
Der ESO ES 3.0 ist der Nachfolger des Lichtschrankenmessgeräts ESO ES 1.0 und stellt somit eine Weiterentwicklung der Geschwindigkeitsmessung dar. Genau wie das Vorgängermodell funktioniert der Einseitensensor ESO ES 3.0 jedoch auch ohne Lichtempfänger und wird demnach nur an einer Seite der Fahrbahn aufgestellt. Aber wie läuft die Messung des ESO ES 3.0 genau ab? Welche Messfehler sind zu erwarten? Wann lohnt es sich, einen Anwalt zu beauftragen?
FAQ: Das Wichtigste zum ESO ES 3.0
Wie die Geschwindigkeitsmessung mit dem ESO ES 3.0 durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
Wie Gerichte die Zuverlässigkeit der Messungen mit einem ESO ES 3.0 bewerten, lesen Sie hier.
Sie können einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem das Schreiben der Behörde bei Ihnen eingegangen ist, erfolgen.
Inhalt:
Messgerät ESO ES 3.0: Ablauf der Messung

Das Sendegerät ESO ES 3.0 wird senkrecht zur Fahrbahn aufgestellt und zeichnet sich durch drei Helligkeitssensoren aus, die im Abstand von 25 cm zueinander stehen. Sie senden Lichtstrahlen aus, die ein vorbeifahrendes Fahrzeug passiert.
Aus der Unterbrechung der Lichtstrahlen ergibt sich die Durchlaufzeit des Fahrzeugs. Auf Basis aller bekannten Variablen kann dann die Geschwindigkeit gemessen werden.
Zusätzlich dazu wird schräg zur Fahrtrichtung ein weiteres Gerät aufgestellt, das über zwei weitere Sensoren verfügt. Durch die Messung anhand aller fünf Sensoren wird ein Helligkeitsprofil des Fahrzeugs erstellt.
Ist das Auto auf der Straße zu schnell unterwegs, löst eine separat geschaltete Fotoanlage aus, die den Fahrer und dessen Fahrzeug aufzeichnet. Aus diesem Grund kann der ESO ES 3.0 auch als ESO-Blitzer bezeichnet werden.
Weist der ESO ES 3.0 auch Messfehler auf?

In der Rechtsprechung gibt es geteilte Meinungen zum Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 3.0. Grundsätzlich wird die Messung durch das Gerät als standardisiert angesehen.
Allerdings entscheiden viele Gerichte zugunsten der Betroffenen, da der Gerätehersteller von einer völligen Einsichtnahme in die Funktionsweise der Messungen bislang absieht.
In Gerichtsurteilen vom 14.03.2012 des Amtsgerichts Kaiserslautern oder vom 29.05.2015 des Amtsgerichts Meißen beispielsweise wurden die Messungen des ESO ES 3.0 für ungültig erklärt, da im letzteren Fall u. a. bauartbedingte Fehler auftraten. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, der aufgrund einer Messung der Geschwindigkeit mit dem ESO ES 3.0 zustande kam, kann also lohnenswert sein. Dazu können Sie sich auch an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wenden.