Eine der gängigsten Methoden, um Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr aufzuzeichnen, ist wohl die Messung durch elektromagnetische Wellen. Aber wie funktioniert die Messung der Geschwindigkeit durch Radar im Detail? Können Radargeräte auch ohne sichtbaren Blitz auslösen? Welche Strafen sind möglich? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Verkehrsradaranlagen.
FAQ: Radaranlagen
Welche Methode zur Geschwindigkeitsmessung Radaranlagen verwenden, erklären wir hier.
Temposünder müssen je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen.
Es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen ermittelt die Bußgeldstelle den Fahrer und sendet diesem einen Bußgeldbescheid zu.
Inhalt:
Mehr Informationen zu „Wo darf geblitzt werden“? – Hier im Video
Wie funktionieren Radargeräte genau?

Bei der Messung durch ein Radargerät werden elektromagnetische Signale ausgesendet – die sogenannten Primärsignale. Diese werden vom zu kontrollierenden Fahrzeug reflektiert.
Nach der Ermittlung der Geschwindigkeit sowohl durch mobile als auch stationäre Radaranlagen, kann ein Fotoblitz der Geräte auslösen, der den Verkehrssünder überführt.
Die daraus entstehenden Sekundärsignale treffen dann nach einiger Zeit wieder beim Sendergerät vom Radar ein. Aus der Veränderung der Strahlung kann dann – mithilfe des Doppler-Effekts – die Geschwindigkeit des Fahrzeugs errechnet werden.
Eine Übersicht der genutzten Radaranlagen finden Sie hier:
Radaranlagen in Deutschland: Welche Strafen sind fällig?

Je nachdem, wie hoch die Geschwindigkeitsübertretung ist und wo Sie diese begehen – also außerorts oder innerorts – fällt die entsprechende Strafe unterschiedlich hoch aus.
Ab 21 km/h, die Sie innerorts zu schnell fahren, ist bereits ein Bußgeld von 115 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Außerorts erhalten Sie dafür ein geringeres Bußgeld von 100 Euro sowie ebenfalls einen Punkt.
Fahren Sie in einer Ortschaft mehr als 31 km/h zu schnell, erhalten Sie zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot. Außerhalb eines Ortes ist dieses erst ab 41 km/h fällig.
Achtung: Verlassen Sie sich niemals darauf, dass lediglich stationäre Radaranlagen den Straßenverkehr überwachen und fahren Sie dann dort langsamer, weil Sie ja wissen, dass hier mittels Radar geblitzt wird.
Denn auch mobile Radargeräte der Polizei können eingesetzt werden, um Verkehrssünder zu überführen und die rasante Fahrt zu stoppen. Deshalb sollten Sie sich, zur Vermeidung von Bußgeldern, Punkten oder einem Fahrverbot sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, immer an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.
Gibt es unterschiedliche Formen der Geschwindigkeitsmessung?

Neben Radaranlagen, deren Hersteller sich oft unterscheiden, gibt es auch andere Wege, um auf deutschen Straßen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen per Gerät zu kontrollieren.
Dazu gehören beispielsweise die Lasertechnik, Induktionsschleifen oder Piezosensoren sowie die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren. Neben der klassischen Blitzervariante der Radaranlage, bei der ein Fotoblitz deutlich anzeigt, dass Sie geblitzt wurden, funktionieren neue Radargeräte oft durch Infrarot.
Dabei bekommt der Autofahrer selbst gar nicht mit, dass er den Beamten in die Falle gegangen ist. Besonders in Tunneln ist dies von Vorteil, da Autofahrer so nicht durch den hellen Lichtblitz erschreckt werden.
Geblitzt – und nun?

Wurden Sie trotz aller Vorsicht doch einmal von einem Blitzer in Deutschland aufgezeichnet, so wird Ihnen in der Regel binnen weniger Tage oder Wochen ein Bußgeldbescheid zugestellt.
In diesem wird aufgelistet, welches Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot Sie aufgrund der begangenen Tat erwartet. Sie haben zwei Wochen Zeit, nach Erhalt dieses Bescheids Einspruch gegen die auf dem Bußgeldbescheid verzeichnete Messung der Radaranlagen einzulegen.
Das können Sie allein oder mithilfe eines Anwalts tun. Besonders im Hinblick auf mögliche Messfehler vom Radargerät, zum Beispiel durch eine falsche Zuordnung der Messung oder eine fehlende Eichung des Messgeräts, kann ein Einspruch gegen das Radar sinnvoll sein.
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