RATGEBER

Wie funktioniert die Abstandsmessung?

Mit einem Abstandsmesser lässt sich die Distanz zwischen Fahrzeugen ermitteln.
Mit einem Abstandsmesser lässt sich die Distanz zwischen Fahrzeugen ermitteln.

Bußgeldtabelle: Abstandsverstöße

VerstoßBuß­geldPunk­teFahr­verbot
Abstand nicht einge­halten - Geschwin­digkeit weniger als 80 km/h25 €
... mit Gefähr­dung30 €
... mit Sachbe­schädigung35 €
Abstand nicht eingehalten - Geschwindigkeit mehr als 80 km/h
Abstand zum vorausfahrenden Kfz betrug weniger als...
... 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1
... 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1
... 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1
... 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1
... 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1
Abstand nicht eingehalten - Geschwindigkeit mehr als 100 km/h
Abstand zum vorausfahrenden Kfz betrug weniger als...
... 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1
... 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1
... 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 Monat
... 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 Monate
... 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 Monate
Abstand nicht eingehalten - Geschwindigkeit mehr als 130 km/h
Abstand zum vorausfahrenden Kfz betrug weniger als...
... 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1
... 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1
... 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat
... 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate
... 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate

Ein ausreichender Sicherheitsabstand im Straßenverkehr kann einem Unfall vorbeugen. Er bewahrt Sie im besten Fall davor, bei einer plötzlichen Bremsung Ihres Vordermannes, auf dessen Wagen hinten aufzufahren. Weil der Anhalteweg mit steigender Geschwindigkeit zunimmt, ist der Abstand an das jeweilige Tempo anzupassen. Ob Sie dieser Verpflichtung nachkommen, kann anhand einer Abstandsmessung ermittelt werden.

Wie groß muss der Abstand überhaupt sein?

Damit Sie bei einer Abstandmessung nicht herausgezogen werden, sollten Sie stets einen gewissen Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen einhalten. Dabei können Sie natürlich nur für jene die Verantwortung tragen, die vor Ihnen fahren und nicht etwa für den Abstand eines Kraftfahrzeuges, das sich hinter Ihnen befindet. Wie groß die zu wählende Entfernung tatsächlich sein sollte, steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar nicht geschrieben, jedoch in § 4 Abs. 1 so viel:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.


Abstandsmessung: Auf der Autobahn sollte die Distanz besonders groß gewählt werden.
Abstandsmessung: Auf der Autobahn sollte die Distanz besonders groß gewählt werden.

Anhand der Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für eine Unterschreitung des Mindestabstandes bei einer Abstandsmessung vorsieht, lassen sich einige Richtwerte ermitteln. Diese sollten allerdings nicht als Maßstab für einen sicher gewählten Abstand gelten. Hier gilt: Mehr ist mehr!

In der Fahrschule lernen viele Fahranfänger, dass der Abstand zum Vordermann etwa den halben Tachowert des eigenen PKW ergeben sollte. Fahren Sie also beispielsweise 80 km/h, können 40 m als Entfernung der Orientierung dienen, um in der Regel Sanktionen nach einer Abstandsmessung zu entgehen.

Eine andere Gedächtnisstütze ist die Zeit. Innerhalb geschlossener Ortschaften sollten Sie mindestens eine Sekunde benötigen, bis Sie an denselben Punkt auf einer Fahrbahn gelangen, an dem Ihr Vordermann war. Dazu sind Orientierungspunkte nützlich. Suchen Sie sich einen Punkt aus, beispielsweise eine Einmündung, und zählen Sie ab dem Zeitpunkt, wenn der Vorausfahrende diesen passiert eine Sekunde (die Zahl 21 auszusprechen, entspricht dem in etwa). Haben Sie die Entfernung sicher gewählt, kommen Sie an diesem Punkt nicht in weniger als einer Sekunde vorbei. Außerhalb geschlossener Ortschaften sollten es zwei Sekunden sein. Die weißen Leitpfosten können hier als Richtpunkte hilfreich sein.

Abstandsmessung: Wie wird gemessen?

Oft erfolgt Abstandsmessung auf der Autobahn. Eine Brücke dient in den allermeisten Fällen als Standort für Abstandsmesser, die am Kopf und unterhalb der Brücke angebracht sind. Diese können die Entfernung zwischen Fahrzeugen ermitteln. Toleranzen werden meist wie bei Blitzern direkt abgezogen.

Auch durch Nachfahren kann beispielsweise auf der Autobahn eine Abstandsmessung erfolgen. Dabei fährt die Polizei dem Verkehrssünder einige Zeit hinterher und setzt in ihrem Videofahrzeug zur Abstandsmessung meist eine Software ein, welche die Entfernung berechnen kann.

Me­thodeFunktions­weise
Video­nachfahr­systemEin Polizei­fahrzeug fährt in zivil voraus und eine Soft­ware berech­net mit Hilfe eines Sen­sors den Ab­stand zum Ziel­fahrzeug. Hier­zulande wird dafür zu­meist das ProVida-System ver­wendet. Auch eine Ge­schwindigkeits­überschrei­tung kann so doku­mentiert wer­den.
Video-Brücken-Abstands­messung (z. B. mit VKS 3.0)Eine Ka­mera auf einer Brücke, die von einer Per­son bedient wer­den muss, über­wacht den Verkehrs­fluss. Bei einem Abstands­verstoß löst eine zwei­te (und ggf. eine dritte) Ka­mera aus, die ein Bild des Fahrers und des Kenn­zeichens anfer­tigt. Zwei Fahrbahn­markierungen ge­ben den Kameras die Mess­punkte vor. Ei­nige Systeme funktio­nieren, ohne dass je­mand sie bedie­nen muss.

Diese Sanktionen haben Sie nach einer Abstandsmessung zu erwarten

Abstandsmessungen ziehen verschiedene Sanktionen nach sich. Diese variieren, je nachdem wie schnell Sie gefahren sind und wie stark Sie die Entfernung zum Vordermann unterschritten haben. Der Bußgeldtabelle können Sie entnehmen, wie viel Bußgeld für welchen Verstoß angesetzt wird, wann es Punkte in Flensburg gibt und in welchen Fällen sogar ein Fahrverbot auf Sie zukommen kann.

Beispiel: Bußgeldbescheid nach Abstandsmessung

Nach einer Abstandsmessung können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Nach einer Abstandsmessung können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Zugegeben: Die Tachowert-Angaben aus dem Bußgeldkatalog können recht abstrakt wirken. Daher hier ein Beispiel für einen Tatbestand (TBNR: 104602) nach einer Abstandsmessung:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h (81 – 100 km/h) den erforderlichen Abstand von 45 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 12,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes.

In der vorliegenden Beispielrechnung fuhr die Person 90 km/h. Der halbe Tachowert beträgt demnach 45 km/h. 3/10 von 45 km/h ergeben 13,5 m (0,3 multipliziert mit 45). Erfüllt die Person diesen Tatbestand, drohen laut Bußgeldkatalog 160 Euro Bußgeld sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, stellt dies einen A-Verstoß dar.

Achtung: Die Bußgelder für etwaige Geschwindigkeitsüberschreitungen können anteilig zur Geldbuße der Abstandsunterschreitung hinzukommen. Die Punkte für den Tempo- und den Abstandverstoß werden nicht addiert. Für den Verstoß, der die höhere Punktzahl nach sich zieht, erfolgt die Eintragung in das Fahreignungsregister.

Einspruch nach Abstandsmessung

Nach einer Abstandmessung können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, wenn Sie die Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides einhalten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei Unsicherheiten und Fragen weiterhelfen.

Bildnachweise: istockphoto.com/Kuzma, istockphoto.com/beaucroft