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Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung: Geht das?

Gilt der Bußgeldbescheid, wenn die Verwarnung nicht erhalten wurde?
Gilt der Bußgeldbescheid, wenn die Verwarnung nicht erhalten wurde?

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können Sie von der zuständigen Behörde verwarnt werden. Besonders häufig fallen diese im ruhenden Verkehr an – hier erhält der Betroffene dann einen Strafzettel oder ein Knöllchen. Eine Verwarnung kann eine Geldbuße in Höhe von bis zu 55 Euro beinhalten, welche Sie fristgerecht bezahlen müssen. Kommen Sie dem nicht nach, wird von der Behörde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Was geschieht jedoch, wenn Sie einen Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung bekommen? Wie sollten Sie darauf reagieren? Müssen Sie das Bußgeld trotzdem bezahlen oder werden der Bescheid und damit auch das Bußgeld ungültig?

FAQ: Bußgeldbescheid ohne Verwarnung

Wann wird eine Verwarnung ausgesprochen?

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kann eine Verwarnung ausgesprochen werden. Ein Bußgeldverfahren wird hier nicht eingeleitet.

Wann wird trotz Verwarnung ein Bußgeldbescheid verschickt?

Wird das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid verschickt.

Ist ein Bußgeldbescheid ohne Verwarnung gültig?

Ein Bußgeldbescheid kann ohne vorherige Verwarnung zugestellt werden. Für die Behörde besteht keine Pflicht, den Verkehrssünder zu verwarnen.

Was ist eigentlich ein Verwarnungsgeld?

Ist ein Bußgeldbescheid ohne Verwarnung gültig?
Ist ein Bußgeldbescheid ohne Verwarnung gültig?

Bei der Verwarnung handelt es sich um ein einfaches, schnelles und unbürokratisches Verfahren, womit geringfügige Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen und entweder ohne Verwarnungsgeld auskommen oder eine Geldbuße von bis zu 55 Euro für den Betroffenen beinhalten.

Sollte ein Verwarnungsgeldangebot ausgesprochen worden sein, so beträgt die Frist, in der der Betroffene das geforderte Geld bezahlen muss, meist eine Woche. Zahlt dieser zu spät oder gar nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Ein Bußgeldbescheid ist stets mit zusätzlichen Kosten verbunden, die im Verfahren anfallen. Hierzu gehören Gebühren für die Zustellung des Bescheids sowie unter anderem Auslagen für die Ermittlungskosten.

Muss ein Bußgeldbescheid ohne Verwarnung bezahlt werden?

Ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung ist kein Grund für einen Einspruch.
Ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung ist kein Grund für einen Einspruch.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Verwarnung – sie ist also kein Muss. Ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung durch die Polizei oder das Ordnungsamt ist somit rechtens. Somit liegt nicht automatisch ein Fehler beim Bußgeldbescheid vor.

Des Weiteren kann es unter Umständen passieren, dass Sie das Verwarnungsgeldangebot nicht erreicht, beispielsweise weil jemand den Strafzettel von Ihrem Auto entfernt hat.

In diesem Fall stehen Sie selbst in der Beweispflicht und müssen belegen, dass Sie die Verwarnung nicht bekommen haben.

Gegen das Bußgeld können Sie grundsätzlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dessen Erhalt Einspruch einlegen.

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