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Wo darf geblitzt werden? Und wo nicht?

Wo darf geblitzt werden?
Wo darf geblitzt werden?

Blitzer sollen dafür sorgen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkungen eingehalten werden, und so die Verkehrssicherheit erhöhen. An manchen Standorten erscheinen sie jedoch eher unsinnig und die Autofahrer empfinden sie als reine Schikane. Wo genau darf überhaupt geblitzt werden? Ist es zulässig, den Blitzer in der 30er-Zone aufzustellen? Oder direkt hinterm Ortsausgangsschild?

FAQ: Erlaubte Standorte von Blitzern

Wo darf innerorts oder außerorts geblitzt werden?

Grundsätzlich dürfen Blitzer überall im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden: in Tunneln, entlang der Autobahn, in Kurven, vor Schulen etc. Ihr Standort darf aber natürlich nicht den Verkehrsfluss behindern. Außerdem macht mitunter der Hersteller des Blitzers Vorgaben zu den örtlichen Gegebenheiten, bei denen das Gerät benutzt werden darf.

Muss ein Mindestabstand zwischen Geschwindigkeitsschild und Blitzer eingehalten werden?

Meistens ja, aber das ist nicht einheitlich geregelt. Jedes Bundesland hat hierzu eigene Richtlinien, die oft noch zahlreiche Ausnahmen beinhalten. Da die Richtlinien meist nicht öffentlich gemacht werden, ist es für Bürger schwer nachzuvollziehen, ob ein Blitzer zu dicht am Verkehrszeichen stand oder nicht. Dem kann aber nachgeforscht werden, wenn Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Ist es zulässig, Blitzer zu tarnen?

Ja. Es ist erlaubt, Blitzer zu verstecken oder zu tarnen. Ebenso ist es erlaubt, Verkehrssünder zu fotografieren, ohne dass diese es mitbekommen.

Mobile und stationäre Blitzer: Wo dürfen sie stehen?

Wo darf geblitzt werden? Diese Frage stellen sich Fahrzeugführer häufig – insbesondere, wenn sie gerade von einem Blitzer erwischt wurden, der nach ihrem Gefühl an einer unzulässigen Stelle stand. Aber gibt es solche Stellen überhaupt?

Gibt es unzulässige Standorte für Blitzer?
Gibt es unzulässige Standorte für Blitzer?

Im Grunde nicht, zumindest nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Hier dürfen Blitzer an jedem geeigneten Ort aufgestellt werden: vor Schulen, an Ampelkreuzungen, in Kurven, in Tunneln etc. Das gilt sowohl für stationäre als auch mobile Blitzer. Der Gesetzgeber erlegt hierzu keine Beschränkungen auf, weder außerorts noch innerorts.

Natürlich aber darf das Gerät den Verkehr nicht behindern. Die Beamten, die für die Messung zuständig sind, müssen zudem die Bedienungsanleitung des Blitzers genau befolgen. Mitunter finden sich hier Angaben des Herstellers, wie der Standort beschaffen sein muss, damit das Gerät ordnungsgemäß messen kann.

Es ist zulässig, Blitzer auf Privatgrund zu stellen, wenn der Besitzer dies erlaubt. Manchmal kann es aber vorkommen, dass Messbeamte gar nicht wissen, dass sie ihren Blitzer auf einem Privatgrundstück aufgestellt haben. In einem solchen Fall kann die Beweiserhebung unzulässig sein.

Video: Wo darf geblitzt werden?

Wo darf geblitzt werden und wo nicht? Die Antworten gibt's hier im Video.
Wo darf geblitzt werden und wo nicht? Die Antworten gibt’s hier im Video.

Messung hinter Verkehrsschild: Ab wo darf geblitzt werden?

Gibt ein Verkehrszeichen (z. B. ein Geschwindigkeits- oder ein Ortseingangsschild) eine neue Höchstgeschwindigkeit vor, muss Fahrzeugführern in der Regel genug Zeit gegeben werden, um ihre Geschwindigkeit anzupassen. Andernfalls müssten sie stark abbremsen, was die Verkehrssicherheit beeinträchtigen kann.

Aus diesem Grund ist es in der Regel nicht erlaubt, direkt hinter dem Verkehrsschild mit dem Blitzer zu lauern. Einheitliche Vorschriften hierzu gibt es aber nicht. Stattdessen existieren in jedem Bundesland eigene Richtlinien. In Berlin zum Beispiel müssen zwischen einem Temposchild und einem Blitzer mindestens 75 m Abstand bestehen. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen sind es mindestens 100 m (auf der Autobahn sogar 250 m), während in Baden-Württemberg überhaupt kein Mindestabstand eingehalten werden muss.

Die Richtlinien der einzelnen Bundesländer sind nicht nur sehr unterschiedlich, sie sind obendrein auch oft nicht für die Öffentlichkeit einsehbar. Bürger haben daher meist wenig Möglichkeiten herauszufinden, ob ein Blitzer zu dicht am Schild stand oder nicht.

Sollten Sie den Eindruck haben, dass ein Messgerät tatsächlich an einer unzulässigen Stelle aufgebaut war, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Hier kann es ratsam sein, sich Unterstützung von einem Verkehrsrechtsanwalt zu holen, der die Aktenlage eingehend prüfen kann.

Bildnachweise: depositphotos.com/Nikolaskus, eigenes Bild