FAQ: Falschparker abschleppen lassen
Ja. Besitzer und Eigentümer eines ge- bzw. vermieteten Privatparkplatzes können hierauf stehende Falschparker abschleppen lassen. Den Abschleppdienst müssen Sie hier jedoch selbst beauftragen. Was bei Falschparkern auf öffentlichem Grund gilt, lesen Sie hier.
Wenn Sie einen Falschparker von einem Privatparkplatz abschleppen lassen, müssen Sie die Kosten für den Abschleppdienst in aller Regel zunächst verauslagen. Sie können diese jedoch zumeist von dem Betroffenen zurückfordern.
Einheitliche Vorgaben gibt es für private oder städtische Abschleppunternehmen nicht. Die für falsches Halten und Parken entstehenden Kosten sollten jedoch in der Regel nicht höher als 250 Euro liegen.
Inhalt:
Video: Falschparker abschleppen
Parken auf einem Privatparkplatz: Wann darf ich jemanden abschleppen lassen?

Gerade in Ballungsgebieten ist es oftmals schwer, einen geeigneten Parkplatz für das Auto zu finden. Viele greifen daher auf die Anmietung von Stellplätzen etwa in Garagen oder vor Wohnhäusern und Bürogebäuden zurück.
Je nach Lage kann das schon mit hohen zusätzlichen Kosten für die Betroffenen einhergehen. Umso ärgerlicher, wenn Unbefugte den Privatparkplatz blockieren. Aber wie sieht es aus: Können Sie die Falschparker privat abschleppen lassen?
Die Antwort: Ja, nach einer angemessenen Wartezeit (in der Regel zirka 30 Minuten). Wenn ein anderer Pkw-Fahrer Ihren angemieteten Privatparkplatz unberechtigt nutzt, können Sie mithilfe von einem Abschleppdienst den Falschparker abschleppen lassen. Diesen müssen Sie dann jedoch auch eigenständig beauftragen. Den Falschparker durch die Polizei abschleppen zu lassen, ist hier nicht möglich, da diese keine Zuständigkeit hat. Sie könnte lediglich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch aufnehmen, würde darüberhinausgehend jedoch nicht tätig werden.
Im Übrigen: Auch die Stellplätze vor Supermärkten, Ärztehäusern und anderen Einrichtungen sind häufig Privatgrundstück des jeweiligen Unternehmens. Bei Zuwiderhandlungen können also auch diese ein widerrechtlich auf dem Privatparkplatz abgestelltes Auto abschleppen lassen. Grundsätzlich sind hierzu sowohl Mieter (Besitzer) als auch Vermieter (Eigentümer des Privatgrundes berechtigt.
Kann ich einen Falschparker auch abschleppen lassen, wenn dieser auf öffentlichem Grund steht?

Das hängt von der Situation ab. Werden Sie durch den Falschparker zum Beispiel daran gehindert, ihr Privatgrundstück zu verlassen, weil dieser die Ausfahrt blockiert, können Sie ihn abschleppen lassen.
In diesem Fall müssen Sie das Abschleppen von dem Falschparker auch nicht selbst in die Wege leiten – sofern er noch auf öffentlichem Grund steht -, sondern können sich an die zuständige Polizeidienstelle wenden. Diese nimmt den Sachverhalt auf und wird bei Erforderlichkeit den Falschparker abschleppen lassen.
In der Regel bedarf es jedoch einer triftigen Begründung, warum eine Alternative für das Verlassen des Grundstücks mit dem eigenen Fahrzeug zu ausgerechnet diesem Zeitpunkt nicht zumutbar ist.
Können Sie aufgrund einer blockierten Einfahrt Ihr Privatgrundstück nicht befahren, müssen Sie zumeist einen anderen Stellplatz in der Nähe suchen. Die Polizei wird hier häufig nicht tätig, wenn Sie nicht eindeutig begründen können, warum es für Sie keine Alternative hierzu gibt.
Falschparker abschleppen lassen: Wer zahlt die Abschleppkosten bei Falschparken?

Hierbei kommt es darauf an, wer am Ende den Abschleppdienst beauftragt. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Auf öffentlichem Grund stehenden Falschparker abschleppen lassen: Die Kosten für den Abschleppdienst werden dem Falschparker bzw. dem Halter des Fahrzeuges selbst auferlegt, wenn die Polizei den Auftrag erteilt hat.
- Pkw von Privatparkplatz abschleppen lassen: Wenn Besitzer oder Eigentümer von einem Privatparkplatz einen Falschparker abschleppen lassen, so müssen diese als Auftraggeber in aller Regel zunächst in Vorleistung gehen, also die für den Abschleppdienst entstehenden Kosten wegen Falschparken selbst zahlen. Aber: Sie können diese Kosten in aller Regel von dem Halter des falsch abgestellten Fahrzeuges zurückholen.
Vorsicht! Überschreiten die für das Abschleppen entstehenden Kosten, wenn ein Falschparker von einem Privatgrundstück entfernt wird, die ortsüblichen Preise, dann kann es geschehen, dass der Auftraggeber auf diesen sitzen bleibt. Hintergrund ist eine Entscheidung des BGH, die bestimmt, dass Betroffene eine überhöhte Rechnung nicht hinnehmen müssen.
Was kostet das Abschleppen bei Falschparken?
Wenn Sie einen Falschparker abschleppen lassen bzw. Ihr falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt wurde, gibt es für die Leistungen des Abschleppunternehmens keine bundesweit geltenden Rahmenbedingungen bei den Abschleppkosten. Hier spielen die örtlichen Gegebenheiten eine Rolle. Wollen Sie wissen, ob die Ihnen in Rechnung gestellten Abschleppkosten überhöht sind, kann ein Anruf bei der Stadt helfen. Grundsätzlich sollten die Abschleppkosten jedoch nicht mehr als 250 Euro betragen.
Zurückbehaltungsrecht des Abschleppdienstes: Haben Sie auf öffentlichem Grund falsch geparkt, müssen die Abschleppkosten in der Regel zunächst verauslagt werden, um die Herausgabe des Fahrzeugs vom jeweiligen Dienstleister zu erwirken. Sollte sich anschließend herausstellen, dass die Kosten überhöht sind, kann ggf. ein Anwalt bei der nachträglichen Rückforderung helfen.
