
Ein einfacher Schreibfehler im Bußgeldbescheid führt selten dazu, dass dieser ungültig wird. Doch was gilt bei gröberen Fehlern, beispielsweise wenn der Bußgeldbescheid mit einem falschen Kennzeichen versehen worden ist? Wird der Bescheid damit ungültig? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
FAQ: Bußgeldbescheid mit falschem Kennzeichen
Bei einem falschen Kennzeichen im Bußgeldbescheid handelt es sich in der Regel um einen formalen Fehler. Der Bußgeldbescheid ist aber nicht automatisch ungültig.
Den formalen Fehler können Sie bei der zuständigen Bußgeldbehörde melden. Diese kann einen neuen Bußgeldbescheid mit korrektem Kennzeichen ausstellen.
Sie können gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Fehler können die Erfolgschancen erhöhen, eine Garantie gibt es aber nicht.
Inhalt:
Muss ich das Bußgeld trotz falschem Kennzeichen bezahlen?

Das Bußgeldverfahren bei Vergehen im Verkehr wird in Deutschland streng überprüft. Trotzdem können hier durchaus auch Fehler unterlaufen.
Deshalb sollten Sie einen Bußgeldbescheid stets gründlich überprüfen. Ein Fehler, der häufig auftritt, besteht darin, dass ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid angegeben wird.
Meist wurden in solch einem Fall bei der Angabe des Kennzeichens Buchstaben vertauscht oder auf andere Weise falsch eingetragen. Handelt es sich um einen bloßen Schreibfehler und keine gänzlich falschen Angaben beim Kfz-Nummernschild, stellt dies lediglich einen Formfehler dar. Melden Sie diesen bei der zuständigen Bußgeldstelle, kann diese dann einen neuen Bescheid inklusive der korrekten Angaben ausstellen.
Der Bescheid muss unter anderem über Angaben zur Person, die Beschreibung des Verstoßes, Zeit und Ort der Tat, Angaben zur Geldbuße sowie über die vollständige und korrekte Rechtsbehelfsbelehrung verfügen.
Einspruch gegen den Bescheid erheben

Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch eingelegt werden. Fehler im Bußgeldbescheid – egal ob formeller oder technischer Art – erhöhen dabei Ihre Chancen auf Erfolg.
Vor allem wenn Sie eine hohe Geldstrafe, ein Fahrverbot sowie Punkte in Flensburg erwarten, kann sich ein Einspruch lohnen.
Brauchen Sie Hilfe dabei, Ihr Recht durchzusetzen, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Auch ein falscher Name im Bußgeldbescheid führt nicht automatisch zur Ungültigkeit. Kann die betroffene Person anhand der anderen Daten zweifelsfrei identifiziert werden, behält der Bescheid seine Wirksamkeit.
Bildnachweise:
fotolia.com – Jürgen Fälchle
istockphoto.com – pedrosala