
Bußgeldtabelle für ordnungswidrige Beleuchtung
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungs- einrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt | 20 € | |
| ...mit Gefährdung | 25 € | |
| ...mit Sachbeschädigung | 35 € | |
| Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren | 10 € | |
| ...mit Gefährdung | 15 € | |
| ...mit Sachbeschädigung | 35 € | |
| Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen benutzt | ||
| ...innerorts | 25 € | |
| ...außerorts | 60 € | 1 |
| Ohne Abblendlicht im Tunnel gefahren | 10 € | |
| Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet | 20 € | |
| ...mit Sachbeschädigung | 35 € | |
| Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt (vergessen zu "blinken") | 10 € | |
| Warnblinkanlage missbraucht | 5 € | |
| Hupe und Lichthupe missbraucht | 5 € | |
| ...mit Belästigung | 10 € | |
| Unerlaubte Schallzeichen eingesetzt | 10 € | |
| Nebelscheinwerfer missbräuchlich benutzt | 20 € | |
| ...mit Gefährdung | 25 € | |
| ...mit Sachbeschädigung | 35 € | |
| mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte gefahren, obwohl die Sicht nicht durch Nebel behindert war | 20 € | |
| ...mit Gefährdung | 25 € | |
| ...mit Sachbeschädigung | 35 € |
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was beachtet werden muss, wenn Xenonscheinwerfer zum Einsatz kommen sollen. Ist Xenon generell illegal? Welche Vorteile bietet das Licht mit dem Edelgasgegenüber herkömmlichen Lichtquellen? Wann kann ein Licht mit Xenon ein Bußgeld nach sich ziehen?Darüber hinaus gehen wir auf Fehler ein, die ein Bußgeld wegen Xenon-Nachrüstung bedeuten können.
FAQ: Das Wichtigste zum Bußgeld wegen Xenon-Licht
Ja, nachgerüstete Xenon-Leuchten müssen vom TÜV abgenommen und die Änderungen eingetragen werden, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt.
Ein Bußgeld kann drohen, wenn die Xenon Leuchten nicht vorschriftsmäßig eingebaut wurden und keine automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage vorhanden sind.
Werden unzulässige Xenon-Leuchtmittel verwendet, droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Erlischt die Betriebserlaubnis durch einen nicht vorschriftsmäßigen Einbau, kann Ihnen ein Bußgeldbescheid von 50 Euro ins Haus flattern.
Inhalt:
Wo kommen Zulassungen für Xenon-Licht her?

Bei Dunkelheit, Nebel oder anderen Sichtbehinderungen sind Autofahrer auf ein zuverlässiges Licht angewiesen. Deswegen widmet sich § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung der Beleuchtung von Fahrzeugen. Hier sind die Kriterien geregelt, die festlegen, ob ein Scheinwerfer im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden darf.
Viele Neuwagen kommen heutzutage ab Werk mit Xenonlicht. Wer sich den damit verbundenen Aufpreis leisten kann, profitiert von den Vorzügen der Xenonlampen, ohne sich Sorgen über die korrekte Installation machen zu müssen. Fahrzeuge mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis (alle baugleichen Fahrzeuge sind ab Werk betriebszulässig) müssen auch immer zugelassene Beleuchtungsanlagen haben.
Anders sieht es aus, wenn die Scheinwerfer nachgerüstet werden sollen. Denn dann müssen die Richtlinien für zulässige Beleuchtung eingehalten werden.
In der Regel bedeutet das, dass nachdem die Teile verbaut wurden, das Fahrzeug von einem Prüfer des TÜV abgenommen werden muss. Die Abweichungen vom Standard-Typ werden dann eingetragen und das Fahrzeug kann wieder legal im allgemeinen Straßenverkehr benutzt werden.
Vorteile von Xenon gegenüber herkömmlicher Beleuchtung:
- Höhere Lichtausbeute
- Weniger Strombedarf
- Die Lichtfarbe ähnelt dem Tageslicht
- Bessere Farbkontraste
- Hohe Lebensdauer
Aber in welchem Fall kann ein Bußgeld wegen Xenon-Licht verhängt werden? Oft sind es Eigenumbauten, die die Vorschriften der StVO nicht erfüllen. Welche Fehler dabei passieren können, erfahren Sie im Folgenden.
Wann kommt ein Bußgeld für Xenon-Licht in Frage?

Oft kommt es zum Bußgeld wenn die Xenon-Nachrüstung in Eigenregie gemacht wurde. Denn im Gegensatz zu anderen Leuchten braucht eine solche Lichtanlage in jedem Fall eine sogenannte Leuchtweitenregulierung. Damit soll verhindert werden, dass entgegenkommende Fahrzeuge geblendet werden. Wurde diese nicht mit nachgerüstet, kann ein Bußgeld für das Xenon-Licht verhängt werden.
Aber auch wenn die Regulierungsvorrichtung korrekt verbaut wurde, ist damit noch kein ordnungsgemäßer Betrieb garantiert. Es muss nämlich auch sichergestellt werden, dass die Teile über die entsprechenden Typenzulassungen verfügen. Bei Autobeleuchtung sind verschiedene mitunter internationale Regelungen zu beachten, damit die Fahrt keine Ordnungswidrigkeit darstellt.
In einer Polizeikontrolle können Sie dazu aufgefordert werden, die Zulässigkeit einzelner geänderter Teile nachzuweisen. Es ist also von Vorteil die Papiere in Kopie im Auto zu haben.
Deswegen kann es von Vorteil sein, eine zertifizierte TÜV-Werkstatt mit dem Umbau zu beauftragen. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es um die Zulassung der Umbauten geht.
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