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Handy am Steuer: Kann ein Einspruch erfolgreich sein?

Handy am Steuer: Ist ein Einspruch möglich?
Handy am Steuer: Ist ein Einspruch möglich?

Bußgeldkatalog: Handy am Steuer

VerstoßBuß­geldPunk­te
in
Flensburg
Fahr­verbot
in
Monaten
Mit dem Handy
in der Hand hinterm Steuer
100 €1
... dabei andere ge­fährdet150 €21
... dabei ein Sach-
beschädigung verursacht
200 €21

Unser Bußgeldrechner zeigt, was auf Fahrer zukommen kann

Schauen Sie sich einmal richtig im Straßenverkehr um, so werden Sie schnell feststellen, dass es keine Seltenheit mehr ist, ein Handy am Steuer zu nutzen. Dass dies allerdings eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die nach dem Bußgeldkatalog geahndet werden kann, interessiert nur die wenigsten Autofahrer.

FAQ: Einspruch bei Handy am Steuer

Bis wann muss ich einen Einspruch einlegen?

Sie haben nach dem Erhalt vom Bußgeldbescheid zwei Wochen Zeit, um einen Einspruch einzulegen.

Wie kann ich Einspruch bei Handy am Steuer einlegen?

Wie Sie vorgehen müssen, um einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, erfahren Sie hier.

Welche Sanktionen drohen bei Handy am Steuer?

Nutzen Sie während der Fahrt unerlaubt Ihr Handy, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen. Zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg vermerkt.

Nur ganz kurz aufs Handy geschaut?

Einspruch: Wer mit Handy am Steuer erwischt wurde, kann sich gegen den Bescheid wehren.
Einspruch: Wer mit Handy am Steuer erwischt wurde, kann sich gegen den Bescheid wehren.

Zu verlockend ist die Möglichkeit, auf der Fahrt mit dem Auto schnell ein paar Telefonate erledigen zu können oder ein paar Kurznachrichten zu verschicken. Wer dies allerdings tut und mit dem Handy am Ohr beim Telefonieren erwischt wird, muss damit rechnen, ein Bußgeld zahlen zu müssen.

Auch ein Punkt in Flensburg ist bei der Handynutzung im Straßenverkehr möglich. Aber lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer? Welche Gründe können angeführt werden, die einen solchen rechtfertigen können?

Handy am Steuer: Wie Sie Einspruch einlegen können

Wurden Sie mit Ihrem Handy am Steuer von der Polizei gesehen, dauert es normalerweise nicht mehr lange und Ihnen flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus. Auf diesem sind dann die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit inklusive der im Bußgeldkatalog dazu festgelegten Sanktion verzeichnet: Mindestens ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg sind dabei normalerweise fällig.

Wurden Sie auf dem Fahrrad bei der Bedienung Ihres Mobiltelefons erwischt, müssen Sie 55 Euro zahlen. Sind Sie mit der Strafe nicht einverstanden oder empfinden den Vorwurf als ungerechtfertigt, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids Einspruch dagegen einlegen. Diesen richten Sie an die Behörde, von der Sie den Bußgeldbescheid wegen des genutzten Handys im Fahrzeug erhalten haben. In der Folge wird dann ein Zwischenverfahren eingeleitet, bei dem die Tatsachen von der Behörde noch einmal überprüft werden.

Hält diese an ihren Vorwürfen fest, wird die Sache an das Gericht weitergeleitet und das Hauptverfahren beginnt. Am Ende dieses steht dann die Entscheidung: Entweder Sie werden als unschuldig betitelt oder die Sanktion bleibt bestehen. Im ungünstigsten Fall kann sie sogar höher sein als vor dem Einlegen vom Einspruch gegen das Handy am Steuer.

Bußgeld wegen Handy am Steuer: Wann der Einspruch erfolgreich ist

Sie wurden mit Handy am Steuer erwischt? Ein Einspruch ist manchmal sinnvoll.
Sie wurden mit Handy am Steuer erwischt? Ein Einspruch ist manchmal sinnvoll.

Grundsätzlich ist es für Autofahrer schwierig, zu bestreiten, dass sie beim Fahren das Handy genutzt haben. Zumindest dann, wenn es auf dem Blitzerfoto eindeutig zu sehen ist.

Trotzdem gibt es immer wieder Gerichtsurteile, die unterstreichen, dass gegen den Vorwurf vom Handy am Steuer ein Einspruch durchaus zum erhofften Erfolg führen kann.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Handy nur in der Hand gehalten, allerdings nicht genutzt wird, um zu telefonieren oder Nachrichten zu tippen. Im November 2014 wurde der Vorwurf gegen einen jungen Mann vor Gericht fallengelassen, da er das Telefon nicht benutzt, sondern lediglich aufgehoben und sich danach am Ohr gekratzt habe.

Etwa ein Jahr später hatte ein wegen Handy am Steuer eingelegter Einspruch Erfolg, da der beschuldigte Autofahrer lediglich das Ladekabel angeschlossen, das Mobiltelefon aber nicht genutzt hatte.

Beachten Sie: Lediglich das konkrete Nutzen des Smartphones zum Telefonieren, Schreiben oder zur Statusaktualisierung bei laufendem Motor vom Auto wird als Ordnungswidrigkeit tituliert. Heben Sie das Telefon nur auf und schauen nicht auf den Bildschirm, kann ein Einspruch erfolgreich sein. Dies zu beweisen ist allerdings für den Fahrer immer schwierig.

Was ist ein Handyverstoß? – Video

Wann ist das Handy am Steuer verboten? Erfahren Sie es im Video!
Wann ist das Handy am Steuer verboten? Erfahren Sie es im Video!

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Auf sos-verkehrsrecht.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Bußgeldverfahren und Einsprüchen.

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