RATGEBER

Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet, dass eine Reparatur sich nicht mehr rechnet.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet, dass eine Reparatur sich nicht mehr rechnet.

Wenn nach einem schweren Unfall ein großer Schaden an einem Fahrzeug entstanden ist, müssen viele Dinge geregelt werden. Eine große Rolle spielt dabei natürlich, welche Kosten von der Versicherung übernommen werden. Häufig kommt in diesem Zusammenhang der Begriff „wirtschaftlicher Totalschaden“ auf. Wann handelt es sich um einen Totalschaden bei einem Auto? Wie wird von der Versicherung die Abrechnung beim Totalschaden gehandhabt? Welche Rolle spielen der Wiederbeschaffungswert und die Reparaturkosten für das Kfz? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.

FAQ: Totalschaden

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Hier erfahren Sie, wann ein wirtschaftlicher Totalschaden bei einem Kraftfahrzeug vorliegt.

Wann liegt ein unechter Totalschaden vor?

Was als unechter Totalschaden bei einem Kfz bezeichnet wird, erklären wir hier.

Was zahlt die Versicherung?

Wie es sich mit der Zahlung der Versicherung bei einem Totalschaden verhält, erklären wir hier.

In welchem Fall liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden bei einem Auto vor?

Wirtschaftlicher Totalschaden: Der Restwert spielt hier eine große Rolle.
Wirtschaftlicher Totalschaden: Der Restwert spielt hier eine große Rolle.

Es wird zwischen unterschiedlichen Formen des Totalschadens bei einem Fahrzeug unterschieden.

Am bedeutendsten ist in diesem Zusammenhang in der Regel der wirtschaftliche Totalschaden.

Um einen solchen handelt es sich, wenn der sogenannte Schrottwert eines Fahrzeugs geringer ist als die veranschlagten Reparaturkosten.

Beim Schrottwert handelt es sich um die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Kfz.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet also, dass eine Reparatur möglich ist, sich aber finanziell und wirtschaftlich nicht rechnet. Die folgende Beispielrechnung soll dies verdeutlichen:

  • Nehmen wir an, dass der Restwert eines Fahrzeugs nach einem Unfall 2.000 Euro beträgt.
  • Der Wiederbeschaffungswert beträgt 14.000 Euro.
  • Somit beträgt die Differenz zwischen beiden Positionen 12.000 Euro.
  • Die Reparaturkosten werden mit 14.000 Euro angesetzt.

In diesem Fall übersteigen die Reparaturkosten (14.000 Euro) die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert (12.000 Euro). Hier liegt demnach ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Dieser wird durch ein Kfz-Gutachten von einem Sachverständigen belegt. In diesem werden unter anderem der Wiederbeschaffungswert sowie die Reparaturkosten für das Kfz vermerkt. Darauf folgend kann die Abrechnung vom Totalschaden durch die Versicherung erfolgen und der Geschädigte wird entschädigt.

Um einen technischen Totalschaden handelt es sich, wenn das Fahrzeug bei einem Unfall dermaßen beschädigt wurde, dass eine Reparatur gar nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand umzusetzen ist.

Was ist ein unechter Totalschaden?

Neben dem technischen und dem wirtschaftlichen Totalschaden existiert noch der sogenannte unechte Totalschaden. Dieser kann bei Neuwagen vorkommen. In diesem Fall ist es dem Geschädigten unter gewissen Umständen nicht zumutbar, das Fahrzeug reparieren zu lassen.

Wurde das Fahrzeug erst vor kurzem zugelassen und hat eine Laufleistung von rund 1.000 km noch nicht erreicht, hat der Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Neuwerts.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Ersetzt die Versicherung alle Kosten?

Welche Kosten trägt nach einem Totalschaden die Versicherung?
Welche Kosten trägt nach einem Totalschaden die Versicherung?

Besteht ein wirtschaftlicher Totalschaden, ist die Reparatur des Unfallwagens kaufmännisch gesehen nicht vorteilhaft und rechnet sich damit nicht mehr. Welche Möglichkeiten haben also Geschädigte, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden mit einer Abrechnung verbunden werden soll?

Zum einen können Betroffene den verunfallten Wagen abstoßen. In diesem Fall können sie sich die Differenz zwischen dem Rest- und dem Wiederbeschaffungswert von der Versicherung des Unfallgegners auszahlen lassen.

Möchten sich Geschädigte lieber dafür entscheiden, dass das Auto repariert werden soll, obwohl ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, ist dies unter gewissen Umständen auch möglich. Hierbei muss die Versicherung bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes als Reparaturkosten ersetzen.

Sonderfall Vollkasko-Versicherung

Die Abrechnung bei einem Totalschaden durch die Vollkasko-Versicherung kann auf andere Art und Weise erfolgen, wenn der Unfall selbstverschuldet wurde. Hier zahlt die Versicherung meist die Differenz zwischen dem Neuwert des Fahrzeugs und dessen Restwert aus. Die Reparaturkosten werden dabei nicht berücksichtigt.

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