Auch die Firma Vitronic hat mit ihrem PoliScan Speed Tower ein Lasermessgerät auf den Markt gebracht, das die Geschwindigkeit von Fahrzeugen ermitteln kann. Überschreiten diese die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sind Sanktionen wie Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot laut Verkehrsrecht oft die Folge. Aber wie funktioniert der Vitronic PoliScan Speed genau?
FAQ: Das Wichtigste zum PoliScan Speed
Hier erklären wir, wie die Geschwindigkeitsmessung mit dem PoliScan Speed funktioniert.
Welche Messfehler beim PoliScan Speed auftreten können, erfahren Sie hier.
Durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie eine fehlerhafte Messung anfechten.
Inhalt:
Funktionsweise des PoliScan Speed

Geschwindigkeitsmessungen durch Lasertechnik sind im deutschen Straßenverkehr schon längst an der Tagesordnung. Da die Geschwindigkeit von Fahrzeugen durch Laserstrahlen relativ genau und unbemerkt gemessen werden kann, sind bereits viele Hersteller von Blitzern auf diesen Zug der Geschwindigkeitsmessung aufgesprungen.
Der PoliScan Speed funktioniert durch die sogenannte LIDAR-Methode (Abkürzung für: „Light Detection and Ranging“). Das bedeutet, dass Laserstrahlen vom Sendegerät ausgeschickt werden, die sich fächerartig in einem Winkel von 45 Grad ausbreiten.
Fährt nun ein Fahrzeug in diesen Messbereich, werden die Lichtstrahlen von verschiedenen Teilen des Fahrzeugs reflektiert. Durch die Laufzeit der Strahlen ergibt sich die Entfernung, woraus dann die Geschwindigkeit ermittelt werden kann. Bei dem PoliScan Speed handelt es sich zudem um einen Laser-Blitzer, da das Gerät während der Messung eine Fotoaufnahme des Fahrzeugs macht, um die spätere Ahndung zu erleichtern.
PoliScan Speed: Können Messfehler auftreten?

Auch der PoliScan Speed kann Fehler bei der Messung aufweisen, die einen Bußgeldbescheid nachträglich ungültig machen können.
Vereinzelt kann eine falsche Unterscheidung zwischen PKW und LKW bei der Messung möglich sein, das ist jedoch nur selten der Fall.
Zudem geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom November 2016 hervor, dass viele Messungen des PoliScan Speed ungültig sein können, da die Geräte nicht den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entsprechen. Denn: Diese sieht vor, dass nur Messwerte beachtet werden dürfen, die in einer Entfernung zwischen 20 und 50 Metern vom Gerät zum Fahrzeug gemessen werden.
Tatsächlich werden bei Messungen jedoch auch außerhalb dieses Radius liegende Objektpunkte einbezogen. Aus diesem Grund kann beim PoliScan Speed ein Einspruch oft lohnenswert sein, da die zum Bußgeldverfahren führenden Messwerte vor der Annahme der Sanktion unbedingt geprüft werden sollten.
Beachten Sie: Das Gerät PoliScan Speed kann sowohl mobil als auch in einer Säule stationär eingesetzt werden, um die Geschwindigkeit vom Fahrzeug zu messen.
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