RATGEBER

Fahrverbot: In der Schweiz als Buße möglich

Wann droht Ihnen ein Fahrverbot in der Schweiz?
Wann droht Ihnen ein Fahrverbot in der Schweiz?

Grenzverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland ist nichts Ungewöhnliches. Viele Bewohner der Grenzregionen wechseln regelmäßig zwischen den Ländern und tun dies in der Regel mit dem Auto.

FAQ: Fahrverbot in der Schweiz

Wird in der Schweiz ein Fahrverbot als Nebenstrafe verhängt?

Ja, in der Schweiz kann bei bestimmten Verkehrsverstößen ein Fahrverbot drohen. Das betrifft alle Verkehrsteilnehmer, also auch deutsche Autofahrer. Wie lange ein solches Fahrverbot dauert, hängt vom Verstoß ab. Informationen zur Dauer finden Sie hier.

Wann ist mit einem Fahrverbot in der Schweiz zu rechnen?

Welche Verstöße in der Schweiz zu einem Fahrverbot führen können, finden Sie hier. Insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholverstöße können eine solche Maßnahme nach sich ziehen.

Kann ein Fahrverbot aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden?

Nein, ein schweizerisches Fahrverbot ist nicht nach Deutschland übertragbar und somit nur in der Schweiz zu beachten.

Fahrverbot – In der Schweiz als deutscher Fahrer unterwegs

Ein Fahrverbot in der Schweiz ist im gesamten Land zu beachten.
Ein Fahrverbot in der Schweiz ist im gesamten Land zu beachten.

Auch als Reiseziel sind die unterschiedlichen Kantone der Schweiz beliebt. Sich an die Verkehrsregeln zu halten, trägt nicht nur zur Sicherheit bei, sondern verhindert auch unangenehme finanzielle Überraschungen.

Dass die Schweiz nicht gerade niedrige Bußgelder verhängt und der Umrechnungskurs sein Übriges zu den Summen beiträgt, sollte den meisten bekannt sein. Doch neben den Geldsanktionen kann auch ein Fahrverbot in der Schweiz schnell zum Thema werden.

Wann ist ein Fahrverbot als Buße in der Schweiz überhaupt vorgesehen? Und würde ein solches auch deutsche Autofahrer betreffen? Der folgende Ratgeber geht näher auf diese Fragen ein und erläutert zusätzlich, ob ein Fahrverbot in der Schweiz auch in Deutschland gültig ist.

Sind Fahrverbote in der Schweiz möglich?

Ein Fahrverbot kann als Buße in der Schweiz aus verschiedenen Gründen verhängt werden.
Ein Fahrverbot kann als Buße in der Schweiz aus verschiedenen Gründen verhängt werden.

Die schweizerischen Verkehrsregeln unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von den deutschen. Das bedeutet, dass deutsche Fahrer sich nach dem Grenzübertritt in der Regel nicht anders verhalten müssen als zu Hause.

Die schweizerischen Behörden ahnden Verstöße gegen die geltenden Regelungen zunächst mit Bußgeldern. Handelt es sich allerdings um schwerwiegendere Verstöße, ist auch im Verkehrsrecht der Schweiz ein Fahrverbot als Sanktion vorgesehen.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wird ein solches dann als sogenannte Nebenstrafe verhängt. In der Amtssprache wird ein Fahrverbot in der Schweiz allerdings als „Entzug des Führerscheins“ bezeichnet.

  • Dabei wird jedoch lediglich das Dokument eingezogen und nicht die Fahrerlaubnis.
  • Ausländische Fahrer sind von dieser Maßnahme nicht ausgeschlossen, sodass auch deutsche Urlauber ein Fahrverbot in der Schweiz auferlegt bekommen können.
  • Das Verbot des Führens eines Kraftfahrzeugs umfasst dann das gesamte Staatsgebiet der Schweiz.

Wie in Deutschland ist es auch in der Schweiz vom Einzelfall abhängig, ob ein Fahrverbot droht und für wie lange ein solches dann gilt. Einen Unterschied gibt es allerdings, denn der Bußgeldkatalog der Schweiz bestimmt nicht, wann ein Fahrverbot zu verhängen ist, sondern definiert lediglich, dass ein solches erfolgen kann.

Die Dauer eines Fahrverbots in der Schweiz

Auch bei einem Fahrverbot in der Schweiz ist die Dauer von der Härte des Vergehens abhängig.
Auch bei einem Fahrverbot in der Schweiz ist die Dauer von der Härte des Vergehens abhängig.

In der Regel liegt es im Ermessen der zuständigen Behörden oder eines Gerichts, ob Fahrer ihr Fahrzeug für eine bestimmte Zeit stehen lassen müssen. Es ist üblich, dass die Dauer von einem Fahrverbot in der Schweiz von einem Gericht festgelegt wird.

Verkehrsteilnehmer können sich in Bezug auf die Möglichkeit von Fahrverboten und deren eventuelle Dauer jedoch an den Kategorien für Verkehrsordnungswidrigkeiten orientieren. Handelt es sich um einen sogenannten leichten Verstoß, ist üblicherweise nur eine Verwarnung zu befürchten.

Ein Fahrverbot sprechen die Behörden in diesem Fall eher nicht aus. Das ist anders, wenn Fahrer in den zwei Jahren vor einem leichten Verstoß bereits ein Fahrverbot in der Schweiz erhalten haben. Hier müssen sie ihr Fahrzeug dann für einen Monat stehen lassen.

Ebenfalls droht ein Fahrverbot von einem Monat, wenn Verkehrsteilnehmer „mittelschwere Widerhandlungen“ begehen. Mindestens drei Monate sind es dann, wenn es sich um schwere Verstöße handelt. Fahrer müssen ihr Fahrzeug bis zu zwei Jahre stehen lassen, wenn sie einen Verstoß vorsätzlich begehen und dadurch eine Gefährdung darstellen.

Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass ein Fahrverbot in der Schweiz sich stufenweise verlängert. Werden Fahrer also wiederholt bei Verstößen erwischt, ist es durchaus möglich, dass ein Fahrverbot dann bis zu zwei Jahre gelten kann.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zur möglichen Dauer eines Fahrverbots:

Art der WiderhandlungDauerBeschreibung
mittlere Wiederhandlungvier MonateWenn in den letzten zwei Jahren ein Fahrverbot wegen einer schweren oder mittelschweren Verfehlung ausgesprochen wurde.
neun MonateWenn in den letzten zwei Jahren zwei Fahrverbote wegen mindestens mittelschwerer Zuwiderhandlungen verhängt wurden.
15 MonateWenn in den letzten zwei Jahren zwei Fahrverbote wegen schwerer Verkehrsverstöße verhängt wurden.
unbestimmte ZeitWenn in den letzten zehn Jahren drei Fahrverbote verhängt wurden.
schwere Widerhandlungsechs MonateWenn in den letzten fünf Jahren ein Fahrverbot wegen eines mittelschweren Vergehens verhängt wurde.
zwölf MonateWenn in den letzten fünf Jahren entweder zwei Fahrverbote wegen mittelschwerer Verstöße oder ein Fahrverbot wegen eines schweren Verstoßes verhängt wurden.
unbestimmte ZeitWenn der Führerschein in den letzten zehn Jahren zweimal wegen schwerer oder dreimal wegen mittelschwerer Verstöße entzogen wurde.

Unter welchen Umständen droht ein Fahrverbot in der Schweiz?

Wird in der Schweiz ein Fahrverbot verhängt, ist es in Deutschland nicht gültig.
Wird in der Schweiz ein Fahrverbot verhängt, ist es in Deutschland nicht gültig.

Ein Fahrverbot in der Schweiz kann unterschiedliche Gründe haben. In der Regel führen Alkoholverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen auch in der Schweiz zu solchen Maßnahmen. Darüber hinaus kann, wie erwähnt, ein Fahrverbot auch dann drohen, wenn ein Verstoß eine Gefährdung des Verkehrs bzw. anderer darstellt.

Je nachdem wie sich der Sachverhalt des Einzelfalls gestaltet, entscheidet das Gericht, ob es ein Fahrverbot für die Schweiz bei einem Verstoß verhängt oder nicht. Da der Bußgeldkatalog einen Spielraum erlaubt, kann es durchaus möglich sein, dass ein Fahrer sein Fahrzeug stehen lassen muss, während ein anderer beim gleichen Verstoß aber unter anderen Umständen eventuell nur eine hohe Geldbuße zu zahlen hat.

Kann ein Fahrverbot aus der Schweiz in Deutschland gültig sein?

Müssen deutsche Urlauber, die ein Fahrverbot in der Schweiz erhalten haben, dieses in Deutschland auch beachten? Nein, denn eine Übertragung nach Deutschland ist nicht möglich. Sie können also in Deutschland ohne Probleme fahren, müssen sich in der Schweiz allerdings an das Verbot halten. Fahren sie dennoch während eines bestehenden Fahrverbots in der Schweiz, kann das durchaus weitere Konsequenzen nach sich ziehen. Wichtig ist hier, dass auch Bußgelder nur in der Schweiz gültig sind, denn der entsprechende Teil des Vollstreckungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz ist bisher noch nicht in Kraft getreten.

Schweizer müssen diesbezüglich allerdings andere Vorschriften beachten. Erfahren die schweizerischen Behörden, dass ein Fahrverbot im Ausland bzw. in Deutschland ausgesprochen wurde, ist dieses üblicherweise dann auch in der Schweiz gültig. Fahrer mit einem schweizerischen Führerschein dürfen dann auch zu Hause nicht fahren.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Auf sos-verkehrsrecht.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Bußgeldverfahren und Einsprüchen.

Bildnachweise