RATGEBER

Fahrverbot verschieben: Die Führerscheinabgabe verzögern

Wann ist ein möglich, ein Fahrverbot zu verschieben?
Wann ist ein möglich, ein Fahrverbot zu verschieben?

Ein Fahrverbot und der damit einhergehende temporäre Verzicht auf die Fahrerlaubnis können zu erheblichen Problemen im Alltag führen. Wann ist es eigentlich möglich, ein Fahrverbot zu verschieben? Dieser Frage widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

FAQ: Fahrverbot verschieben

Kann ich ein Fahrverbot verschieben?

Ja, allerdings besteht diese Möglichkeit nur für Ersttäter. Wiederholungstäter müssen das Fahrverbot mit Eintreten der Rechtskraft der Anordnung antreten.

Wann kann ich ein Fahrverbot verschieben?

Wenn in den vergangenen zwei Jahren nicht schon einmal ein Fahrverbot verhängt wurde, gelten Sie als Ersttäter und können das Fahrverbot verschieben.

Um wie viele Monate kann ich das Fahrverbot verschieben?

Das Fahrverbot muss innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten nach Eintreten der Rechtskraft angetreten werden.

Wann Sie für ein Fahrverbot den Zeitraum frei auswählen können

Kurz im Straßenverkehr nicht aufgepasst, ein Schild für eine Geschwindigkeits­begrenzung oder eine rote Ampel übersehen und geblitzt worden: Ein Fahrverbot aufgrund einer Ordnungs­widrigkeit im Straßenverkehr kommt meist plötzlich und trifft manche Personen härter, als sie zunächst denken.

Denn wie soll mit einem Fahrverbot nun der Weg ins Büro oder zu Außenterminen, die täglichen Einkäufe oder Besuche bei pflegebedürftigen Verwandten ohne Führerschein gemeistert werden?

Ersttäter haben die Möglichkeit, den für das Fahrverbot nötigen Termin des Beginns innerhalb von vier Monaten frei zu wählen. Aber wann ist genau von einem Ersttäter die Rede?

Können Sie ein Fahrverbot von einem Monat verschieben?

Beginn vom Fahrverbot: Den Termin können Ersttäter verschieben.
Beginn vom Fahrverbot: Den Termin können Ersttäter verschieben.

Egal, ob Sie ganze drei oder nur einen Monat Fahrverbot erhalten, das Verschieben ist dann möglich, wenn Sie Ersttäter sind. Das bedeutet: Haben Sie innerhalb der letzten 24 Monate kein Fahrverbot ableisten müssen, können Sie das Fahrverbot auch verschieben und müssen es nicht sofort antreten.

Innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft der Anordnung können Sie den Starttermin für das Fahrverbot und die Abgabe von Ihrem Führerschein dann frei wählen.

Gut zu wissen: Haben Sie in den letzten zwei Jahren bereits einmal ein Fahrverbot ableisten müssen, so gilt die Viermonatsregel allerdings nicht. In diesem Fall ist das sofortige Antreten des Fahrverbots ein Muss.

Fahrverbot verschieben: Wann lohnt ein Einspruch?

Können Sie das Fahrverbot nicht verschieben, weil Sie kein Ersttäter sind, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, durch einen Einspruch die Rechtskraft des Bußgeldbescheids – und damit die Abgabe von Ihrem Führerschein – zu verzögern.

Das kann allerdings – im Hinblick auf eine folgende Gerichtsverhandlung – weitere Kosten verursachen. Den Einspruch müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Es empfiehlt sich, diesbezüglich einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Ihre Interessen gegenüber dem Gericht vertreten.

Über den Autor

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Mathias Voigt

Seit 2013 arbeitet Mathias Voigt als zugelassener Rechtsanwalt. Als Autor auf sos-verkehrsrecht.de informiert er Verbraucher über ihre Rechte gegenüber der Bußgeldstelle. Sein Fachwissen erlangte er durch ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen.