RATGEBER

Interview zum Blitzermarathon am 15.04.2026: Massendruck als Fehlerquelle?

Beim Wort „Blitzermarathon“ gehen bei vielen Verkehrsteilnehmern die Alarmglocken an. Es handelt sich dabei um eine großangelegte Aktion, bei der die Polizei vermehrt Geschwindigkeitskontrollen durchführt. Viele Messstellen werden vorab bekanntgegeben.

Wir haben uns vor dem anstehenden Blitzermarathon am 15. April mit Rechtsanwalt Mathias Voigt zu einem Interview verabredet. Er besitzt seine Zulassung seit 2013 und hat als Geschäftsführer von SOS-Verkehrsrecht schon viele Verkehrsteilnehmer vor ungerechtfertigten Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten geschützt. Im Rahmen unseres Gesprächs gibt der Experte auch einen Ausblick darauf, wie der vermehrte Einsatz von künstlicher Intelligenz die Einspruchsmöglichkeiten von vermeintlichen Verkehrssündern beeinflussen könnte.

In unserem Gespräch erklärt Rechtsanwalt Mathias Voigt, warum der Blitzermarathon exzellente Einspruchsmöglichkeiten bietet.
In unserem Gespräch erklärt Rechtsanwalt Mathias Voigt, warum der Blitzermarathon exzellente Einspruchsmöglichkeiten bietet.

Guten Tag, Herr Voigt! Am 15. April findet der diesjährige Blitzermarathon statt. Ist der Blitzermarathon rechtlich betrachtet ein „normaler“ Kontrolltag oder gibt es Besonderheiten, die ihn von anderen Geschwindigkeitskontrollen unterscheiden? Wie beurteilen Sie die Verhältnismäßigkeit dieser großangelegten Aktion? 

Voigt: Rechtlich gelten zwar dieselben Regeln wie sonst, doch der enorme Massendruck beim Blitzermarathon führt erfahrungsgemäß häufiger zu Mess- und Verfahrensfehlern auf Behördenseite. Da die Aktion oft eher der Staatskasse als der Sicherheit dient, ist die Verhältnismäßigkeit fragwürdig – was uns wiederum exzellente Angriffsflächen für eine erfolgreiche Verteidigung bietet. Mein Rat ist daher klar: Zahlen Sie niemals blind, sondern lassen Sie den Bescheid prüfen, denn die Fehlerquote bei solchen Großaktionen ist Ihre Chance.

Die Messstellen werden oft vorab veröffentlicht. Hat diese Veröffentlichung juristisch eine Relevanz, beispielsweise für die Rechtmäßigkeit der Messung, oder dient sie lediglich der Prävention?

Voigt: Juristisch ist die Vorankündigung völlig irrelevant; sie macht eine Messung weder „heiliger“ noch rechtmäßiger, sondern dient rein der psychologischen Prävention. Viele Betroffene begehen den Fehler, aus „schlechtem Gewissen“ wegen der Warnung sofort zu zahlen, doch das ist ein Trugschluss: Auch ein angekündigter Blitzer kann technisch falsch messen oder formelle Mängel aufweisen, weshalb eine Prüfung durch uns immer der erste Schritt sein sollte.

Der Blitzermarathon bedeutet oft einen erhöhten Einsatz mobiler Messtechnik. Welche gängigen technischen oder formalen Fehlerquellen sehen Sie bei Massenkontrollen als besonders kritisch an und worauf achten Sie als Anwalt bei den Akten besonders?

Voigt: Besonders anfällig sind mobile Geräte bei hektischem Aufbau: Ein falscher Aufstellwinkel zur Fahrbahn oder fehlende Testfotos vor Messbeginn führen oft zu verfälschten Werten, die wir technisch angreifen können. Zudem leiden die Akten bei solchen Massenverfahren häufig unter „Schlampigkeitsfehlern“ der Verwaltung, wie etwa fehlenden Schulungsnachweisen der eingesetzten Beamten oder lückenhaften Eichprotokollen. Genau diese formalen Lücken sind für uns oft der entscheidende Hebel, um eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Einige Fahrer werden im Rahmen der Kontrollen direkt aus dem Verkehr gezogen. Was raten Sie Betroffenen in dieser Situation bezüglich Aussagen zur Sache oder der Unterschrift unter Dokumenten?

Voigt: Vor Ort gilt der absolut eiserne Grundsatz: Schweigen ist Gold! Lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein und unterschreiben Sie rein gar nichts zur Sache, denn die Beamten sind psychologisch geschult, Ihnen im Stress der Situation ein verhängnisvolles Spontan-Geständnis zu entlocken. Geben Sie lediglich Ihre Personalien an und überlassen Sie das Reden anschließend uns Profis – denn was einmal in der Akte steht, bekommen wir nur schwer wieder heraus.

Ein Bußgeldbescheid wegen einer Überschreitung während des Blitzermarathons landet im Briefkasten. Welche drei zentralen Punkte sollte jeder Betroffene als Erstes prüfen, bevor er über einen Einspruch nachdenkt? Wann lohnt sich der Einspruch besonders?

Voigt: Prüfen Sie sofort die Zwei-Wochen-Frist, ob das Fahrerfoto wirklich Sie eindeutig identifiziert und ob Punkte oder ein Fahrverbot drohen – denn gerade bei Identifikationsmängeln haben wir oft leichtes Spiel. Ein Einspruch lohnt sich besonders dann, wenn der Führerschein in Gefahr ist oder eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, da Sie in diesem Fall völlig ohne Kostenrisiko gegen die oft fehlerhaften Messungen vorgehen können. [Anm. d. Red. Viele Rechtsschutzversicherungen haben einen Selbstbehalt, der im Falle eines erfolglosen Verfahrens fällig wird. Dadurch können Kosten in vertraglich vereinbarter Höhe entstehen.]

Was genau ist die Zwei-Wochen-Frist?

Voigt: Die Rechtsmittelfrist von zwei Wochen beginnt gemäß Rechtbehelfsbelehrung im Bußgeldbescheid mit der Zustellung des Bescheids. Betroffene haben dann nur zwei Wochen Zeit, frist- und formgerecht einen Einspruch einzulegen. [Anm. d. Red. Dier Frist umfasst exakt 14 Tage. Es findet keine Unterscheidung zwischen Werk- und Ruhetagen statt.]

Der Blitzermarathon findet im Rahmen der Speedweek in ganz Europa statt. Können Bußgelder aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt werden? Wie können sich Urlauber gegen ungerechtfertigte Bußgelder wehren?

Voigt: Ja, Bußgelder aus der EU sind ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro – in Österreich sogar schon ab 25 Euro – inklusive Gebühren in Deutschland vollstreckbar, wobei das Bundesamt für Justiz hier als entscheidender Filter fungiert. Viele dieser ausländischen Bescheide sind jedoch angreifbar, etwa weil sie nicht in deutscher Sprache verfasst wurden oder Ihnen das rechtliche Gehör verweigert wurde. Zahlen Sie daher keinesfalls voreilig – insbesondere bei Schreiben von Inkassobüros –, sondern lassen Sie uns prüfen, ob wir die Vollstreckung hierzulande wegen formaler Mängel abwenden können.

Gilt ein Fahrverbot aus dem Ausland auch in Deutschland?

Voigt: Grundsätzlich gilt das sogenannte Territorialprinzip, das heißt: Ein Fahrverbot in Italien oder Frankreich gilt erst einmal nur dort und hindert Sie rechtlich nicht automatisch daran, in Deutschland zu fahren. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Ihr physischer Führerschein im Ausland einkassiert wurde: Ohne das Dokument riskieren Sie hierzulande Bußgelder wegen Nichtmitführens oder schlimmstenfalls Strafanzeigen, weshalb wir in solchen Fällen dringend prüfen müssen, wie Sie schnellstmöglich wieder legal mobil werden. Zwar plant die EU eine grenzüberschreitende Vollstreckung, doch aktuell haben wir oft noch exzellente Möglichkeiten, Ihre Fahrerlaubnis in Deutschland zu sichern.

Wie sehen Sie die Zukunft der Geschwindigkeitsmessung? Denken Sie, dass in den kommenden Jahren vermehrt KI dafür genutzt wird? Wie wird sich das auf die Verteidigungsmöglichkeiten von Betroffenen auswirken?

Voigt: Die Aufrüstung der Behörden durch KI ist unausweichlich und führt zu einer noch effizienteren Massenabfertigung, bei der der Mensch als Kontrollinstanz zunehmend verschwindet. Für die Verteidigung bedeutet das einen Wandel vom klassischen „Bedienfehler“ hin zum Kampf um Datenhoheit und Algorithmen-Transparenz – genau hier werden kleinere Kanzleien ohne Schwerpunkt im Verkehrsrecht scheitern, während wir als spezialisierte Kanzlei technologisch aufrüsten, um auch die Fehler in der „Black Box“ der KI aufzudecken.

Über den Autor

Autor
Phillipp S.

Phillipp studierte Rechtswissenschaften in Rostock. Seit 2018 ist er Teil des Redaktionsteams von SOS-Verkehrsrecht. Sein breites Wissen über das deutsche Rechtssystem nutzt er für die Erstellung gut verständlicher Texte in den Bereichen Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht sowie dem Ordnungswidrigkeitenrecht.

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