
Nahezu jeder Autofahrer hat sicherlich schon einmal einen Bußgeldbescheid oder ein Knöllchen bekommen – sei es wegen einer überzogenen Parkzeit, einem Rotlichtverstoß oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Doch wer den Bußgeldbescheid nicht bezahlt und nichts dagegen unternimmt, wie etwa Einspruch einzulegen, der muss letztendlich mit einer Erzwingungshaft rechnen. Was genau hat es damit auf sich? Was ist die Erzwingungshaft genau? Gibt es eine Möglichkeit, diese abzuwenden?
FAQ: Das Wichtigste zur Erzwingungshaft
Hierbei handelt es sich um ein Beugemittel, was zahlungsunwillige Verkehrssünder dazu bewegen soll, die Forderungen des Bußgeldbescheides zu begleichen.
Bei einem einzelnen Bußgeld darf die Erzwingungshaft höchstens sechs Wochen lang sein. Die konkrete Länge wird allerdings individuell festgelegt.
Begleichen Sie die Forderungen, wird die Erzwingungshaft hinfällig. Können Sie die Summe nicht vollständig aufbringen, besteht in der Regel auch die Möglichkeit, das Bußgeld in Raten zu zahlen.
Inhalt:
Was bedeutet Erzwingungshaft?

Wenn Verkehrssünder einen erhaltenen Bußgeldbescheid nicht bezahlen und auf diesen in keiner Weise reagieren, kann es unter Umständen zu einer Erzwingungshaft kommen.
Das OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) schreibt hierfür einige Regeln fest. Denn ein Erzwingungshaftbefehl kann nur unter bestimmten Bedingungen erteilt werden. Aus diesem Grund ist in § 96 Abs. 1 OWiG vermerkt, dass eine Erzwingungshaft nur dann verhängt werden kann, wenn …
- das Bußgeld oder ein festgelegter Teilbetrag davon nicht gezahlt wurde.
- der Verkehrssünder nicht belegt hat, dass eine Zahlungsunfähigkeit besteht.
- der zuständigen Behörde nicht bekannt ist, dass der Betroffene aus irgendwelchen Gründen zahlungsunfähig ist.
Wichtig ist, dass eine Erzwingungshaft nicht als Sanktion gesehen werden sollte, sondern als Beugemittel, mit dem erreicht werden soll, dass der Beschuldigte sein ausstehendes Bußgeld zahlt.
Wie lange dauert eine Erzwingungshaft?

Eine Erzwingungshaft und deren Dauer sind nicht pauschal festgelegt, sondern von Fall zu Fall unterschiedlich. Ob und wie lange sie verhängt wird, steht immer in Abhängigkeit zur Kooperation des betreffenden Verkehrssünders.
Unter Umständen ist deshalb auch eine nachträgliche Verkürzung der Erzwingungshaft möglich. Sie darf allerdings keinesfalls eine Zeitspanne von drei Monaten überschreiten!
Eine rechtliche Grundlage wird durch § 96 Abs. 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgelegt:
„Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden. Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden.“
Wie läuft ein Erzwingungshaftverfahren ab?
Die Maßnahme einer Erzwingungshaft kann jedoch nicht sofort ausgesprochen werden, wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt wird. Werden Zahlungen auch nach mehrfacher Erinnerung nicht beglichen, erfolgt im Regelfall zunächst eine Vollstreckung anstelle einer Erzwingungshaft. Diese wird durch einen Gerichtsvollzieher ausgeführt.
Kann jemand aus Geldmangel das Bußgeld nicht bezahlen, ist es hier im Normalfall möglich, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Wird im Anschluss daran die ausstehende Geldsumme allerdings immer noch nicht beglichen, kann ein Antrag auf Erzwingungshaft gestellt werden.
Können Sie eine Erzwingungshaft umgehen?

Ist es möglich, dass Sie eine angeordnete Erzwingungshaft trotzdem abwenden können? Dafür haben Betroffene in der Regel zwei Optionen:
- Sie begleichen das offene Bußgeld inklusive aller Gebühren.
- Sie begründen nachvollziehbar, warum eine derzeitige Zahlung nicht möglich ist und vereinbaren unter Umständen eine Ratenzahlung.
Durch diese beiden Maßnahmen kann eine Erzwingungshaft wegen ausstehendem Bußgeld verhindert werden. Manchmal ist es auch sinnvoll, sich dazu von einem Anwalt beraten zu lassen.
Je nachdem, warum Sie das verhängte Bußgeld nicht bezahlt haben, ist Erzwingungshaft möglicherweise keine angebrachte Lösung. Eine Beschwerde mit Hilfe eines Anwalts kann hier durchaus hilfreich sein. Wichtig dafür ist allerdings immer eine ausführliche und nachvollziehbare Begründung der Rechtsbeschwerde.
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