Frage, ob alle Fahrgäste saßen.
Wurde der Bus geblitzt wegen überhöhtem Tempo, ist die Frage, ob alle Fahrgäste saßen.

Welche Sanktionen drohen, wenn ein Bus mit überhöhter Geschwindigkeit über die öffentlichen Straßen gelenkt wird, das können Sie der vorangestellten Bußgeldtabelle entnehmen. Aber wann ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem Bus eigentlich überschritten?

In § 3 der StVO sind die Verkehrsregeln für die Geschwindigkeit festgelegt. Dabei wird zumindest außerhalb geschlossener Ortschaften zwischen den verschiedenen Kfz differenziert. Innerorts gilt die Regel gemäß Abs. 3:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen […] innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge […] 50 km/h.

„Alle Kraftfahrzeuge“, diese Worte schließen jeglichen Bus in diese Vorschrift mit ein. Außerorts wird es jedoch komplizierter. Je nachdem, wie die Fahrgäste untergebracht sind, können die Vorgaben variieren. Generell gilt für die Geschwindigkeit außerorts: Der Bus darf nicht schneller als 80 km/h fahren, andernfalls liegt ein Geschwindigkeitsverstoß vor. Dies gilt ebenso für Autobahnen und auch, wenn ein Anhänger vorhanden ist. Gibt es Fahrgäste, die keinen Sitzplatz gefunden haben und im Stehen transportiert wurden, darf der Fahrer sogar nur 60 km/h fahren.

Sonderfall Reisebus: Eine andere Geschwindigkeit gilt hier!

Die Geschwindigkeit vom Reisebus kann u. U, auch höher als die eines Linienbusses sein.
Die Geschwindigkeit vom Reisebus kann u. U, auch höher als die eines Linienbusses sein.

Der Bußgeldkatalog für den Bus macht eine Ausnahme, wenn es um Reisebusse geht. Diese dürfen unter Umständen 100 km/h außerorts auf den Tacho bringen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind.

  • So sollte der Bus keinen Anhänger haben.
  • Jeder Fahrgast sollte sitzen und angeschnallt sein.
  • Das betreffende Fahrzeug ist für den Reiseverkehr sowie für eine Geschwindigkeit von 100 km/h gebaut und zugelassen.
  • Ein Höchstgeschwindigkeitsbegrenzer befindet sich an Bord.

Bus mit Warnblinklicht: Was bedeutet das?

Welche Vorschriften gibt es laut StVO für den Bus?
Welche Vorschriften gibt es laut StVO für den Bus?

Immer wieder kommt es zu Situationen, bei denen Pkw-Fahrer eine Bushaltestelle passieren und unsicher sind, wie sie den dort haltenden Bus überholen können: Was bedeutet es, wenn der Bus die Warnblinkanlage eingeschaltet hat, und was, wenn das nicht der Fall ist?

Grundsätzlich darf das Warnblinklicht nicht ohne triftigen Anlass eingeschaltet werden – ein Verstoß zieht gemäß Busgeldkatalog für den Bus zumindest fünf Euro nach sich.

Sollten Sie sich einem mit eingeschaltetem Warnblinklicht fahrenden Bus nähern, bedeutet dies für Sie ein absolutes Überholverbot. Auch wenn der entsprechende Omnibus zum Stehen kommt, müssen Sie vorsichtig sein. Hier gilt: Sie dürfen überholen, jedoch mit entsprechender Vorsicht und nur in Schrittgeschwindigkeit. Diese Lichtanlage wird nämlich nur an besonders gefährlichen Bushaltestellen (sie sind in der Regel entsprechend beschildert) verwendet.

Nähern Sie sich einem Bus, der ohne Warnblinklicht an einer Haltestelle hält, dann haben Sie dennoch vorsichtig zu sein: Seien Sie umsichtig, halten Sie genug Abstand und achten Sie auf die Straße überquerende Fußgänger, die gerade aussteigen.

Besondere Ausstattung in Bussen: Was muss vorhanden sein?

Der Bus muss auch wichtige Regeln zur Ladung beachten - z. B. zur Menge des Gepäcks.
Der Bus muss auch wichtige Regeln zur Ladung beachten – z. B. zur Menge des Gepäcks.

Bevor der Bus in Betrieb genommen werden darf, müssen gewisse Maßnahmen getroffen werden, die das Gefährt selbst betreffen. Dazu zählt unter anderem die Beachtung der zulässigen Gesamtmasse. Dies bezeichnet das Leergewicht eines Kfz plus die erlaubte Anzahl bzw. das zulässige Gewicht der Fahrgäste sowie deren Gepäck.

Je nachdem, um wie viel Prozent das zulässige Gesamtgewicht überschritten wurde, sieht der Bußgeldkatalog für den Bus eine Buße von bis zu 570 Euro sowie einen Punkt vor.

Hinzu kommen Maßnahmen für die Sicherheit an Bord. Dazu zählt zum einen ein Feuerlöscher, zum anderen ein Verbandskasten, um eventuelle Verletzungen behandeln zu können.

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Über den Autor

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Mathias Voigt

Seit 2013 arbeitet Mathias Voigt als zugelassener Rechtsanwalt. Als Autor auf sos-verkehrsrecht.de informiert er Verbraucher über ihre Rechte gegenüber der Bußgeldstelle. Sein Fachwissen erlangte er durch ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen.

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